GPKE · Use-Case 2.1 · Anmeldung, Wechsel in 24 h
Lieferbeginn (Anmeldung, Wechsel in 24 h)
Mit dem Lieferbeginn meldet sich ein neuer Lieferant beim Netzbetreiber für eine Marktlokation an. Ist dort noch ein anderer Lieferant zugeordnet, fragt der Netzbetreiber ihn parallel, ob er die Zuordnung beendet. Bis 11:00 Uhr des nächsten Werktags steht fest, ob der neue Lieferant zugeordnet wird. Um 12:00 Uhr erfährt auch der bisherige Lieferant, dass seine Zuordnung endet. Das ist der Lieferantenwechsel in 24 Stunden.
- Rollen
- LFN · NB · LFA · LFZ
- Nachrichten
- 8
- Prüfis
- 55001 55036 55010 55011 55012 55002 55003 55037 55038
Weiter in den Werkzeugen
- AblaufatlasLieferbeginnAnmeldung, Wechsel in 24 h
- AHB-WerkbankPrüfi 55001Anmeldung verb. MaLo5503655010550115501255002550035503755038
- IS-U-TabellenEIDESWTDOCWechselbeleg
- Transaktionen32 Transaktionendie den Wechselbeleg anfassenEC50EC50EEC51
- FachartikelLieferantenwechsel in 24 Stundenund 3 weitere zum Ablauf
- LFNneuer Lieferant
- NBNetzbetreiber
- LFAbisheriger Lieferant
- LFZkünftig zugeordneter Lieferant
AuslöserLieferantenwechsel ohne gleichzeitigen Einzug des Kunden.
LFN → NB
1Anmeldung einer Zuordnung des LFN
UTILMD 55001 Anmeldung verb. MaLospätestens Tag vor letztem WT vor Beginn
par laufen gleichzeitig
Parallel
NB → LFN
2Information über existierende Zuordnung
UTILMD 55036 Existierende Zuordnungbis 07:00 Uhr am 1. WT nach Anmeldung
Parallel
NB → LFA
3Anfrage zur Beendigung der Zuordnung des LFA
UTILMD 55010 Anfrage zur Beendigung der Zuordnungparallel zu Schritt 2
LFA → NB
4Antwort auf Anfrage zur Beendigung der Zuordnung des LFA
UTILMD 55011 Bestätigung Beendigung der ZuordnungUTILMD 55012 Ablehnung Beendigung der Zuordnungbis 09:00 Uhr am 1. WT nach Anmeldung
alt genau einer dieser Wege
Zustimmung
NB → LFN
UTILMD 55002 Bestätigung Anmeldung verb. MaLobis 11:00 Uhr am 1. WT nach Anmeldung
Ablehnung
NB → LFN
6Ablehnung der Anmeldung einer Zuordnung des LFN
UTILMD 55003 Ablehnung Anmeldung verb. MaLobis 11:00 Uhr am 1. WT nach Anmeldung
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 7Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungLFN · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
- 8Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungLFN · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
- 9Stammdatenänderung vom NB (verantwortlich) ausgehendLFN · NB · GPKE Teil 4
NB → LFA
10Beendigung der Zuordnung des LFA
UTILMD 55037 Beendigung der Zuordnungbis 12:00 Uhr am 1. WT nach Anmeldung
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 11Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungNB · LFA · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
- 12Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungNB · LFA · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
NB → LFZ
13Aufhebung der Zuordnung des LFZ
UTILMD 55038 Aufhebung einer zuk. Zuordnungbis 12:00 Uhr am 1. WT nach Anmeldung
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 14Abrechnungsdaten NetznutzungsabrechnungNB · LFZ · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
- 15Abrechnungsdaten BilanzkreisabrechnungNB · LFZ · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
- 16Übermittlung der BerechnungsformelLFN · NB · GPKE Teil 4
- 17Einrichtung der KonfigurationenLFN · NB · GPKE Teil 3
- 18Beginn der Ersatz-/Grundversorgung LFN · NB
- 19Wiederherstellung der Anschlussnutzung bei LieferbeginnLFN · NB · GPKE Teil 2, Kapitel 3.5.4
ZielDer neue Lieferant ist der Marktlokation oder Tranche zugeordnet.
Pfeil zeigt vom Absender zum Empfänger. UTILMD 55… öffnet den Prüfidentifikator in derAHB-Werkbank. Frist ist die Höchstfrist für den Eingang beim Empfänger. So liest du die Grafik
Fristen
ÜT
Im Beispiel: Mo., 12.10.
Die Anmeldung geht beim Netzbetreiber ein.
Eingang · Schritt 1
07:00
Im Beispiel: Di., 13.10., 07:00 Uhr
Information über die bestehende Zuordnung an den neuen Lieferanten; parallel die Anfrage an den bisherigen.
Frist · Schritt 2 / 3
09:00
Im Beispiel: Di., 13.10., 09:00 Uhr
Antwort des bisherigen Lieferanten. Kommt nichts, gilt die Anfrage als bestätigt.
Frist · Schritt 4
11:00
Im Beispiel: Di., 13.10., 11:00 Uhr
Zuordnung oder Ablehnung an den neuen Lieferanten.
Frist · Schritt 5 / 6
12:00
Im Beispiel: Di., 13.10., 12:00 Uhr
Beendigung beim bisherigen Lieferanten, Aufhebung beim künftig zugeordneten.
Frist · Schritt 10 / 13
Zuordnungsbeginn
Im Beispiel: Mi., 14.10., 00:00 Uhr
Der neue Lieferant beliefert die Marktlokation ab 00:00 Uhr.
Stichtag
Vereinfachtes Beispiel ohne Feiertage: Die Anmeldung geht am Montag, 12.10.2026, beim Netzbetreiber ein. Alle Antworten sind am Dienstag, 13.10., fällig. Frühester Zuordnungsbeginn ist Mittwoch, 14.10.2026, 00:00 Uhr, denn der Montag muss der Tag vor dem letzten Werktag vor dem Zuordnungsbeginn sein.
Schritte im Detail
Aktion und Frist im Wortlaut der Festlegung. Jede Belegzeile öffnet das Dokument auf der genannten Seite.
1 Anmeldung einer Zuordnung des LFN zur Marktlokation bzw. Tranche
neuer Lieferant (LFN) → Netzbetreiber (NB)
Der neue Lieferant meldet mit der MaLo-ID an und nennt Zuordnungsbeginn, Bilanzkreis, Grund und die gewünschten Konfigurationen.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach Vorliegen des Anmeldegrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsbeginn.
GPKE Teil 2, S. 17 (Zitat: Unverzüglich nach Vorliegen des Anmeldegrundes, jedoch spätester ÜT ist der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsbeginn.)Sonderfall: EEG-Marktlokationen: Die Frist hängt von der bisherigen und der angemeldeten Veräußerungsform ab; die Tabelle steht in GPKE Teil 2 auf S. 15. GPKE Teil 2, S. 15 (Zitat: Fristen für die Anmeldung (Prozessschritt 1) bei EEG-Marktlokationen und Tranchen von EEG-Marktlokationen)
2 Information über existierende Zuordnung
Netzbetreiber (NB) → neuer Lieferant (LFN) · ∥ Parallel
Ist die Marktlokation zum Zuordnungsbeginn einem anderen Lieferanten zugeordnet, nennt der Netzbetreiber dem neuen Lieferanten dessen Identität.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 19 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 07:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
3 Anfrage zur Beendigung der Zuordnung des LFA zur Marktlokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → bisheriger Lieferant (LFA) · ∥ Parallel
Gleichzeitig fragt der Netzbetreiber den bisherigen Lieferanten, ob er die Zuordnung zum gewünschten Beginn beendet, und nennt ihm den ÜT der Anmeldung.
- Nachricht
- Frist
Parallel zu Nr. 2.
GPKE Teil 2, S. 19 (Zitat: Parallel zu Nr. 2.)
4 Antwort auf Anfrage zur Beendigung der Zuordnung des LFA zur Marktlokation bzw. Tranche
bisheriger Lieferant (LFA) → Netzbetreiber (NB)
Der bisherige Lieferant bestätigt das Ende zum Beginn des neuen Lieferanten, bestätigt ein früheres Ende oder widerspricht mit Begründung. Schweigt er, gilt das als Bestätigung.
- Nachricht
- UTILMD 55011 Bestätigung Beendigung der Zuordnung · geprüft nach E_0624 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 31 (Zitat: Bestätigung Beendigung der Zuordnung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 176 (Zitat: Prüfidentifikator)
- UTILMD 55012 Ablehnung Beendigung der Zuordnung · geprüft nach E_0624 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 32 (Zitat: Ablehnung Beendigung der Zuordnung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 176 (Zitat: Prüfidentifikator)
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 09:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 20 (Zitat: 09:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
5 Zuordnung des LFN zur Marktlokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → neuer Lieferant (LFN) · ✓ Zustimmung
Der Netzbetreiber stimmt zu und ordnet den neuen Lieferanten zum Zuordnungsbeginn zu. Er nennt Adresse, MaLo-ID, Messlokationen und zugeordnete Marktpartner.
- Nachricht
- UTILMD 55002 Bestätigung Anmeldung verb. MaLo · geprüft nach E_0623 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 32 (Zitat: Bestätigung Anmeldung verb. MaLo) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 71 (Zitat: Prüfidentifikator)
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 11:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 21 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 11:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
6 Ablehnung der Anmeldung einer Zuordnung des LFN zur Marktlokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → neuer Lieferant (LFN) · ✕ Ablehnung
Der Netzbetreiber lehnt ab und nennt den Grund, bei Widerspruch auch den Grund des bisherigen Lieferanten.
- Nachricht
- UTILMD 55003 Ablehnung Anmeldung verb. MaLo · geprüft nach E_0622 und E_0623 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 32 (Zitat: Ablehnung Anmeldung verb. MaLo) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 71 (Zitat: Prüfidentifikator)
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜZ ist 11:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 21 (Zitat: Der NB lehnt die Anmeldung ab. Der Grund der Ablehnung ist anzugeben.)
10 Beendigung der Zuordnung des LFA zur Marktlokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → bisheriger Lieferant (LFA)
Der Netzbetreiber beendet die Zuordnung des bisherigen Lieferanten und nennt Grund und Zuordnungsende.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 5, jedoch spätester ÜZ ist 12:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 22 (Zitat: Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 5, jedoch spätester ÜZ ist 12:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
13 Aufhebung der Zuordnung des LFZ zur Marktlokation bzw. Tranche
Netzbetreiber (NB) → künftig zugeordneter Lieferant (LFZ)
War schon ein anderer Lieferant für einen späteren Termin angemeldet, hebt der Netzbetreiber dessen künftige Zuordnung auf.
- Nachricht
- Frist
Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 5, jedoch spätester ÜZ ist 12:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: Unverzüglich nach dem ÜZ von Nr. 5, jedoch spätester ÜZ ist 12:00 Uhr des 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
Folgeprozesse (ref)
- 7
Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
Der Netzbetreiber schickt dem neuen Lieferanten die Abrechnungsdaten der Netznutzung zum Zuordnungsbeginn. GPKE Teil 2, S. 21 (Zitat: Der NB übermittelt dem LFN die Abrechnungsdaten zur Netznutzungsabrechnung)
- 8
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
Der Netzbetreiber schickt dem neuen Lieferanten die Abrechnungsdaten der Bilanzierung, darunter den Bilanzkreis. GPKE Teil 2, S. 22 (Zitat: Der NB übermittelt dem LFN und ggf. dem ÜNB die Abrechnungsdaten zur Bilanzkreisabrechnung)
- 9
Stammdatenänderung vom NB (verantwortlich) ausgehend · GPKE Teil 4
Der Netzbetreiber übermittelt die Stammdaten der Marktlokation zum Zuordnungsbeginn. GPKE Teil 2, S. 22 (Zitat: Der NB übermittelt dem LFN die relevanten Stammdaten mit Gültigkeit zum Zuordnungsbeginn.)
- 11
Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
Der bisherige Lieferant erfährt, dass seine Netznutzung zum Zuordnungsende endet. GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: Der NB teilt dem LFA mit, dass die Netznutzung mit dem LFA zu der verbrauchenden Marktlokation zum Zuordnungsende endet.)
- 12
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
Der bisherige Lieferant erfährt, dass seine Bilanzierung zum Zuordnungsende endet. GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: Der NB teilt dem LFA und ggf. dem ÜNB mit, dass die Bilanzierung mit dem LFA zu der Marktlokation bzw. Tranche zum Zuordnungsende endet.)
- 14
Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.1
Der künftige Lieferant erfährt, dass seine Netznutzung nicht stattfindet. GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: Der NB teilt dem LFZ mit, dass die Netznutzung mit dem LFZ zu der verbrauchenden Marktlokation nicht stattfinden wird.)
- 15
Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung · GPKE Teil 2, Kapitel 3.1.2
Der künftige Lieferant erfährt, dass seine Bilanzierung nicht stattfindet. GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: Der NB teilt dem LFZ und ggf. dem ÜNB mit, dass die Bilanzierung mit dem LFZ zu der Marktlokation bzw. Tranche nicht stattfinden wird.)
- 16
Übermittlung der Berechnungsformel · GPKE Teil 4
Der neue Lieferant erhält die Berechnungsformel der Marktlokation. GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: Der NB übermittelt dem LFN die Berechnungsformel der Marktlokation.)
- 17
Einrichtung der Konfigurationen · GPKE Teil 3
Der Netzbetreiber richtet die Konfigurationen ein, etwa Messprodukte für die Bilanzierung. GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: ref Einrichtung der Konfigurationen aufgrund einer Zuordnung eines LF zu einer Markt-lokation bzw. Tranche)
- 18
Beginn der Ersatz-/Grundversorgung
Endet die alte Zuordnung früher als die neue beginnt, schließt der Ersatz- oder Grundversorger die Lücke. GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: ref Beginn der Ersatz-/Grundversorgung)
- 19
Wiederherstellung der Anschlussnutzung bei Lieferbeginn · GPKE Teil 2, Kapitel 3.5.4
Ist die Marktlokation gesperrt, veranlasst der Netzbetreiber die Entsperrung. GPKE Teil 2, S. 23 (Zitat: ref Wiederherstellung der Anschluss-nutzung bei Lieferbeginn)
Rahmen des Use-Case
Auslöser
- Lieferantenwechsel ohne gleichzeitigen Einzug des Kunden. GPKE Teil 2, S. 13 (Zitat: Lieferantenwechsel ohne gleichzeitigen Einzug des Letztverbrauchers)
- Lieferantenwechsel mit gleichzeitigem Einzug des Kunden. GPKE Teil 2, S. 13 (Zitat: Lieferantenwechsel mit gleichzeitigem Einzug des Letztverbrauchers)
Vorbedingung
- Zwischen neuem Lieferanten und Kunde besteht ein Energieliefervertrag. GPKE Teil 2, S. 12 (Zitat: Abschluss eines Energieliefervertrags zwischen LFN und dem Letztverbraucher.)
- Für den Bilanzkreis des neuen Lieferanten liegt dem Netzbetreiber eine Zuordnungsermächtigung vor. GPKE Teil 2, S. 13 (Zitat: Eine Zuordnungsermächtigung nach den Prozessen der MaBiS für den vom LFN genutzten BK liegt beim NB vor.)
- Die MaLo-ID ist bekannt. GPKE Teil 2, S. 13 (Zitat: Die MaLo-ID der Marktlokation ist bekannt)
Danach im Erfolgsfall
- Der Netzbetreiber versendet Abrechnungsdaten für Netznutzung und Bilanzkreis. GPKE Teil 2, S. 13 (Zitat: Der NB führt die Use-Cases „Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung“ und „Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung“ aus.)
- Entstehende Lücken in der Zuordnung schließt der Netzbetreiber mit dem Ersatz- oder Grundversorger. GPKE Teil 2, S. 13 (Zitat: Etwa entstehende Zuordnungslücken werden vom NB durch Zuordnung des E/G zur Marktlokation)
Danach im Fehlerfall
- Der neue Lieferant wird nicht zugeordnet. GPKE Teil 2, S. 14 (Zitat: Der LFN wurde der Marktlokation bzw. Tranche nicht zugeordnet.)
- Bei Bedarf sendet der neue Lieferant erneut eine Anmeldung. GPKE Teil 2, S. 14 (Zitat: Der LFN sendet bei Bedarf erneut eine Anmeldung an den NB.)
Fehlerfälle laut Festlegung
- Es handelt sich um eine Neuanlage. Dafür gibt es einen eigenen Use-Case. GPKE Teil 2, S. 14 (Zitat: Es handelt sich um die erstmalige Inbetriebnahme einer Marktlokation (Neuanlage).)
- Für den Bilanzkreis des neuen Lieferanten fehlt die Zuordnungsermächtigung. GPKE Teil 2, S. 14 (Zitat: Eine Zuordnungsermächtigung nach den Prozessen der MaBiS für den vom LFN genutzten BK liegt beim NB nicht vor.)
Typische Missverständnisse
- Schweigt der bisherige Lieferant bis 09:00 Uhr, blockiert er den Wechsel nicht. Sein Schweigen gilt als Bestätigung, spätere Antworten zählen nicht mehr. GPKE Teil 2, S. 21 (Zitat: Verstreicht die Frist, ohne dass eine Antwort beim NB eingeht, gilt dies als Bestätigung nach Fall a).)
- Auch wenn alter und neuer Lieferant dasselbe Unternehmen sind, verschickt der Netzbetreiber Information und Anfrage. GPKE Teil 2, S. 19 (Zitat: Hinweis: Die Information ist auch dann zu versenden, sofern LFA und LFN identisch sind.)
- Liegt beim Netzbetreiber schon eine unbeantwortete Anmeldung für dieselbe Marktlokation vor, lehnt er eine zweite ab und nennt, ab wann er wieder Anmeldungen annimmt. GPKE Teil 2, S. 18 (Zitat: fährt der NB für Anmeldung 1 mit Prozessschritt 6 fort)
- An- und Abmeldung sollen zeitlich zusammenpassen, damit keine Lücke entsteht. Entsteht doch eine, versorgt der Ersatz- oder Grundversorger sie. GPKE Teil 2, S. 14 (Zitat: Zuordnungslücken sind dadurch zu vermeiden, dass An- und Abmeldung zeitlich aufeinander abgestimmt werden.)
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- Ablehnungen im LieferantenwechselWarum Netzbetreiber und Lieferanten Anmeldungen ablehnen, welche Codes und Gründe dahinterstecken, welche Fristen gelten und wie der Prozess trotzdem zum Erfolg führt.
- GPKE-Lieferantenwechsel im SAP IS-UWie SAP IS-U Anmeldung, Anmeldebestätigung, Abmeldung und Klärfälle des GPKE-Lieferantenwechsels abbildet und wie Vertrag, Anlage und Vertragskonto dabei konsistent bleiben.
Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur – Anlage 1b zu BK6-22-024, GPKE Teil 2: Fokus ZuordnungsprozesseBK6-22-024, neu verfügt, anzuwenden ab 06.06.2025. Benutzte Seiten: 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23
- BDEW/EDI@Energy – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 4.0 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 31, 32
- BDEW/EDI@Energy – UTILMD Anwendungshandbuch Strom 2.2 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 2.2 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 71, 176, 194
Stand der Prüfung: 25. September 2026. Jedes Zitat dieser Seite wird von npm run check:ablaeufe-sources im Originaldokument auf der angegebenen Seite gesucht. Verbindlich ist allein das veröffentlichte Dokument. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Fassung, die ab dem 01.10.2026 gilt; bei einer neuen Mitteilung der Bundesnetzagentur Seiten und Prüfis erneut prüfen.