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Kurzantwort
Im Energiemarkt beschreiben Kunde, Vertrag, Anlage, Marktlokation (MaLo), Messlokation (MeLo), Netzlokation (NeLo) und technische Ressource (TeR) unterschiedliche Ausschnitte derselben Versorgungssituation. Der Kunde ist eine Person oder Organisation. Der Vertrag regelt eine Geschäftsbeziehung. Die Anlage erzeugt, verbraucht oder speichert Energie. Die Marktlokation ist das energiewirtschaftliche Objekt für Lieferung, Einspeisung und Bilanzierung. Die Messlokation beschreibt den technischen Ort der Messung. Die Netzlokation ordnet einen Netzanschlusspunkt beziehungsweise eine netzbezogene Leistungsebene ein. Die technische Ressource beschreibt eine technische Einheit, die gemessen, geschaltet oder gesteuert werden kann.
Diese Objekte sind miteinander verknüpft, aber nicht austauschbar. Ein Kunde kann mehrere Verträge und Marktlokationen haben. Eine Marktlokation kann aus einer oder mehreren Messlokationen ermittelt werden. Eine technische Ressource kann einer steuerbaren Anlage zugeordnet sein, ohne selbst der Vertragspartner oder die Marktlokation zu sein.
Interaktives Lernmodell · vereinfacht
Welches Objekt ist bei diesem Ereignis betroffen?
Wähle einen typischen Vorgang. Die Landkarte zeigt, was sich ändert, was im Prozess nur mitläuft und was unverändert bleibt.
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Ausgewählt: Lieferantenwechsel
Die Belieferung wechselt – der technische Ort bleibt.
Der neue Lieferant übernimmt die Zuordnung zur bestehenden Marktlokation.
Im Vordergrund steht die Geschäftsbeziehung: Der Liefervertrag beziehungsweise die Lieferantenzuordnung ändert sich. Die MaLo wird im Prozess adressiert, erhält aber nicht automatisch eine neue Identität.
- Im Fokus
- Vertrag und MaLo-Zuordnung
- Unverändert
- Kunde, Anlage, MeLo, Zähler, NeLo und TeR beschreiben weiterhin dieselbe Versorgungssituation.
Einordnung: Die Landkarte ist ein didaktisch vereinfachtes Lernmodell. Messkonzept, Vertragsart, Rollen und Gültigkeitszeiträume können im konkreten Prozess zusätzliche Beziehungen und Ausnahmen enthalten.
Warum die Trennung wichtig ist
Ein Lieferantenwechsel ist ein Geschäftsprozess zwischen Marktpartnern. Die technische Messung läuft am Messort weiter. Ein Gerätewechsel ersetzt die Messeinrichtung, ohne dass deshalb der Kunde oder der Liefervertrag wechselt. Wird eine Wärmepumpe steuerbar, kommt eine technische Ressource hinzu; daraus folgt nicht automatisch ein neuer Kunde.
Die Marktkommunikation braucht diese Trennung, weil unterschiedliche Prozesse unterschiedliche Objekte adressieren. Ein Lieferant bestellt die Belieferung einer Marktlokation. Der Messstellenbetreiber verarbeitet Messlokation, Messeinrichtung und Werte. Der Netzbetreiber benötigt netzbezogene Informationen und kann Steuerungen für technische Ressourcen bestellen. Werden IDs vermischt, erscheinen fachlich korrekte Nachrichten im falschen Prozess.
Bei jedem Vorgang zuerst die Frage stellen: Welches Objekt ändert sich wirklich? Beim Einzug ändert sich meist die Zuordnung von Kunde und Vertrag zur Marktlokation. Beim Zählerwechsel ändert sich die Messeinrichtung an der Messlokation. Bei einer Steuerbestellung wird eine technische Ressource adressiert. Diese erste Einordnung verhindert viele Stammdaten- und Abrechnungsfehler.
Die Objekte auf einen Blick
| Objekt | Fachliche Frage | Typischer Inhalt | Was es nicht ist |
|---|---|---|---|
| Kunde | Wer nimmt eine Leistung in Anspruch oder ist Vertragspartner? | Person, Unternehmen, Anschlussnutzer oder andere Geschäftspartnerrolle | keine Messstelle und keine Energiemenge |
| Vertrag | Welche Leistung wird zwischen welchen Parteien geregelt? | Liefer-, Netzanschluss-, Netznutzungs- oder Messstellenbetriebsbeziehung | keine technische Anlage |
| Anlage | Was erzeugt, verbraucht, speichert oder wandelt Energie? | PV-Anlage, Wärmepumpe, Speicher, Wallbox oder Verbrauchseinrichtung | nicht automatisch eine Marktlokation |
| Marktlokation (MaLo) | Wo wird Energie geliefert, eingespeist oder bilanziert? | energiewirtschaftliche Energiemenge und Zuordnungen | nicht der Zähler und nicht der Kunde |
| Messlokation (MeLo) | Wo und mit welcher Technik wird gemessen? | Messort, Messkonzept, Geräte und Messwerte | nicht automatisch der Abrechnungsvertrag |
| Netzlokation (NeLo) | Welcher netzbezogene Punkt beziehungsweise welche Netzleistung ist betroffen? | Netzbezug, Netznutzung und netzbezogene Abrechnung | nicht die einzelne Registermessung |
| Technische Ressource (TeR) | Welche technische Einheit kann gezielt gemessen, geschaltet oder gesteuert werden? | Anlage oder Teilanlage mit technischer Identität und Steuerbezug | nicht zwingend eine eigene MaLo oder ein Vertrag |
| Messeinrichtung | Womit wird ein Messwert gewonnen? | Zähler, moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem | nicht die Messlokations-ID |
Die Begriffe stammen nicht alle aus demselben Gesetz. Das MsbG definiert unter anderem Messstelle, Messeinrichtung, Messsystem und Messwerte. Die WiM und die zugehörigen Datenformate verwenden zusätzlich die Lokationsstruktur für die Marktkommunikation. Deshalb sollte bei einer Implementierung immer das konkrete Regelwerk und der jeweilige Prozess beachtet werden.
Kunde und Vertrag: die Geschäftsebene
Der Kunde ist die geschäftliche Identität, mit der ein Marktpartner kommuniziert. In einem System können für dieselbe Person mehrere Rollen geführt werden, etwa Anschlussnutzer, Anlagenbetreiber oder Rechnungsempfänger. Diese Rollen dürfen nicht allein anhand einer Adresse gleichgesetzt werden.
Ein Vertrag verbindet Parteien und beschreibt eine Leistung oder Berechtigung. In der Energiewirtschaft gibt es beispielsweise einen Energieliefervertrag, einen Netzanschluss- oder Netznutzungsbezug und einen Messstellenbetriebsvertrag. Ein Vertrag kann auf eine oder mehrere Marktlokationen verweisen. Er ersetzt aber weder die MaLo-ID noch die Messlokation.
Bei einem Einzug wird ein Kunde einer Marktlokation für einen bestimmten Zeitraum zugeordnet. Beim Auszug endet diese Zuordnung. Die Marktlokation bleibt als energiewirtschaftliches Objekt bestehen, auch wenn der Kunde wechselt. Ein Lieferantenwechsel ändert typischerweise die Lieferantenzuordnung und nicht die physische Messung.
Anlage und technische Ressource: die Technikseite
Eine Anlage ist ein technisches Gesamtsystem, das Energie erzeugt, verbraucht, speichert oder umwandelt. Eine Kundenanlage kann mehrere Anlagen enthalten. Ein Gebäude kann zum Beispiel eine Verbrauchsanlage, eine PV-Anlage, eine Batterie und eine Wallbox umfassen.
Die technische Ressource ist in der Marktkommunikation eine gezielt adressierbare technische Einheit. Sie wird insbesondere relevant, wenn eine Anlage oder Teilanlage über Schaltzeit- oder Leistungskurvendefinitionen gesteuert werden soll. Die Bundesnetzagentur beschreibt mit der Einführung dieser Objekte die Möglichkeit, eine Steuerung etwa für Wärmepumpe oder Wallbox beim Messstellenbetreiber gezielt zu bestellen.
Eine TeR ist deshalb feiner als der pauschale Begriff „Anlage“. Eine Anlage kann mehrere technische Ressourcen enthalten, wenn einzelne Einheiten getrennt gesteuert oder bewertet werden. Umgekehrt darf aus der Existenz einer TeR nicht automatisch auf eine eigene Marktlokation geschlossen werden.
Marktlokation: der energiewirtschaftliche Anker
Die Marktlokation ist der zentrale Anker für Lieferung, Einspeisung und Bilanzierung. Der Lieferant benötigt sie für die Zuordnung seines Liefervertrags. Der Netzbetreiber und der Bilanzkreisverantwortliche verwenden sie für energiewirtschaftliche Prozesse. Bei einem Lieferantenwechsel wird die offizielle identifizierbare Marktlokation benötigt.
Eine MaLo kann eine Entnahme oder eine Einspeisung abbilden. Ihre Energiemenge wird aus Messwerten ermittelt. Im einfachen Fall liefert eine Messlokation die benötigten Werte direkt. In einem komplexeren Messkonzept können mehrere Messlokationen und Umrechnungen erforderlich sein. Die WiM beschreibt hierfür unterschiedliche Konfigurationen.
Die MaLo ist nicht mit dem Zähler identisch. Der Zähler kann ausgetauscht werden, während die MaLo bestehen bleibt. Ebenso ist die MaLo nicht mit dem Kunden identisch: Bei einem Kundenwechsel bleibt das energiewirtschaftliche Objekt am Anschluss bestehen.
Messlokation und Netzlokation
Die Messlokation beschreibt den technischen Ort, an dem Messwerte entstehen. Nach dem MsbG umfasst die Messstelle die Gesamtheit der Mess-, Steuerungs- und Kommunikationseinrichtungen an Zählpunkten eines Anschlussnutzers. Eine MeLo kann über ihre Lebensdauer mehrere Messeinrichtungen nacheinander haben.
Die Netzlokation ordnet einen netzbezogenen Sachverhalt ein. Sie ist von der Messlokation zu unterscheiden: Die MeLo beantwortet, wo und wie gemessen wird; die NeLo beantwortet, welchem Netzbezug oder welcher netzbezogenen Leistung die Information gilt. Die Bundesnetzagentur weist beispielsweise darauf hin, dass die Abrechnung von Blindarbeit auf die Netzlokation umgestellt wurde. Das zeigt, dass die Abrechnungsebene je nach Leistung und Prozess unterschiedlich sein kann.
| Beispiel | MaLo | MeLo | NeLo | TeR |
|---|---|---|---|---|
| Einfacher Haushaltsanschluss | Entnahme | ein Zähler am Anschluss | Netzbezug am Anschluss | keine separat gesteuerte Ressource |
| PV mit Zweirichtungszähler | Entnahme und/oder Einspeisung nach Messkonzept | Messort mit Registern für Bezug und Einspeisung | netzbezogener Anschluss | PV-Anlage kann als TeR geführt werden |
| Wärmepumpe nach § 14a EnWG | Entnahme der Kundenanlage | Messung nach gültigem Messkonzept | netzbezogener Anschluss | Wärmepumpe oder Steuerkanal als TeR |
| Mehrere Messungen mit Umrechnung | energiewirtschaftliche Zielgröße | mehrere technische Messorte | netzbezogene Zuordnung | einzelne steuerbare Einheiten möglich |
Die Tabelle ist eine Orientierung, keine vollständige Modellierungsregel. Entscheidend sind Messkonzept, Prozessvorgabe, Gültigkeitszeitraum und die jeweils aktuellen Datenformate.
Die Beziehungen richtig lesen
Die Objektbeziehungen sind meist zeitabhängig. Ein Kunde kann vom 1. bis 15. eines Monats einer MaLo zugeordnet sein, danach ein anderer Kunde. Eine Messeinrichtung ist nur zwischen Einbau und Ausbau gültig. Eine technische Ressource kann ab einem bestimmten Zeitpunkt steuerbar sein. Jede Zuordnung braucht daher einen Beginn und – sofern bekannt – ein Ende.
| Beziehung | Bedeutung | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Kunde → Vertrag | Geschäftspartner nimmt eine vereinbarte Leistung in Anspruch | Vertrag wird nur über Adresse statt über Partner und Zeitraum identifiziert |
| Vertrag → MaLo | Liefer- oder Leistungsbeziehung gilt für ein energiewirtschaftliches Objekt | Vertrag wird fälschlich direkt an die Zählernummer gehängt |
| Anlage → MaLo | Energie der Anlage wird einer Marktrolle beziehungsweise Energiemenge zugeordnet | jede technische Einheit wird als eigene MaLo angelegt |
| MaLo → MeLo | Marktmengen werden aus einer oder mehreren Messungen ermittelt | eine MeLo wird als Liefervertrag behandelt |
| MeLo → Messeinrichtung | Gerät ist am technischen Messort eingebaut | Gerätewechsel überschreibt die Historie |
| Anlage → TeR | steuer- oder messbare Einheit wird gezielt adressiert | ganze Kundenanlage wird gesteuert, obwohl nur eine Teilanlage gemeint ist |
| MaLo / MeLo / NeLo → Marktrolle | Empfänger und Verantwortlicher werden pro Prozess bestimmt | eine Rolle wird für alle Objekte angenommen |
Ein praktisches Prüfverfahren
Bei einer fehlerhaften Zuordnung sollte nicht mit dem Messwert begonnen werden. Zuerst wird der Geschäftsvorgang bestimmt: Geht es um Lieferbeginn, Messstellenbetrieb, Gerätewechsel, Netznutzung oder Steuerung? Danach wird das betroffene Objekt identifiziert.
Anschließend sind ID und Gültigkeitszeitraum zu prüfen. Für die MaLo gehören Liefer- oder Einspeisebezug und Marktrollen dazu. Für die MeLo gehören Messort, Gerät, Zählwerk, Einheit und Messwertstatus dazu. Für die TeR gehören technische Identität, Steuerbarkeit und gegebenenfalls Schaltzeit- oder Leistungskurvendefinition dazu. Erst danach wird geprüft, ob die aus der MeLo gebildete Energiemenge zur MaLo oder NeLo passt.
Eine robuste Prüfung beantwortet mindestens diese Fragen:
- Welcher Prozess und welches Objekt sind der Auslöser?
- Welche ID war im fraglichen Zeitraum gültig?
- Welche Beziehung bestand zwischen Kunde, Vertrag und MaLo?
- Welche MeLo, Messeinrichtung und welches Register lieferten den Wert?
- Wurde die Energiemenge für MaLo oder NeLo korrekt ermittelt?
- Wurde eine TeR separat adressiert, wenn nur eine Teilanlage gesteuert werden sollte?
Häufige Missverständnisse
„Der Kunde ist die Marktlokation.“ Nein. Der Kunde kann wechseln; die MaLo bleibt am energiewirtschaftlichen Sachverhalt bestehen.
„Der Vertrag hängt am Zähler.“ Nein. Der Vertrag bezieht sich auf eine Leistung und typischerweise auf eine MaLo oder andere fachliche Objekte. Der Zähler ist eine Messeinrichtung an einer MeLo.
„Jede Anlage ist eine eigene Marktlokation.“ Nein. Das hängt vom Messkonzept und der energiewirtschaftlichen Zuordnung ab. Mehrere technische Einheiten können gemeinsam einer MaLo zugeordnet werden.
„Messlokation und Netzlokation sind Synonyme.“ Nein. Die MeLo beschreibt den technischen Messort; die NeLo bildet einen netzbezogenen Sachverhalt ab.
„Eine technische Ressource ist immer ein Gerät.“ Nicht zwingend. Sie beschreibt eine technisch adressierbare Einheit; die konkrete Ausprägung und ihre Steuerung hängen vom Prozess und der Konfiguration ab.
Quellen und Aktualität
Die Begriffs- und Prozessdarstellung orientiert sich an § 2 MsbG, den Festlegungen der Bundesnetzagentur zu WiM Strom und den Veröffentlichungen zu Datenformaten und technischen Ressourcen. Die WiM führt „Lokation“ als Sammelbegriff für Markt-, Mess- und Netzlokation sowie technische und steuerbare Ressourcen. Konkrete IDs, Codelisten, Fristen und Nachrichtenstrukturen können sich durch neue Festlegungen oder Formatversionen ändern. Für eine Implementierung oder Abrechnung sind deshalb stets die am Stichtag gültigen Dokumente maßgeblich. Geprüft am 8. September 2026.
- Messstellenbetriebsgesetz § 2 – Begriffsbestimmungen
- Messstellenbetriebsgesetz – vollständige Fassung
- Bundesnetzagentur: WiM Strom
- Bundesnetzagentur: WiM Teil 1 – Basis-Prozesse
- Bundesnetzagentur: WiM Teil 2 – Übermittlung von Werten
- Bundesnetzagentur: Mitteilung Nr. 32 – technische und steuerbare Ressourcen
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel und Marktlokation
- Erneuerbare-Energien-Gesetz § 3 – Begriffsbestimmungen
Primärquellen zum Nachlesen
- Messstellenbetriebsgesetz § 2 – Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
- Messstellenbetriebsgesetz – vollständige Fassunggesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur – WiM Strom, aktuelle Verfahren und Dokumentebundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – WiM Teil 1, Lesefassungbundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – WiM Teil 2, Lesefassungbundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Mitteilung Nr. 32 zu Datenformaten und technischen Ressourcenbundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Lieferantenwechsel und Marktlokationbundesnetzagentur.de
- Erneuerbare-Energien-Gesetz § 3 – Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
