GPKE · Use-Case 1.2 · Vertrag beim LFA kündigen
Kündigung (Vertrag beim LFA kündigen)
Wechselt ein Kunde den Stromlieferanten, kündigt meist der neue Lieferant in seinem Auftrag den alten Vertrag. Diese Kündigung läuft elektronisch zwischen den beiden Lieferanten, der Netzbetreiber ist nicht beteiligt. Der bisherige Lieferant antwortet bis zum nächsten Werktag mit Bestätigung oder Ablehnung. Bestätigt er, muss er sofort die Abmeldung beim Netzbetreiber anstoßen.
- Rollen
- LFN · LFA · NB
- Nachrichten
- 2
- Prüfis
- 55016 55017 55018
Weiter in den Werkzeugen
- LFNneuer Lieferant
- LFAbisheriger Lieferant
- NBNetzbetreiber
AuslöserDer Kunde beauftragt den neuen Lieferanten, seinen bestehenden Vertrag zu kündigen.
LFA → LFN
UTILMD 55017 Bestätigung KündigungUTILMD 55018 Ablehnung Kündigungspätestens am 1. WT nach Eingang
ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases
- 3Lieferende von LF an NB LFA · NB
ZielDer Stromliefervertrag zwischen Kunde und bisherigem Lieferanten ist für die Marktlokation gekündigt.
Pfeil zeigt vom Absender zum Empfänger. UTILMD 55… öffnet den Prüfidentifikator in derAHB-Werkbank. Frist ist die Höchstfrist für den Eingang beim Empfänger. So liest du die Grafik
Fristen
ÜT
Im Beispiel: Fr., 16.10.
Die Kündigung geht beim bisherigen Lieferanten ein.
Eingang · Schritt 1
1. WT
Im Beispiel: Mo., 19.10.
Bestätigung oder Ablehnung muss an diesem Tag beim neuen Lieferanten angekommen sein.
Frist · Schritt 2
Vereinfachtes Beispiel ohne Feiertage: Die Kündigung geht am Freitag, 16.10.2026, beim bisherigen Lieferanten ein. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Die Antwort muss deshalb spätestens am Montag, 19.10.2026, beim neuen Lieferanten eingehen. Eine Uhrzeit nennt die Frist nicht, es zählt der Tag.
Schritte im Detail
Aktion und Frist im Wortlaut der Festlegung. Jede Belegzeile öffnet das Dokument auf der genannten Seite.
1 Kündigung
neuer Lieferant (LFN) → bisheriger Lieferant (LFA)
Der neue Lieferant kündigt mit der MaLo-ID, entweder zu einem festen Termin oder zum nächstmöglichen Termin, jeweils 00:00 Uhr.
- Nachricht
- Frist
- Die Festlegung nennt für diesen Schritt keine Frist. GPKE Teil 2, S. 9 (Zitat: In der Kündigung kann ein beliebiger in der Zukunft liegender Kündigungstermin (auch untermonatlich) angegeben werden.)
2 Antwort
bisheriger Lieferant (LFA) → neuer Lieferant (LFN)
Der bisherige Lieferant bestätigt oder lehnt ab. Lehnt er einen festen Termin ab, nennt er den nächstmöglichen Termin und die Kündigungsfrist.
- Nachricht
- UTILMD 55017 Bestätigung Kündigung · geprüft nach E_0614 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 31 (Zitat: Bestätigung Kündigung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 63 (Zitat: Prüfidentifikator)
- UTILMD 55018 Ablehnung Kündigung · geprüft nach E_0614 Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0, S. 31 (Zitat: Ablehnung Kündigung) · UTILMD AHB Strom 2.2, S. 63 (Zitat: Prüfidentifikator)
- Frist
Unverzüglich, jedoch spätester ÜT ist der 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.
GPKE Teil 2, S. 9 (Zitat: Unverzüglich, jedoch spätester ÜT ist der 1. WT nach dem ÜT von Nr. 1.)
Folgeprozesse (ref)
- 3
Nach der Bestätigung meldet der bisherige Lieferant die Marktlokation beim Netzbetreiber ab. GPKE Teil 2, S. 10 (Zitat: ref Lieferende von LF an NB)
Rahmen des Use-Case
Auslöser
- Der Kunde beauftragt den neuen Lieferanten, seinen bestehenden Vertrag zu kündigen. GPKE Teil 2, S. 7 (Zitat: Der LFN erhält vom Letztverbraucher den Auftrag zur Kündigung des bestehenden Stromliefervertrags.)
Vorbedingung
- Der neue Lieferant hat eine Vollmacht des Kunden, in seinem Namen zu kündigen. GPKE Teil 2, S. 7 (Zitat: Der LFN besitzt die Vollmacht des Letztverbrauchers in dessen Namen die Kündigung vornehmen zu dürfen.)
- Die MaLo-ID der Marktlokation ist bekannt. GPKE Teil 2, S. 7 (Zitat: Die MaLo-ID der Marktlokation ist bekannt)
Danach im Erfolgsfall
- Mit der Bestätigung stößt der bisherige Lieferant sofort das Lieferende beim Netzbetreiber an. GPKE Teil 2, S. 7 (Zitat: Der LFA ist verpflichtet, unmittelbar mit Bestätigung der Kündigung gegenüber dem LFN auch den Use-Case „Lieferende von LF an NB“ gegenüber dem NB anzustoßen.)
Danach im Fehlerfall
- Der Vertrag ist nicht gekündigt. GPKE Teil 2, S. 7 (Zitat: für die genannte verbrauchende Marktlokation ist nicht gekündigt.)
- Bei Bedarf sendet der neue Lieferant erneut eine Kündigung. GPKE Teil 2, S. 7 (Zitat: Der LFN sendet bei Bedarf erneut eine Kündigung an den LFA.)
Fehlerfälle laut Festlegung
- Der bisherige Lieferant ist der Marktlokation zum Kündigungstermin nicht zugeordnet. GPKE Teil 2, S. 8 (Zitat: Der LFA ist der vom LFN angegebenen Marktlokation bzw. Tranche zum Kündigungstermin nicht zugeordnet.)
- Der Vertrag lässt die gewünschte Kündigung nicht zu, etwa wegen Laufzeit oder Kündigungsfrist. GPKE Teil 2, S. 8 (Zitat: Die Vertragssituation des LFA lässt die gewünschte Kündigung des LFN nicht zu.)
Typische Missverständnisse
- Der bisherige Lieferant darf eine elektronische Kündigung nicht allein deshalb zurückweisen, weil sein Vertrag eine andere Form verlangt. GPKE Teil 2, S. 8 (Zitat: darf der LFA eine nach diesem Use-Case gemeldete Kündigung nicht allein unter Berufung auf die fehlende Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Form zurückweisen.)
- Eine Ersatzversorgung muss nicht gekündigt werden. Kündigt ein neuer Lieferant trotzdem, stimmt der Ersatzversorger zu, wenn kein Ablehnungsgrund vorliegt. GPKE Teil 2, S. 8 (Zitat: Bei einer Ersatzversorgung handelt es sich um kein kündigungspflichtiges Vertragsverhältnis)
- Die Kündigung ist nicht Pflicht vor jedem Lieferbeginn. Die GPKE empfiehlt aber, sie vorzuschalten, weil das spätere Klärfälle vermeidet. GPKE Teil 2, S. 8 (Zitat: empfiehlt es sich, den Use-Case „Kündigung“ generell einem Use-Case „Lieferbeginn“ vorzuschalten.)
- Mit der Bestätigung übermittelt der bisherige Lieferant auch den Vorjahresverbrauch des Kunden. GPKE Teil 2, S. 10 (Zitat: teilt der LFA dem LFN mit Bestätigung der Kündigung ferner den Vorjahresverbrauch des Letztverbrauchers mit.)
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Quellen und Stand
- Bundesnetzagentur – Anlage 1b zu BK6-22-024, GPKE Teil 2: Fokus ZuordnungsprozesseBK6-22-024, neu verfügt, anzuwenden ab 06.06.2025. Benutzte Seiten: 7, 8, 9, 10
- BDEW/EDI@Energy – Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren 4.0 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 4.0 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 31
- BDEW/EDI@Energy – UTILMD Anwendungshandbuch Strom 2.2 (Mitteilung Nr. 56 der BNetzA)Version 2.2 vom 01.04.2026, anzuwenden ab 01.10.2026. Benutzte Seiten: 63
Stand der Prüfung: 25. September 2026. Jedes Zitat dieser Seite wird von npm run check:ablaeufe-sources im Originaldokument auf der angegebenen Seite gesucht. Verbindlich ist allein das veröffentlichte Dokument. Die Prüfidentifikatoren stammen aus der Fassung, die ab dem 01.10.2026 gilt; bei einer neuen Mitteilung der Bundesnetzagentur Seiten und Prüfis erneut prüfen.