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GPKE · Use-Case 2.1 · Anmeldung, Wechsel in 24 h

Lieferbeginn (Anmeldung, Wechsel in 24 h)

Mit dem Lieferbeginn meldet sich ein neuer Lieferant beim Netzbetreiber für eine Marktlokation an. Ist dort noch ein anderer Lieferant zugeordnet, fragt der Netzbetreiber ihn parallel, ob er die Zuordnung beendet. Bis 11:00 Uhr des nächsten Werktags steht fest, ob der neue Lieferant zugeordnet wird. Um 12:00 Uhr erfährt auch der bisherige Lieferant, dass seine Zuordnung endet. Das ist der Lieferantenwechsel in 24 Stunden.

Rollen
LFN · NB · LFA · LFZ
Nachrichten
8
Prüfis
55001 55036 55010 55011 55012 55002 55003 55037 55038
Grundlage
GPKE Teil 2, S. 12 (Zitat: Use-Case: Lieferbeginn)

Weiter in den Werkzeugen

  1. AblaufatlasLieferbeginnAnmeldung, Wechsel in 24 h
  2. AHB-WerkbankPrüfi 55001Anmeldung verb. MaLo5503655010550115501255002550035503755038
  3. IS-U-TabellenEIDESWTDOCWechselbeleg
  4. Transaktionen32 Transaktionendie den Wechselbeleg anfassenEC50EC50EEC51
  5. FachartikelLieferantenwechsel in 24 Stundenund 3 weitere zum Ablauf
SequenzLieferbeginn: 8 Nachrichtenschritte zwischen 4 Rollen
  • LFNneuer Lieferant
  • NBNetzbetreiber
  • LFAbisheriger Lieferant
  • LFZkünftig zugeordneter Lieferant

AuslöserLieferantenwechsel ohne gleichzeitigen Einzug des Kunden.

  1. LFN → NB

    1Anmeldung einer Zuordnung des LFN

    UTILMD 55001 Anmeldung verb. MaLospätestens Tag vor letztem WT vor Beginn

  2. par laufen gleichzeitig

    1. Parallel

    2. Parallel

  3. alt genau einer dieser Wege

    1. Zustimmung

      NB → LFN

      5Zuordnung des LFN

      UTILMD 55002 Bestätigung Anmeldung verb. MaLobis 11:00 Uhr am 1. WT nach Anmeldung

    2. Ablehnung

  4. ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases

    1. 7Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungLFN · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
    2. 8Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungLFN · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
    3. 9Stammdatenänderung vom NB (verantwortlich) ausgehendLFN · NB · GPKE Teil 4
  5. NB → LFA

    10Beendigung der Zuordnung des LFA

    UTILMD 55037 Beendigung der Zuordnungbis 12:00 Uhr am 1. WT nach Anmeldung

  6. ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases

    1. 11Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungNB · LFA · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
    2. 12Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungNB · LFA · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
  7. ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases

    1. 14Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungNB · LFZ · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
    2. 15Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungNB · LFZ · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
    3. 16Übermittlung der BerechnungsformelLFN · NB · GPKE Teil 4
    4. 17Einrichtung der KonfigurationenLFN · NB · GPKE Teil 3
    5. 18Beginn der Ersatz-/Grundversorgung LFN · NB
    6. 19Wiederherstellung der Anschlussnutzung bei LieferbeginnLFN · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.5.4

ZielDer neue Lieferant ist der Marktlokation oder Tranche zugeordnet.

Pfeil zeigt vom Absender zum Empfänger. UTILMD 55… öffnet den Prüfidentifikator in derAHB-Werkbank. Frist ist die Höchstfrist für den Eingang beim Empfänger. So liest du die Grafik

Fristen

Ein Werktag entscheidet: die Uhrzeiten des Lieferbeginns
  1. ÜT

    Im Beispiel: Mo., 12.10.

    Die Anmeldung geht beim Netzbetreiber ein.

    Eingang · Schritt 1

  2. 07:00

    Im Beispiel: Di., 13.10., 07:00 Uhr

    Information über die bestehende Zuordnung an den neuen Lieferanten; parallel die Anfrage an den bisherigen.

    Frist · Schritt 2 / 3

  3. 09:00

    Im Beispiel: Di., 13.10., 09:00 Uhr

    Antwort des bisherigen Lieferanten. Kommt nichts, gilt die Anfrage als bestätigt.

    Frist · Schritt 4

  4. 11:00

    Im Beispiel: Di., 13.10., 11:00 Uhr

    Zuordnung oder Ablehnung an den neuen Lieferanten.

    Frist · Schritt 5 / 6

  5. 12:00

    Im Beispiel: Di., 13.10., 12:00 Uhr

    Beendigung beim bisherigen Lieferanten, Aufhebung beim künftig zugeordneten.

    Frist · Schritt 10 / 13

  6. Zuordnungsbeginn

    Im Beispiel: Mi., 14.10., 00:00 Uhr

    Der neue Lieferant beliefert die Marktlokation ab 00:00 Uhr.

    Stichtag

Vereinfachtes Beispiel ohne Feiertage: Die Anmeldung geht am Montag, 12.10.2026, beim Netzbetreiber ein. Alle Antworten sind am Dienstag, 13.10., fällig. Frühester Zuordnungsbeginn ist Mittwoch, 14.10.2026, 00:00 Uhr, denn der Montag muss der Tag vor dem letzten Werktag vor dem Zuordnungsbeginn sein.

Schritte im Detail

Aktion und Frist im Wortlaut der Festlegung. Jede Belegzeile öffnet das Dokument auf der genannten Seite.

  1. 1

    Anmeldung einer Zuordnung des LFN zur Marktlokation bzw. Tranche

    neuer Lieferant (LFN) → Netzbetreiber (NB)

    Der neue Lieferant meldet mit der MaLo-ID an und nennt Zuordnungsbeginn, Bilanzkreis, Grund und die gewünschten Konfigurationen.

    Frist
    Unverzüglich nach Vorliegen des Anmeldegrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsbeginn. GPKE Teil 2, S. 17 (Zitat: Unverzüglich nach Vorliegen des Anmeldegrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsbeginn.)

    Sonderfall: EEG-Marktlokationen: Die Frist hängt von der bisherigen und der angemeldeten Veräußerungsform ab; die Tabelle steht in GPKE Teil 2 auf S. 15. GPKE Teil 2, S. 15 (Zitat: Fristen für die Anmeldung (Prozessschritt 1) bei EEG-Marktlokationen und Tranchen von EEG-Marktlokationen)

  2. 2

    Information über existierende Zuordnung

    Netzbetreiber (NB) → neuer Lieferant (LFN) · ∥ Parallel

    Ist die Marktlokation zum Zuordnungsbeginn einem anderen Lieferanten zugeordnet, nennt der Netzbetreiber dem neuen Lieferanten dessen Identität.

    Frist
    Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1. GPKE Teil 2, S. 19 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
  3. 3

    Anfrage zur Beendigung der Zuordnung des LFA zur Marktlokation bzw. Tranche

    Netzbetreiber (NB) → bisheriger Lieferant (LFA) · ∥ Parallel

    Gleichzeitig fragt der Netzbetreiber den bisherigen Lieferanten, ob er die Zuordnung zum gewünschten Beginn beendet, und nennt ihm den ÜT der Anmeldung.

  4. 4

    Antwort auf Anfrage zur Beendigung der Zuordnung des LFA zur Marktlokation bzw. Tranche

    bisheriger Lieferant (LFA) → Netzbetreiber (NB)

    Der bisherige Lieferant bestätigt das Ende zum Beginn des neuen Lieferanten, bestätigt ein früheres Ende oder widerspricht mit Begründung. Schweigt er, gilt das als Bestätigung.

    Frist
    Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 09:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1. GPKE Teil 2, S. 20 (Zitat: 09:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
  5. 5

    Zuordnung des LFN zur Marktlokation bzw. Tranche

    Netzbetreiber (NB) → neuer Lieferant (LFN) · ✓ Zustimmung

    Der Netzbetreiber stimmt zu und ordnet den neuen Lieferanten zum Zuordnungsbeginn zu. Er nennt Adresse, MaLo-ID, Messlokationen und zugeordnete Marktpartner.

    Frist
    Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 11:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1. GPKE Teil 2, S. 21 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 11:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
  6. 6

    Ablehnung der Anmeldung einer Zuordnung des LFN zur Marktlokation bzw. Tranche

    Netzbetreiber (NB) → neuer Lieferant (LFN) · ✕ Ablehnung

    Der Netzbetreiber lehnt ab und nennt den Grund, bei Widerspruch auch den Grund des bisherigen Lieferanten.

    Frist
    Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 11:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1. GPKE Teil 2, S. 21 (Zitat: Der NB lehnt die Anmeldung ab. Der Grund der Ablehnung ist anzugeben.)
  7. 10

    Beendigung der Zuordnung des LFA zur Marktlokation bzw. Tranche

    Netzbetreiber (NB) → bisheriger Lieferant (LFA)

    Der Netzbetreiber beendet die Zuordnung des bisherigen Lieferanten und nennt Grund und Zuordnungsende.

    Frist
    Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 5, jedoch spätester ÜZ ist 12:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1. GPKE Teil 2, S. 22 (Zitat: Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 5, jedoch spätester ÜZ ist 12:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
  8. 13

    Aufhebung der Zuordnung des LFZ zur Marktlokation bzw. Tranche

    Netzbetreiber (NB) → künftig zugeordneter Lieferant (LFZ)

    War schon ein anderer Lieferant für einen späteren Termin angemeldet, hebt der Netzbetreiber dessen künftige Zuordnung auf.

    Frist
    Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 5, jedoch spätester ÜZ ist 12:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1. GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 5, jedoch spätester ÜZ ist 12:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)

Folgeprozesse (ref)

Rahmen des Use-Case

Auslöser

Vorbedingung

Danach im Erfolgsfall

Danach im Fehlerfall

Fehlerfälle laut Festlegung

Typische Missverständnisse

Weiterlesen

Quellen und Stand

Stand der Prüfung: 25. September 2026. Jedes Zitat dieser Seite wird von npm run check:ablaeufe-sources im Originaldokument auf der angegebenen Seite gesucht. Verbindlich ist allein das veröffentlichte Dokument. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Fassung, die ab dem 01.10.2026 gilt; bei einer neuen Mitteilung der Bundesnetzagentur Seiten und Prüfis erneut prüfen.