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Kurzantwort
Der Lieferbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem ein Lieferant einer Marktlokation zugeordnet ist und sie beliefert. Das Lieferende ist der Zeitpunkt, zu dem diese Zuordnung endet. Beide Zeitpunkte entstehen nicht durch den Vertrag allein, sondern durch den Marktprozess: Der neue Lieferant meldet den Lieferbeginn beim Netzbetreiber an, der Netzbetreiber prüft und bestätigt die Zuordnung. Das Lieferende meldet entweder der Lieferant oder der Netzbetreiber.
Für die Systeme sind Lieferbeginn und Lieferende Steuerungsgrößen. An ihnen hängen Abrechnungsgrenzen, Messwertbedarf, Bilanzierung und die Netznutzungsabrechnung. Wer sie mit Vertragsbeginn oder Zählerwechsel verwechselt, baut falsche Prozessketten.
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Vertraglicher AnlassEinzug oder gewünschter Lieferbeginn
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GPKE-ProzessAnmeldung und fachliche Prüfung der Zuordnung
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ProzessergebnisAntwort des Netzbetreibers an den Lieferanten
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Eigener MesswertstrangWerte nur im jeweils vorgesehenen Prozess
Lieferbeginn: der Start der Zuordnung
Der Lieferbeginn beschreibt den Zuordnungsbeginn einer Marktlokation durch einen Lieferanten. Der neue Lieferant meldet den gewünschten Lieferbeginn beim zuständigen Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber prüft, ob die Marktlokation in seinem Netz liegt, ob der Zeitpunkt zulässig ist und ob die angemeldete Konstellation zu den Stammdaten passt.
Bestätigt der Netzbetreiber die Anmeldung, ist der Lieferant ab dem Zuordnungsbeginn zugeordnet. Die Bestätigung ist die fachliche Rückmeldung, die der Lieferant für seine Folgeschritte benötigt. Erst auf dieser Basis starten Abrechnung, Messwertanforderung und Bilanzierung für die Marktlokation. Eine bloß technisch angenommene Nachricht reicht dafür nicht aus.
Mit dem Lieferantenwechsel in 24 Stunden hat sich das Tempo des Prozesses verändert. Der Zuordnungsbeginn kann werktags unmittelbar auf die Anmeldung folgen. Gleichzeitig bleiben spätere Zuordnungsbeginne zulässig, wenn der Kunde einen späteren Termin wünscht. Der Prozess kennt also keine Zwangsläufigkeit auf den schnellsten Termin, sondern ein Fristenmodell, das bis zum gewünschten Zuordnungsbeginn rechnet.
Lieferende: das Ende der Zuordnung
Das Lieferende markiert das Ende der Belieferung durch den bisherigen Lieferanten. Auch hier zählt die Zuordnung an der Marktlokation, nicht allein der Vertrag. Je nach Auslöser meldet der Lieferant oder der Netzbetreiber das Lieferende.
Meldet der Lieferant das Lieferende, beendet er seine Belieferung zu einem Termin, der in der Zukunft liegt. Der bisherige Lieferant kündigt also seine Zuordnung. Meldet der Netzbetreiber das Lieferende, beendet er die Zuordnung aus netzbezogenen Gründen, etwa bei der Stilllegung einer Marktlokation oder wenn eine Belieferung nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen informiert der Netzbetreiber den betroffenen Lieferanten.
Wichtig ist die Reihenfolge der Ereignisse. Bei einem Lieferantenwechsel endet die Zuordnung des alten Lieferanten in der Regel zum selben Zeitpunkt, zu dem die Zuordnung des neuen Lieferanten beginnt. Die GPKE spricht dann von einem nahtlosen Übergang. Sind die Zeitpunkte unterschiedlich, entsteht eine Lücke, in der die Marktlokation keinem Lieferanten zugeordnet ist. Diese Lücke behandeln die Prozesse gesondert, weil für diesen Zeitraum Ersatz- oder Grundversorgung greifen kann.
Zeitpunkte sauber unterscheiden
In Projekten kollidieren häufig mehrere Zeitbegriffe. Der Vertragsbeginn zwischen Kunde und Lieferant ist ein kaufmännischer Zeitpunkt. Der Zuordnungsbeginn an der Marktlokation ist der marktliche Zeitpunkt. Der Beginn der Messung oder der Zählerstand zum Wechsel sind messliche Zeitpunkte. Sie können auseinanderfallen.
Ein Beispiel: Ein Kunde schließt am 15. des Monats einen Vertrag mit Lieferbeginn zum Monatsersten des Folgemonats. Der Vertrag beginnt am 15., die Zuordnung am 1. des Folgemonats. Für die Abgrenzung zwischen altem und neuem Lieferanten zählt der Zuordnungsbeginn. Für die Kundenbeziehung zählt der Vertragsbeginn. Ein System, das beide Zeitpunkte in einem Feld führt, kann die Abgrenzung nicht korrekt bilden.
Deshalb führt die GPKE Zeitpunkte explizit. Der Zuordnungsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Zuordnung des Lieferanten zur Marktlokation beginnt. Das Zuordnungsende ist der Zeitpunkt, zu dem sie endet. Für die Nachrichten sind diese Zeitpunkte maßgeblich. Vertragsdetails wie Laufzeiten oder Kündigungsfristen bleiben Sache der Vertragsparteien.
Abgrenzung, Messwerte und Abrechnung
Am Lieferbeginn und am Lieferende entsteht die Frage nach der Abgrenzung. Welche Energiemenge hat der alte Lieferant geliefert, welche der neue? Die Antwort geben Zählerstände und Messwerte zum Zeitpunkt des Wechsels. Der Messstellenbetreiber ermittelt die Abgrenzungswerte und stellt sie bereit. Sie fließen in die Abrechnung der beiden Lieferanten ein.
Wichtig ist, dass die Messwerte über einen eigenen Strang laufen. Der Lieferbeginn-Prozess transportiert die Zuordnung, nicht automatisch die Messwerte. Der Messstellenbetreiber liefert die Werte nach dem Wertebedarf. Ein Lieferant, der im Lieferbeginn-Prozess auf Messwerte wartet, verwechselt zwei Prozessstränge. Das Bild im Diagramm oben zeigt diese Trennung: Der Lieferbeginn läuft zwischen Lieferant und Netzbetreiber, die Messwerte kommen vom Messstellenbetreiber.
Die Abrechnung des alten Lieferanten endet mit dem Lieferende. Seine Netznutzungsabrechnung bezieht sich auf den Zeitraum bis zum Zuordnungsende. Der neue Lieferant rechnet ab Zuordnungsbeginn ab. Durch die Abrechnungsdaten, die der Netzbetreiber im Wechselprozess übermittelt, stehen beide Seiten auf einer gemeinsamen Datengrundlage.
Für die Zählerstandsabgrenzung zählt der messtechnische Zustand zum Wechselzeitpunkt. Der Messstellenbetreiber ermittelt den Abgrenzungswert, plausibilisiert ihn und stellt ihn den berechtigten Empfängern bereit. Ein fehlender oder unplausibler Abgrenzungswert verzögert die Abrechnung beider Lieferanten. Deshalb prüfen die Prozesse, ob der Wert zum Zeitpunkt des Wechsels vorliegt und ob er mit dem Messkonzept der Lokation übereinstimmt.
Wer diese Abläufe in SAP IS-U abbildet, trennt deshalb die Ereignisse sauber: den Eingang der Anmeldung, die Bestätigung der Zuordnung, die Bereitstellung des Abgrenzungswerts und die eigentliche Abrechnung. Jedes Ereignis hat eigene Voraussetzungen und eigene Fristen. Ein gemeinsamer Status, der alles in einen Topf wirft, macht die Fehleranalyse unnötig schwer.
Bewährt hat sich eine Darstellung, die den Vorgang entlang der Zeitachse zeigt: wann die Anmeldung einging, wann die Bestätigung kam, wann der Abgrenzungswert bereitstand und wann die Abrechnung lief. Diese Sicht macht sofort sichtbar, wo ein Vorgang hängt. Sie ist zugleich die Grundlage für Berichte an die Fachbereiche und für die Abstimmung mit den Marktpartnern.
Sonderfälle am Übergang
Nicht jeder Wechsel verläuft als nahtloser Übergang zwischen zwei Lieferanten. Wer die Prozesse kennt, rechnet mit mehreren Sonderfällen. Kündigt ein Kunde ohne Folgevertrag, endet die Zuordnung des bisherigen Lieferanten, ohne dass ein neuer Lieferant beginnt. Für die Marktlokation greift dann die Grund- oder Ersatzversorgung, sofern der Kunde nicht anderweitig versorgt wird. Der Grundversorger übernimmt die Belieferung zu den gesetzlichen Bedingungen.
Ein weiterer Sonderfall betrifft Tranchen. Eine Marktlokation kann zeitlich in mehrere Tranchen geteilt sein, wenn unterschiedliche Lieferanten nacheinander oder in überlappenden Zeiträumen beliefern. Jede Tranche besitzt ihren eigenen Zuordnungsbeginn und ihr eigenes Zuordnungsende. Die Abgrenzung zwischen den Tranchen folgt den Zeitpunkten der Zuordnung. Für die Abrechnung ist wichtig, welcher Lieferant welcher Tranche welchen Zeitraum beliefert hat.
Schließlich kennt die GPKE Fälle, in denen der Netzbetreiber die Zuordnung beendet, etwa bei einer Stilllegung der Marktlokation. Hier informiert der Netzbetreiber den Lieferanten über das Lieferende. Der Lieferant beendet seine Abrechnung und gibt die Marktlokation frei. Ein solcher Vorgang folgt anderen Fristen als eine Kündigung durch den Lieferanten. Projekte sollten diese Fallgruppen getrennt modellieren, weil sich daraus unterschiedliche Nachrichten und Folgeprozesse ergeben.
Für die Systemverarbeitung bedeutet das: Lieferbeginn und Lieferende sind keine einfachen Ja-Nein-Schalter, sondern Zeitpunkte mit Kontext. Der Kontext umfasst den Auslöser, die betroffene Tranche oder Marktlokation, den bisherigen und den zukünftigen Lieferanten sowie die daraus folgenden Abgrenzungen. Erst mit diesem Kontext lassen sich Fristen, Nachrichten und Abrechnungen korrekt steuern.
Bedeutung für SAP IS-U
In SAP-IS-U-Systemen bilden Vertrag, Anlage und Abrechnung die kaufmännische Sicht. Der Lieferbeginn und das Lieferende müssen diese Objekte mit den richtigen Zeitpunkten fortschreiben. Ein bestätigter Lieferbeginn aktualisiert die Belieferung der Anlage zum Zuordnungsbeginn. Ein bestätigtes Lieferende beendet die Belieferung zum Zuordnungsende.
Die Herausforderung liegt in der zeitgenauen Fortschreibung. Ändert sich der Zuordnungsbeginn nach einer Ablehnung, muss das System den neuen Zeitpunkt übernehmen. Kommt die Bestätigung erst nach dem geplanten Beginn, muss die Verarbeitung den tatsächlichen Ablauf abbilden. Fristen und Stornierungen verlangen eine Historie, die zeigt, welcher Stand zu welchem Zeitpunkt galt.
Dazu kommt die Abgrenzung zwischen Vertrag und Zuordnung. Ein Lieferant mit vielen Wechseln pflegt Verträge, die vor dem Zuordnungsbeginn starten oder nach dem Zuordnungsende enden. Das System muss beide Zeitachsen führen und für Abrechnung und Bilanzierung den marktlichen Zeitpunkt verwenden. Vertragskonto, Verrechnung und Forderungsmanagement orientieren sich dagegen am Vertragszeitpunkt.
Praxisbeispiel: Umzug ohne Lücke
Ein Kunde zieht innerhalb derselben Stadt um. Am alten Ort kündigt er seinen Vertrag zum Monatsende, am neuen Ort beginnt ein neuer Vertrag zum Monatsersten. Für den alten Lieferanten endet die Zuordnung an der alten Marktlokation zum Monatsende. Für den neuen Vertrag beginnt die Zuordnung an der neuen Marktlokation am Monatsersten.
Das System muss beide Vorgänge getrennt verarbeiten. Am alten Ort meldet der Lieferant das Lieferende, am neuen Ort den Lieferbeginn. Die Messwerte liefern die jeweiligen Messstellenbetreiber. Verwechselt das System die Marktlokationen, weil es nur den Kunden kennt, entstehen falsche Zuordnungen und falsche Abgrenzungen. Die Marktlokation ist deshalb der Bezugspunkt, nicht der Geschäftspartner.
Typische Missverständnisse
„Vertragsbeginn ist gleich Lieferbeginn.“
Nein. Der Lieferbeginn ist der Zuordnungsbeginn an der Marktlokation. Der Vertragsbeginn ist ein kaufmännischer Zeitpunkt zwischen Kunde und Lieferant.
„Lieferende ist eine Kündigung beim Netzbetreiber.“
Nicht automatisch. Das Lieferende ist die Beendigung der Zuordnung. Die Kündigung des Kunden ist der Auslöser, der Prozess läuft zwischen den Marktpartnern.
„Im Lieferbeginn-Prozess kommen auch die Messwerte.“
Nein. Messwerte und Abgrenzungswerte laufen über den Messstellenbetreiber in eigenen Prozessen. Der Lieferbeginn transportiert die Zuordnung.
„Ohne Vertrag keine Marktlokation.“
Falsch herum. Die Marktlokation existiert unabhängig vom Vertrag. Der Vertrag begründet die Belieferung, die Zuordnung an der Marktlokation bildet sie marktlich ab.
„Ein bestätigter Lieferbeginn ist unwiderruflich.“
Nicht zwingend. Stornierungen und Korrekturen sind in definierten Fällen möglich. Sie laufen über eigene Prozesse und müssen die Historie fortschreiben.
Quellen und Pflegehinweis
Lieferbeginn und Lieferende sind in GPKE Teil 2 prozessual beschrieben. Die Begriffe Zuordnungsbeginn und Zuordnungsende gehören zum Glossar in GPKE Teil 1. Wegen der Neuverfügung 2025 und laufender Anpassungen immer die aktuell gültige Fassung der Prozessbeschreibung und der AHB prüfen.
- Bundesnetzagentur: GPKE Teil 2 (Lesefassung)
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel (GPKE)
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel 24h (BK6-22-024)
- Bundesnetzagentur: GPKE Teil 1 (Glossar)
- EnWG § 20a: Lieferantenwechsel
Abrufdatum aller Quellen: 7. September 2026.
Primärquellen zum Nachlesen
- Bundesnetzagentur – GPKE Teil 2, Fokus Zuordnungsprozesse (Lesefassung)bundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Lieferantenwechsel (GPKE)bundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Lieferantenwechsel 24h (BK6-22-024)bundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – GPKE Teil 1, einführende Prozessbeschreibung (Glossar)bundesnetzagentur.de
- Energiewirtschaftsgesetz – § 20a Lieferantenwechselgesetze-im-internet.de
