Marktkommunikation und EDI-Integration

SAP Utilities & Betrieb

GPKE-Lieferantenwechsel im SAP IS-U

Wie SAP IS-U Anmeldung, Anmeldebestätigung, Abmeldung und Klärfälle des GPKE-Lieferantenwechsels abbildet und wie Vertrag, Anlage und Vertragskonto dabei konsistent bleiben.

Moderner Zählerschrank mit digitalem Stromzähler und Smart-Meter-Gateway
Messung wird erst durch Kennungen, Rollen und Datenflüsse zum Marktprozess.
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Kurzantwort

SAP IS-U führt den GPKE-Lieferantenwechsel als Prozessdokument mit Prozessschritten, Antwortterminen, Geschäftsnachrichtenschlüsseln und Klärfällen. Die eingehende Anmeldung legt einen Vorgang an und plant für jede erwartete Antwort einen Termin ein. Erst die Anmeldebestätigung ES103 verändert die Stammdaten: Der neue Lieferant wird dem Zählpunkt zugeordnet, und das System legt ein Versorgungsszenario an. Bleibt eine Antwort aus oder scheitert eine Prüfung, entsteht ein Klärfall im Business Process Exception Management. Anmeldung und Abmeldung sind zwei getrennte Vorgänge, die über eigene Nachrichten und Fristen gesteuert werden.

Wozu der Prozess im System abgebildet wird

Ein Lieferantenwechsel ist ein Vertrag der Marktpartner über Zuständigkeiten. Der Kunde wechselt seinen Lieferanten, der Netzbetreiber ordnet die Marktlokation neu zu, und die Bilanzierung wechselt den Bilanzkreis. Alle drei Vorgänge müssen zeitlich zusammenpassen.

SAP IS-U muss deshalb drei Fragen gleichzeitig beantworten: Welcher Vorgang läuft gerade, welche Antwort wird bis wann erwartet, und welcher Zustand gilt ab welchem Zeitpunkt in den Stammdaten. Wer nur Nachrichten protokolliert, verliert den Vorgang aus den Augen.

Rechtlicher Rahmen und Gültigkeitsstände

§ 20a EnWG begrenzt den Energielieferantenwechsel auf höchstens drei Wochen ab Zugang der Anmeldung beim Netzbetreiber und verlangt, den Zugangszeitpunkt zu dokumentieren. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. § 20a EnWG, Abs. 1 und 2 Bei Fristüberschreitung haftet der Verursacher nach §§ 249 ff. BGB, und die Beweislast trifft den Lieferanten oder den Netzbetreiber. Derselbe Paragraph verpflichtet den alten Lieferanten zur unverzüglichen Abmeldung. § 20a EnWG, Abs. 4

Die Marktregeln stützen sich auf § 20 EnWG. Nach Abs. 1 gewähren Netzbetreiber jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang; die Netzzugangsregelung soll massengeschäftstauglich sein. § 20 EnWG, Abs. 1 Nach Abs. 3 kann die Regulierungsbehörde die Bedingungen des Netzzugangs festlegen, insbesondere die Abwicklung nach Abs. 1 und die Informations- und Zusammenarbeitspflichten der Beteiligten. § 20 EnWG, Abs. 3 Nr. 2 und 3 Darauf steht die Festlegung GPKE, die in vier Teile gegliedert ist: einführende Prozessbeschreibung, Zuordnungsprozesse, Konfigurationen und Steuerbefehle, Stammdatenprozesse. Bundesnetzagentur, GPKE-Übersicht

Der beschleunigte werktägliche Lieferantenwechsel in 24 Stunden ist seit dem 6. Juni 2025 operativ abzuwickeln. Bundesnetzagentur, Lieferantenwechsel 24h, Abschnitt Hinweis Fristen für den Wechsel stehen daher in § 20a EnWG und in der GPKE-Festlegung.

Prozessdokument statt Stammdatensatz

SAP bildet Marktprozesse über das Prozessdokument ab. Es trägt nummerierte Prozessschritte mit Statuswerten wie Abgeschlossen, Abgelehnt oder Storniert. Jede Nachricht trägt einen Geschäftsnachrichtenschlüssel. Für den Wechsel zählen etwa die Anmeldeanfrage ES101, die Anmeldebestätigung ES103, die Anmeldeablehnung ES102, die Abmeldeanfrage ES301, die Abmeldebestätigung ES303 und die Abmeldeablehnung ES302. Dazu kommen die Fehlermeldungen CA100 in der APERAK (Application Error and Acknowledgement) und CC100 in der CONTRL (Control Message). SAP IDEX-GE, Abschnitte Lieferbeginn, Abmeldeprozess und Fehlerbehandlung

Beim Versand einer Anmeldung plant das System Termine für die erwarteten Antworten. Läuft ein Termin ab, ohne dass eine Antwort eintrifft, entsteht ein Klärungsfall zu Informationszwecken. Trifft die Anmeldebestätigung ein, prüft die Anwendung den Inhalt. Danach ordnet sie den Energielieferanten dem Zählpunkt zu und legt ein Versorgungsszenario an. Eine Anmeldeablehnung setzt den Vorgang nach Lösung der Klärfälle auf Abgelehnt. SAP IDEX-GE, Abschnitt Lieferbeginn in der Sicht „Neuer Lieferant”

ES101 AnmeldungES103AnmeldebestätigungES102 AnmeldeablehnungES301 AbmeldeanfrageES303AbmeldebestätigungES302 AbmeldeablehnungCA100 APERAKNeuer LieferantNetzbetreiberAlter LieferantKlärfall im BPEM
Nachrichtenfluss des Wechsels zwischen den drei Marktrollen. Jede erwartete Antwort trägt einen eigenen Geschäftsnachrichtenschlüssel und bekommt einen Termin im Prozessdokument.

Anmeldung, Abmeldung und Ersatzversorgung

Die Anmeldung startet beim neuen Lieferanten. Vorbedingung ist der Energieliefervertrag mit dem Letztverbraucher. Die Anmeldung nennt die Marktlokations-ID (MaLo-ID), den Zuordnungsbeginn, den Bilanzkreis und den Anmeldegrund. Der Netzbetreiber prüft danach unter anderem, ob die Vorlauffrist eingehalten ist, ob bereits eine andere Anmeldung in Bearbeitung ist und ob eine Zuordnung des alten Lieferanten zu beenden ist. GPKE Teil 2, Kap. 2.1.1 und 2.1.2, SD Lieferbeginn

Ist am Lieferbeginndatum noch ein alter Lieferant angemeldet, startet der Netzbetreiber einen eigenen Abmeldeprozess mit separatem Prozessdokument und sendet ES301. Die Abmeldebestätigung ES303 hebt die Zuordnung auf und schließt den Vorgang ab, die Abmeldeablehnung ES302 lässt den alten Lieferanten angemeldet. Geht innerhalb der Frist keine Antwort ein, gilt die Abmeldeanfrage als bestätigt und die Zuordnung wird trotzdem aufgehoben. SAP IDEX-GE, Abschnitt Abmeldeprozess

Nach einem Lieferendeprozess prüft das System, ob eine Ersatzversorgung nötig wird. Dafür legt es einen Termin an. Ist bei Fristablauf kein Versorgungsszenario vorhanden, startet die Ersatzversorgung automatisch als neuer Vorgang. Dabei schreibt die Anwendung den Transaktionsgrund um, aus E01 für Einzug und Auszug wird Z36 für Ersatz- oder Grundversorgung aus Einzug und Auszug. SAP IDEX-GE, Abschnitt Ersatzversorgung

Fristen und Termine im System

Die GPKE setzt den Werktag als Takt und staffelt die Uhrzeiten über den Tag. Für eine verbrauchende Marktlokation gilt: Die Anmeldung muss spätestens am Tag vor dem letzten Werktag vor dem Zuordnungsbeginn eingehen. Der Netzbetreiber informiert den neuen Lieferanten über eine bestehende Zuordnung bis 07:00 Uhr des ersten Werktags nach Eingang. Parallel dazu geht seine Anfrage zur Beendigung der Zuordnung an den alten Lieferanten. Die Antwort darauf erwartet der Netzbetreiber bis 09:00 Uhr. Die Zuordnung des neuen Lieferanten erfolgt bis 11:00 Uhr, und die Zuordnung des alten Lieferanten endet bis 12:00 Uhr desselben Werktags. GPKE Teil 2, Kap. 2.1.2, Prozessschritte 1 bis 10

Auf der Abmeldeseite liegen die Zeiten enger. Der Lieferant meldet spätestens am Tag vor dem letzten Werktag vor dem Zuordnungsende ab. Der Netzbetreiber beendet die Zuordnung oder lehnt die Abmeldung bis 06:00 Uhr des ersten Werktags nach Eingang ab. Kündigt der Netzbetreiber seinerseits das Lieferende an, antwortet der Lieferant bis 05:00 Uhr des ersten Werktags. Ohne fristgerechte Antwort beendet der Netzbetreiber die Zuordnung zwischen 05:00 und 06:00 Uhr. GPKE Teil 2, Kap. 2.5.1 und 2.5.2, SD Lieferende

Für SAP-Projekte folgt daraus ein Prüfpunkt: Jeder dieser Zeitpunkte braucht einen Termin im Prozessdokument und einen Job oder Terminlauf, der ihn überwacht. Ein Termin ohne Überwachung bleibt unbemerkt, und der Lieferbeginn rutscht ohne Zuordnung durch.

Beispiel: Wechsel zum Monatsersten

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Kette. Der neue Lieferant will eine Marktlokation zum 1. Oktober übernehmen und sendet am 29. September die Anmeldung. Der Netzbetreiber findet für den 1. Oktober noch eine Zuordnung des alten Lieferanten. Er informiert den neuen Lieferanten bis 07:00 Uhr des 30. September und fragt parallel den alten Lieferanten zur Beendigung der Zuordnung an. Die Antwort des alten Lieferanten erwartet er bis 09:00 Uhr, den neuen Lieferanten ordnet er bis 11:00 Uhr zu. Antwortet der alte Lieferant nicht, gilt die Anfrage als bestätigt. Seine Zuordnung endet dann bis 12:00 Uhr.

Im System entstehen dabei zwei Prozessdokumente, eines für die Anmeldung und eines für die Abmeldung. Beide laufen über eigene Termine und können unabhängig in den Klärfall gehen. Wer im Monitoring nur ein Dokument sieht, hält den Wechsel für abgeschlossen, obwohl die Abmeldung noch offen ist.

Folgen und Fehlerfälle

Die häufigste Störung ist die fehlende Serviceanbietervereinbarung. Fehlt sie für einen Zählpunkt, lehnt das System die Anfrage ab. Ein unbekannter Zählpunkt, eine doppelte Anmeldeanfrage, ein abweichender Netzbetreibername oder ein fehlender Geschäftspartner führen zu Workitems oder zu einer automatischen Ablehnung. SAP IDEX-GE, Abschnitt Geschäftsdatenanfrage

Klärfälle laufen im Business Process Exception Management. Die Lösungsverfahren liefert die Klasse /IDXGC/CL_SOLVE_ISSUES, unter anderem für ein neues Prozessdatum. Klärfälle entstehen aus APERAK- und Geschäftsprüfungen, aus Fristablauf und bei Anfragen, die manuell abzulehnen sind. Ablehnungsnachrichten tragen bis zu drei Ablehnungscodes, deren Inhalt aus dem Customizing der Antwortcodes stammt. SAP IDEX-GE, Abschnitte Bearbeitung von Klärungsfällen und Lieferende

Wichtig für die Projektplanung: Der Versand von APERAK-Nachrichten gehört zur Eigenleistung. SAP liefert für den Eingang das BAdI /IDEXGE/APERAK_IN, für ausgehende APERAK ist eine kundeneigene Implementierung von /IDEXGE/APERAK_OUT nötig. Ohne diese Implementierung bleiben Verarbeitbarkeitsfehler beim Absender unbekannt, und der Prozess läuft einseitig weiter. SAP IDEX-GE, Abschnitte APERAK, CONTRL und Klärfälle

Vertrag, Anlage und Vertragskonto konsistent halten

SAP trennt die kaufmännische Sicht von der Marktsicht. Der Geschäftspartner beschreibt, wer handelt. Das Vertragskonto im Vertragskontokorrent (FI-CA) bündelt Forderungen und Zahlungen. Der Vertrag und die Anlage tragen die Belieferung, die Marktlokation wird als Zählpunkt mit ihrer MaLo-ID geführt. SAP IDEX-GE, Abschnitt Lieferbeginn in der Sicht „Neuer Lieferant”

Der belegte Effekt einer Anmeldebestätigung liegt auf der Zuordnung: Der Lieferant wird dem Zählpunkt zugeordnet und das Versorgungsszenario angelegt. Ob zusätzlich ein neuer Vertrag entsteht oder ein bestehender Vertrag mit neuem Gültigkeitsbeginn fortgeschrieben wird, hängt von der Ausprägung im Projekt ab und gehört in die Testfälle.

Für die laufende Kontrolle nutzt der Netzbetreiber Bestands- und Korrekturlisten. Die Bestandsliste geht am 16. Werktag eines Monats für den Folgemonat an die Lieferanten, der Abgleich läuft über das BAdI /IDEXGE/INV_LIST_PROCESS und den Monitor für Bestands- und Korrekturlisten. Zählpunktbeziehungen und ihre Attribute lassen sich mit Gültigkeitszeiträumen in der Transaktion /IDXGL/POD_REL_MON überwachen. SAP IDEX-GE, Abschnitt Bestands- und Korrekturlisten

Customizing und Schnittstellen

Die Steuerung liegt in der Branchenkomponente Versorgungsindustrie im Bereich Unternehmensübergreifender Datenaustausch. Dort stehen die Datenaustauschprozesse, die Prozessverwaltung mit Auslöserreport und Timern für Interim-Prozessdokumente, die Serviceanbietervereinbarungen, die Definition des Ersatzversorgers und die Business Add-Ins. Prozessdokumente lassen sich mit der Transaktion /IDXGL/UTILPDOCCRT02 anlegen. SAP IDEX-GE, Abschnitt Unternehmensübergreifender Datenaustausch im Customizing

Der von SAP ausgelieferte Standardvorgang ist damit nur die halbe Arbeit. Ohne gepflegte Serviceanbietervereinbarungen, einen regelmäßig laufenden Auslöserreport und eine eigene APERAK-Implementierung bleibt der Automatisierungsgrad niedrig.

Typische Missverständnisse

„Die Bestätigung ist nur Information.“ Falsch. Die Anmeldebestätigung ES103 löst die Zuordnung des Lieferanten am Zählpunkt und das Versorgungsszenario aus. Ohne Bestätigung ändert sich die Belieferung nicht.

„Ohne Antwort ist der Vorgang abgebrochen.“ Falsch, jedenfalls auf der Abmeldeseite. Schweigen auf eine Abmeldeanfrage oder auf eine Anfrage zur Beendigung der Zuordnung gilt als Bestätigung.

„Eine Nachricht ist ein Prozess.“ Falsch. Anmeldung und Abmeldung laufen als getrennte Prozessdokumente mit eigenen Terminen. Die Stornierung einer Seite lässt die andere Seite unberührt.

„Der Lieferantenwechsel ist ein Stammdatenvorgang.“ Falsch. Er ist ein Fristenvorgang. Ohne Terminpflege und Workitembearbeitung entstehen Lieferbeginne ohne Zuordnung.

Quellen und Pflegehinweis

Der Artikel stützt sich auf § 20 und § 20a EnWG, die GPKE-Übersicht der Bundesnetzagentur, die Lesefassung von GPKE Teil 2 zum Beschluss BK6-24-174 und die Anwendungsdokumentation SAP Intercompany Data Exchange for German Electric Utilities, Stand 2026.08. Alle Fristangaben stammen aus diesen Dokumenten.

Bei der nächsten Pflege erneut prüfen: die Gültigkeit der GPKE-Teile nach jeder BNetzA-Mitteilung, die verbindliche AHB- und MIG-Fassung für UTILMD Strom, die Kennzahlen der Prüfidentifikatoren sowie die Frage, ob Vertrags- und Vertragskontohandling im Einzug und Auszug im jeweiligen Release unverändert gelten. Für die Anwendung gilt der dokumentierte Hilfestand; in neueren Releases können Transaktionen abweichen.

Primärquellen zum Nachlesen