Messkonzepte

Messwesen & Smart Metering

Blindarbeit und Wandlerzähler im Messkonzept

Wann ein Messkonzept Blindarbeit erfasst, welche Register und OBIS-Kennzahlen entstehen und wie der Wert über MSCONS zur abrechenbaren Blindarbeit wird.

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Kurzantwort

Blindarbeit wird nur erfasst, wenn das Messkonzept ein entsprechendes Register vorsieht. Bei einer Wandlermessung entsteht dieser Bedarf häufig mit, weil dort ohnehin mehrere Leiter gemessen und die Werte skaliert werden. Der Zähler führt dann getrennte Register für Bezug und Lieferung oder für die Quadranten QI bis QIV. Jedes Register trägt eine OBIS-Kennzahl aus der Codeliste. Erst die Messproduktbestellung legt fest, ob der Netzbetreiber diese Werte überhaupt als Zeitreihe erhält und abrechnen kann.

Einordnung: warum Blindarbeit ein Messkonzept-Thema ist

Die Physik der Messgrößen steht in Wirkleistung, Wirkarbeit und Blindarbeit. Die Kosten- und Tariflogik steht in Blindleistung und Blindarbeit. Dieser Artikel behandelt die Ebene dazwischen: die Anlage und ihre Konfiguration.

Ein Messkonzept legt fest, was an einer Messlokation gemessen wird, mit welchen Einrichtungen und in welchen Registern. Blindarbeit gehört zu dieser Entscheidung und nicht zur Physik. Zwei Anlagen mit demselben Verbrauch können deshalb unterschiedlich viel Blindarbeit liefern, je nachdem, welche Register das Konzept vorsieht.

Kaufmännisch ist Blindarbeit an die Spannungshaltung gekoppelt. Die NAV § 16 Abs. 2 verlangt einen Verschiebungsfaktor zwischen cos φ = 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv. Der Netzbetreiber kann sonst den Einbau ausreichender Kompensationseinrichtungen verlangen. Damit ist auch das Verhältnis tan φ begrenzt: Aus cos φ = 0,9 folgt tan φ = 0,484, der Betrag bleibt also unter etwa 0,484.

Warum Blindarbeit oft zusammen mit Wandlermessung auftaucht

Ein Wandlerzähler wird eingesetzt, wenn der Betriebsstrom nicht direkt durch den Messeingang des Zählers geführt werden soll. Die technischen Grundlagen der Skalierung stehen in Stromwandler und Umrechnungsfaktor. Hier zählt nur der Zusammenhang zum Messkonzept.

Drei Gründe führen dazu, dass Blindarbeit typischerweise in Wandleranlagen auftaucht:

  1. Mehrleiter-Messung. Ein Gerät, das drei Leiterströme und die Spannungen führt, bildet die Blindleistung je Phase und die Summe über alle Phasen (∑ Li Blindleistung). Die Codeliste der OBIS-Kennzahlen 2.5c, Kap. 2.1 legt diese Summenbildung ausdrücklich fest.
  2. Wandlerstrom und Wandlerspannung. In der Mittelspannung kommen Spannungswandler hinzu. Dann stehen Strom und Spannung als Größen mit Phasenwinkel zur Verfügung, aus denen Blindleistung überhaupt erst berechnet werden kann.
  3. Anlagengröße. Die Messprodukte der Codeliste ordnen Blindarbeit überwiegend der Lieferrichtung Verbrauch und den Zählzeit-Konfigurationen zu, die bei größeren Anlagen üblich sind.

Wichtig für die Abgrenzung: Für die Wandlerzählung gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Schwellenwert. Der Jahresstromverbrauch von 100.000 kWh aus MsbG § 55 beschreibt die Messmethode, nicht die Bauform. Ob ein Wandler eingebaut wird, entscheidet die technische Regel des Netzbetreibers.

Register, Kennzahlen und Quadranten

Das Zählwerk ist der einzelne Messkanal. Der Codeliste Kap. 2.2 entnimmt man für Blindarbeit sechs Messgrößen-Codes im C-Segment:

C Messgröße Bedeutung
3 ∑ Li Blindleistung positiv Blindarbeit positiv, Bezug
4 ∑ Li Blindleistung negativ Blindarbeit negativ, Lieferung
5 ∑ Li Blindleistung Q I Quadrant I
6 ∑ Li Blindleistung Q II Quadrant II
7 ∑ Li Blindleistung Q III Quadrant III
8 ∑ Li Blindleistung Q IV Quadrant IV

Daraus entstehen die Kennzahlen. Die Codeliste lässt in der Spalte für Bezug und Lieferung bei Blindarbeit keine Einträge zu, weil der C-Code selbst die Richtung trägt. Die Codeliste Kap. 3.1 nennt:

  • Zählerstand: 1-b:3.8.0 (positiv), 1-b:4.8.0 (negativ), 1-b:5.8.0 bis 1-b:8.8.0 für QI bis QIV
  • Vorschub: 1-b:3.9.0, 1-b:4.9.0, 1-b:5.9.0 bis 1-b:8.9.0
  • Lastgang: 1-b:3.29.0, 1-b:4.29.0, 1-b:5.29.0 bis 1-b:8.29.0

Der Kanal b läuft von 0 bis 65. Kanal 66 ist der Blindmehrarbeit und Blindmehrleistung im Lieferschein vorbehalten. Die Werteart trennt Zählerstand, Vorschub und Lastgang über das D-Segment: 8 für Zeitintegral 1, 9 für Zeitintegral 2, 29 für Zeitintegral 5.

Ein wichtiger Versionshinweis: Die Codeliste unterscheidet Quadrantenkennzahlen für Messeinrichtungen nach VDE-AR-N 4400:2019-07 oder neuer und die älteren Kennzahlen positiv und negativ für Anlagen nach VDE-AR-N 4400:2011-09. Welche Kennzahl zulässig ist, hängt an der installierten Messeinrichtung. QI und QIV gehören zur Lieferrichtung Verbrauch, QII und QIII zur Erzeugung. Diese Zuordnung verhindert eine doppelte Erfassung derselben Blindleistung.

Ablauf: von der Wandleranlage zur abrechenbaren Blindarbeit

nicht bestelltWandleranlageMehrleiter, Wandlerstromggf. WandlerspannungWandlerzählerRegister QI bis QIVoder Bezug und LieferungUmrechnungsfaktorSekundär zu PrimärMessprodukt bestelltKennzahl und ZeitrasterMSCONS-ZeitreiheLastgang oder ZählerstandAggregationund PlausibilisierungAbrechnungBlindarbeit durchNetzbetreiberWert bleibt im Gerätkeine Abrechnung
Blindarbeit entsteht erst durch das Zusammenspiel von Wandleranlage, Registern, Messproduktbestellung und Marktkommunikation. Ohne bestelltes Messprodukt bleibt der Registerwert im Gerät.

Der Ablauf hat fünf Stationen:

  1. Erfassung. Der Zähler misst im Sekundärkreis und führt getrennte Register.
  2. Skalierung. Der Umrechnungsfaktor hebt Sekundär- auf Primärwerte. Nach dem MSCONS AHB 3.1a, Kap. 7.1 sind bei Lastgängen Faktoren bereits in der Energiemenge in kWh enthalten. Bei Zählerständen und Leistungswerten ist der Wandlerfaktor nach Kap. 1 dagegen nicht zu berücksichtigen, allerdings nur bei Verwendung des Kennungswerts DE0026 gleich VL und nur für Wandlermessung bei kundeneigener Messeinrichtung ohne registrierende Leistungsmessung, bei moderner Messeinrichtung und bei intelligentem Messsystem. Für die registrierende Lastgangmessung gilt diese Ausnahme nicht.
  3. Bestellung. Das Messprodukt legt fest, welche Kennzahlen der Messstellenbetreiber liefern muss. Die Codeliste Kap. 3.3.2 ordnet jedem Messprodukt-Code die zulässigen Kennzahlen zu, etwa 1-b:5.29.0 und 1-b:8.29.0 für Blindarbeit QI und QIV als Lastgang.
  4. Übertragung. Das MSCONS-Anwendungshandbuch erlaubt je Anwendungsfall nur die Kennzahlen aus der Codeliste. Für Blindarbeit sind das 13017, 13018, 13019 und 13027.
  5. Abrechnung. Der Netzbetreiber bewertet die Zeitreihe und bildet daraus einen Rechnungsbetrag.

Vereinfachtes Beispiel: vier Register, eine Lieferung

Vereinfachtes Lernmodell, keine Aussage über eine reale Anlage. Eine Gewerbeanlage wird über Wandlerzähler gemessen. Der Zähler führt vier Blindarbeitsregister. Der Umrechnungsfaktor beträgt 40.

Register          OBIS        Sekundär   Primär
Blindarbeit QI    1-b:5.29.0   30 kvarh   1.200 kvarh
Blindarbeit QII   1-b:6.29.0    2 kvarh      80 kvarh
Blindarbeit QIII  1-b:7.29.0    1 kvarh      40 kvarh
Blindarbeit QIV   1-b:8.29.0   18 kvarh     720 kvarh

Die Anlage nimmt überwiegend induktive Blindleistung auf, erkennbar an QI. Der kleine QIV-Anteil entsteht in Zeiten mit überwiegend kapazitivem Verhalten, etwa wenn eine Kompensationseinrichtung im Leerlauf überkompensiert. Gemessen werden vier Werte, abgerechnet wird je nach Messkonzept und Netzbetreiberregel möglicherweise nur der Bezugsanteil. Der Unterschied zwischen gemessener und abgerechneter Blindarbeit ist der Kern dieses Themas.

Folgen und Fehlerfälle

Register fehlt. Die Messeinrichtung erfasst Blindarbeit nicht, und später lässt sie sich nicht rekonstruieren.

Zählrichtung vertauscht. Richtung und Quadrant stecken im C-Segment der Kennzahl. Wird ein QI-Wert als QIV-Wert verarbeitet, entsteht eine sachlich falsche, formal gültige Zeitreihe.

Umrechnungsfaktor nicht gesetzt. Bei einem Lastgang muss der Faktor eingerechnet sein. Fehlt er, ist die übermittelte Blindarbeit um den Faktor 40 zu klein. Einheit und Zeitraster bleiben gleich, der Fehler also unauffällig.

Messprodukt nicht bestellt. Die Codeliste bindet jede Kennzahl an einen Messprodukt-Code. Fehlt die Bestellung, bleibt der Registerwert im Gerät.

Kennzahl passt nicht zum Prüfidentifikator. Eine formal korrekte Kennzahl in der falschen Nachricht führt zur Ablehnung.

Nachholung einer Zeitreihe. Das MSCONS-AHB nennt für Ersatzwerte eigene Statuscodes und für Korrekturen eigene Korrekturgründe. Eine Nachlieferung ohne plausiblen Grund bleibt wertlos.

Typische Missverständnisse

„Blindarbeit wird ab einer bestimmten Anschlussleistung automatisch gemessen.“ Nein. Für die Wandlerzählung gibt es keinen bundesweit einheitlichen Schwellenwert. Entscheidend ist, ob der Netzbetreiber ein Messprodukt mit Blindarbeitskennzahl bestellt hat.

„Ein Jahresverbrauch von 100.000 kWh markiert den Beginn der Wandlermessung.“ Nein. MsbG § 55 regelt die Messmethode. Die Bauform der Messeinrichtung folgt der technischen Regel des Netzbetreibers.

„Das Gerät führt Bezug und Lieferung in einem Register.“ Bei Blindarbeit trägt die Messgröße im C-Segment die Richtung selbst. Die Codeliste lässt in der Spalte Bezug und Lieferung für Blindarbeit deshalb keine Einträge zu. Ein Gerät kann trotzdem mehrere Blindarbeitsregister führen, vier für die Quadranten und weitere nach dem älteren Schema.

„Der Netzbetreiber liest, was der Zähler zeigt.“ Zwischen Gerät und Abrechnung liegen Messprodukt, Kennzahl, Prüfidentifikator und Nachricht. Ein gezeigter Wert ist noch keine Marktinformation.

„Quadranten und Bezug/Lieferung sind dasselbe.“ QI und QIV gehören zur Lieferrichtung Verbrauch, QII und QIII zur Erzeugung. Wer beide Schemata parallel verarbeitet, zählt dieselbe Blindleistung zweimal.

„Ein falscher Wandlerfaktor fällt bei Blindarbeit nicht auf.“ Er verschiebt nur den Maßstab, genau wie bei Wirkarbeit. Das MSCONS-AHB kennt den Statuscode ZA3 „Falscher Wandlerfaktor“.

SAP-IS-U-Bezug

SAP IS-U trennt Gerät, Zählwerk und Abrechnungsmenge. Ein Blindarbeitsregister ist dort ein Zählwerk mit eigener Kennzahl und Dimension. Der Wandlerfaktor gehört zur Messeinheit. Wer die Blindarbeit im Abrechnungslauf sucht, prüft zuerst die Zählwerkszordnung und danach die Konditionen. Details stehen in Register und Zählwerke.

Quellen und Pflegehinweis

Tragend sind die Codeliste der OBIS-Kennzahlen und Medien in Version 2.5c mit Stand 1. Oktober 2025 für Register, Kennzahlen und Messproduktzuordnung, das MSCONS-Anwendungshandbuch 3.1a für Übertragung, Wandlermessung und Prüfidentifikatoren, NAV § 16 für den zulässigen Verschiebungsfaktor sowie MsbG § 55 für die Messmethoden.

Das zitierte MSCONS-Anwendungshandbuch trägt den Stand 1. April 2022. Die Codeliste ändert sich mit jedem Formatstand, das Anwendungshandbuch folgt ihr zeitversetzt. Vor einer Umsetzung sind deshalb der aktuelle Stand auf edi-energy.de, die gültige AHB-Version, die Kennzahlenliste je Prüfidentifikator und die Messproduktzuordnung erneut zu prüfen. Besonders zu beobachten ist die Abgrenzung zwischen den Quadrantenkennzahlen nach VDE-AR-N 4400:2019-07 und den älteren Kennzahlen positiv und negativ, weil beide Schemata in Bestandsanlagen parallel vorkommen.

Primärquellen zum Nachlesen