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Ablaufatlas · Marktkommunikation Strom

Wer schickt wem was, bis wann?

Jeder Ablauf zeigt einen Use-Case der GPKE als Sequenz: welche Rolle welchen Prüfidentifikator an wen sendet, welche Antworten möglich sind, welche Frist gilt und welche Prozesse danach anlaufen. Grundlage sind die Festlegung der Bundesnetzagentur, die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren und das Anwendungshandbuch. Jede Angabe trägt Dokument und Seite.

Abläufe
6
Nachrichtenschritte
24
Prüfis
22
Geprüft am
25. September 2026
Sechs Abläufe der GPKE und wie sie ineinandergreifen. Jeder Kasten öffnet den Ablauf.
1 · VORBEREITEN2 · AN- UND ABMELDEN3 · AUFFANGEN UND SONDERFÄLLEErmittlung der MaLo-IDder MarktlokationMaLo-ID-AnfrageAPI-Webdienst, kein PrüfiKündigungVertrag beim LFA kündigen3 Prüfis · 55016 55017 55018LieferbeginnAnmeldung, Wechsel in 24 h9 Prüfis · 55001 55036 55010 …Lieferende von LF an NBAbmeldung3 Prüfis · 55004 55005 55006Lieferende von NB an LFBeendigung durch den NB5 Prüfis · 55007 55008 55009 …Beginn derErsatz-/GrundversorgungZuordnung zum E/G3 Prüfis · 55013 55014 55015
  1. Ermittlung der MaLo-ID der Marktlokation (MaLo-ID-Anfrage) führt weiter zu Kündigung, Lieferbeginn
  2. Kündigung (Vertrag beim LFA kündigen) führt weiter zu Lieferende von LF an NB, Lieferbeginn
  3. Lieferbeginn (Anmeldung, Wechsel in 24 h) führt weiter zu Beginn der Ersatz-/Grundversorgung
  4. Lieferende von LF an NB (Abmeldung) führt weiter zu Lieferende von NB an LF, Beginn der Ersatz-/Grundversorgung
  5. Lieferende von NB an LF (Beendigung durch den NB) führt weiter zu Beginn der Ersatz-/Grundversorgung
  6. Beginn der Ersatz-/Grundversorgung (Zuordnung zum E/G)

startet diesen Ablauf als Folgeprozess (ref) ermöglicht ihn oder geht ihm laut GPKE voraus

Alle Abläufe

So liest du die Grafik

Ein echter Ausschnitt aus der Abmeldung. Rechts steht, was jedes Teil bedeutet.

SequenzLieferende von LF an NB: 3 Nachrichtenschritte zwischen 2 Rollen
  • LFLieferant
  • NBNetzbetreiber

AuslöserDer bisherige Lieferant hat dem neuen Lieferanten die Kündigung bestätigt.

  1. LF → NB

    1Abmeldung einer Zuordnung des LF

    UTILMD 55004 Abmeldungspätestens Tag vor letztem WT vor Ende

  2. alt genau einer dieser Wege

    1. Zustimmung

      NB → LF

      2Beendigung der Zuordnung des LF

      UTILMD 55005 Bestätigung Abmeldungbis 06:00 Uhr am 1. WT nach Eingang

    2. Ablehnung

  3. ref danach verweist der Ablauf auf diese Use-Cases

    1. 7Beginn der Ersatz-/Grundversorgung LF · NB

ZielDie Zuordnung des Lieferanten zur Marktlokation oder Tranche ist beendet.

  1. Rollen und LebenslinienOben stehen die beteiligten Marktrollen, darunter läuft je Rolle eine gestrichelte Linie.
  2. PfeilEin Pfeil ist eine Nachricht. Er beginnt mit einem Punkt beim Absender und endet mit der Spitze beim Empfänger. Die Zahl ist die Schrittnummer der Festlegung.
  3. PrüfidentifikatorUTILMD 55004 nennt Nachrichtentyp und Prüfi. Ein Klick öffnet den Aufbau in der AHB-Werkbank.
  4. Fristbis 06:00 Uhr … ist die späteste Zeit, zu der die Nachricht beim Empfänger sein muss. Den genauen Wortlaut zeigen die Schrittkarten.
  5. Rahmen alt und paralt heißt: genau einer der Wege tritt ein, etwa Zustimmung oder Ablehnung. par heißt: die Schritte laufen gleichzeitig. Ablehnungen sind gestrichelt und tragen ✕.
  6. refVerweist auf einen anderen Use-Case, der danach anläuft. Erfasste Abläufe sind verlinkt.
ÜTTag des Empfangs der Übertragungsdatei
Der Tag, an dem die Nachricht beim Empfänger eingeht. Er steht in der AS4-Zustellquittung des Empfängers. Von ihm aus zählen die meisten Fristen. GPKE Teil 1, S. 27 (Zitat: Tag des Empfangs der Übertragungsdatei (ÜT): Dieser Tag ist aus der AS4-Zustellquittung zu entnehmen)
ÜZZeitpunkt des Empfangs der Übertragungsdatei
Tag und Uhrzeit des Eingangs, ebenfalls aus der Zustellquittung. Fristen mit Uhrzeit wie „06:00 Uhr“ beziehen sich darauf. GPKE Teil 1, S. 27 (Zitat: Zeitpunkt des Empfangs der Übertragungsdatei (ÜZ))
WTWerktag
Jeder Tag außer Samstag, Sonntag und gesetzlichem Feiertag. Ein Feiertag in einem Bundesland zählt bundesweit, der 24.12. und der 31.12. ebenfalls. GPKE Teil 1, S. 27 (Zitat: Werktag (WT): darunter sind alle Tage zu verstehen, die kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind.)
BeginnZuordnungsbeginn
Ab diesem Zeitpunkt ist ein Marktpartner der Marktlokation zugeordnet. Er liegt immer auf 00:00 Uhr eines Tages. GPKE Teil 1, S. 27 (Zitat: Dies ist immer 00:00 Uhr eines Tages.)
EndeZuordnungsende
Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Marktpartner zugeordnet, ebenfalls 00:00 Uhr. Zieht ein Kunde am 14. aus, ist das Zuordnungsende der 15. um 00:00 Uhr. GPKE Teil 1, S. 27 (Zitat: Zieht ein Letztverbraucher am 14. eines Monats aus einer verbrauchenden Marktlokation aus, ist das Zuordnungsende der 15. des Monats zu 00:00 Uhr.)
LFNneuer Lieferant
Der Lieferant, der die Marktlokation künftig beliefern will. GPKE Teil 1, S. 7 (Zitat: Lieferant neu bzw. neuer Lieferant)
LFAbisheriger Lieferant
Der Lieferant, der die Marktlokation heute beliefert. GPKE Teil 1, S. 7 (Zitat: Lieferant alt bzw. alter Lieferant)
LFZzukünftiger Lieferant
Ein Lieferant, der für einen späteren Termin schon angemeldet und bestätigt ist. GPKE Teil 1, S. 7 (Zitat: Lieferant zukünftig bzw. zukünftiger Lieferant)
E/GErsatz- und Grundversorger
Der Lieferant, der eine Marktlokation ohne eigenen Lieferanten auffängt. GPKE Teil 1, S. 6 (Zitat: Ersatz-/Grundversorger bzw. Ersatz-/Grundversorgung)

Woher die Angaben stammen

Drei Dokumente je Schritt

Aktion und Frist stehen in der Schritttabelle der GPKE. Welcher Prüfi zu welchem Schritt gehört und wer ihn an wen sendet, legt die Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren fest. Das Anwendungshandbuch zeigt die Spalte des Prüfi, der Entscheidungsbaum die Antwortcodes.

Maschinell gegengeprüft

Jede Angabe trägt ein wörtliches Zitat mit Seitenzahl. Ein Prüflauf lädt die Dokumente der Bundesnetzagentur und sucht jedes Zitat auf seiner Seite. Steht dort eine andere Uhrzeit oder ein anderes Wort, schlägt er fehl.

Rechtsstand

GPKE Teil 1 und 2 aus BK6-22-024 gelten seit dem 06.06.2025. Anwendungsübersicht, AHB und EBD stammen aus Mitteilung Nr. 56 und gelten ab dem 01.10.2026. Verbindlich ist allein das veröffentlichte Dokument.

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