Auf dieser Seite 8 Abschnitte
Kurzantwort
Bei der Umstellung auf Sommerzeit fehlt in der lokalen Uhr eine Stunde. Bei der Rückkehr zur Normalzeit erscheint eine lokale Stunde zweimal. Messsysteme und auswertende Systeme müssen deshalb zwischen lokaler Anzeigezeit und einem eindeutig identifizierbaren Zeitstempel unterscheiden.
Für Zählzeiten ist entscheidend, welche Zeitzone und welche Regel für den Übergang vereinbart oder technisch umgesetzt ist. Ein Lastgang darf die doppelte Stunde nicht einfach überschreiben. Die beiden Intervalle müssen über ihren Zeitbezug, ihre Reihenfolge oder ein eindeutiges Zeitformat unterscheidbar bleiben.
Was passiert bei der Umstellung?
In Deutschland beginnt und endet die mitteleuropäische Sommerzeit nach den gesetzlichen Zeitbestimmungen. Beim Vorstellen der Uhr wird eine lokale Stunde übersprungen. Beim Zurückstellen wird eine lokale Stunde wiederholt. Die Schreibweise „02:30 Uhr“ ist am Rückstellungstag deshalb allein nicht eindeutig.
| Übergang | Lokale Uhr | Fachliches Risiko |
|---|---|---|
| Normalzeit → Sommerzeit | Eine Stunde fehlt | Ein erwartetes Intervall scheint nicht vorhanden. |
| Sommerzeit → Normalzeit | Eine Stunde erscheint zweimal | Zwei verschiedene Intervalle erhalten dieselbe lokale Uhrzeit. |
| Vor oder nach dem Übergang | Offset ändert sich | Systeme vergleichen Zeitstempel mit unterschiedlicher Zeitbasis. |
Die Messung läuft physikalisch weiter. Das Problem entsteht bei Darstellung, Speicherung, Intervallbildung und Zuordnung zu Zeitprofilen. Deshalb muss die Zeitbasis bereits bei der Datenerzeugung festgelegt werden.
92 Viertelstunden: Kein künstliches Nullintervall einfügen.
100 Viertelstunden: Gleiche Anzeigezeit, zwei verschiedene Zeitpunkte.
Merke: Der Offset oder ein eindeutiger UTC-Zeitpunkt trennt die beiden 02:15-Werte.
Lokale Zeit, UTC und Offset
Ein Zeitstempel besteht fachlich nicht nur aus Datum und Uhrzeit. Für die eindeutige Interpretation braucht er eine Zeitzone oder einen UTC-Offset. 2026-10-25 02:15 kann in einer europäischen Zeitzone zwei verschiedene Zeitpunkte meinen; 2026-10-25 02:15+02:00 und 2026-10-25 02:15+01:00 sind unterscheidbar.
UTC eignet sich als eindeutige technische Zeitbasis. Die lokale Zeit bleibt für Zählzeitregeln und Nutzeroberflächen wichtig. Ein System darf die lokale Darstellung daher nicht mit dem Primärschlüssel einer Zeitreihe verwechseln. Beim Export müssen Empfänger wissen, ob Werte in UTC, lokaler Zeit oder mit Offset geliefert werden.
Intervallwerte und Zählerstände
Bei einem Intervallwert beschreibt der Zeitstempel, welchem Zeitraum die Energiemenge zugeordnet ist. Am Tag der Rückstellung kann eine lokale Stunde zweimal vorkommen. Die zwei Intervalle müssen als getrennte Werte erhalten bleiben. Beim Vorstellen kann ein lokales Intervall fehlen; das ist nicht automatisch ein Messfehler.
Ein Zählerstand ist dagegen ein kumulativer Stand zu einem Zeitpunkt. Die Differenz zweier Stände muss die tatsächliche Zeitfolge berücksichtigen. Eine reine Sortierung nach lokaler Uhrzeit kann die Reihenfolge am Rückstellungstag zerstören. Für die Aufbereitung nach dem MsbG und für die Marktkommunikation müssen Zeitbezug und Status der Werte deshalb nachvollziehbar bleiben.
Teste beide Richtungen der Zeitumstellung. Suche am Rückstellungstag gezielt nach der doppelten lokalen Stunde und prüfe, ob zwei unterschiedliche Offsets gespeichert sind. Beim Überspringen einer Stunde darf ein System kein künstliches Nullintervall erzeugen, ohne dass die fachliche Regel dies ausdrücklich verlangt.
Zählzeiten an der Zeitumstellung
Eine Zählzeitdefinition kann auf lokaler Uhrzeit beruhen, zum Beispiel „22:00 bis 06:00 Uhr“. Dann muss festgelegt sein, wie das Profil am Übergang ausgewertet wird. Ein Zeitfenster von zwei Stunden kann am Tag der Umstellung eine andere absolute Dauer haben, wenn es ausschließlich nach der lokalen Uhr interpretiert wird.
Die konkrete Zählzeitregel ist von der Preis- oder Tariflogik zu trennen. Ein Tarif kann lokale Zeitfenster verwenden; daraus folgt aber nicht, wie ein technisches Messsystem seine Rohdaten speichert. Die Zuordnung zu Zählwerk, OBIS-Kennzahl und Messwert bleibt eine eigene Konfigurationsfrage.
| Begriff | Bedeutung | Was bei der Zeitumstellung geprüft wird |
|---|---|---|
| Zeitzone | Regelwerk für lokale Uhr und Offset | Ist die richtige Zone hinterlegt? |
| Zeitstempel | Identifikation eines Zeitpunkts oder Intervalls | Ist die doppelte Stunde eindeutig? |
| Zählzeit | fachliches Zeitfenster | Welche lokale Zeitbasis gilt? |
| Schaltzeit | technischer Wechsel der Zuordnung | Wird der Wechsel einmal und korrekt ausgeführt? |
| Messwertstatus | Qualität und Herkunft des Werts | Ist ein fehlendes Intervall erklärt? |
Technische und fachliche Abgrenzungen
- Zeitumstellung: gesetzlich festgelegter Wechsel zwischen Normal- und Sommerzeit.
- Zeitzone: Regelwerk, das lokale Zeit und UTC-Offset bestimmt.
- Zeitstempel: codierter Zeitbezug eines Zeitpunkts oder Intervalls.
- Zählzeit: fachliche Regel für ein Zeitfenster oder Register.
- Schaltzeit: Zeitpunkt, an dem die technische Zuordnung wechselt.
- Messwert: Menge oder Leistung mit Zeit- und Qualitätsbezug; nicht automatisch eine Tarifinformation.
- Lastgang: Folge zeitlich zugeordneter Messwerte oder Intervalle.
Prüfung in Systemen und Marktprozessen
- Zeitbasis des Messgeräts, Gateways und Zielsystems dokumentieren.
- Sommerzeitregel und verwendete Zeitzonendaten versionieren.
- Übergangstage mit echten oder simulierten Messwerten testen.
- Doppelte lokale Uhrzeiten über Offset oder eindeutige technische Zeit unterscheiden.
- Fehlende lokale Stunden nicht ungeprüft als Messfehler werten.
- Zählwerk, OBIS, Richtung, Einheit und Zeitprofil gemeinsam prüfen.
- Export- und Importregeln für WiM-, Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse festlegen.
Das BSI beschreibt Anforderungen an sichere Smart-Metering-Systeme; das MsbG regelt unter anderem Messwerterhebung, Aufbereitung und Datenübermittlung. Diese Vorgaben ersetzen nicht die konkrete Dokumentation der verwendeten Zeitbasis. Sie müssen in der System- und Prozesskonfiguration zusammengeführt werden.
Quellen und Pflegehinweis
Konkrete Format- und Prozessdetails können sich durch Festlegungen und Branchenformate ändern. Für produktive Verarbeitung sind die am Stichtag gültigen WiM-Unterlagen, gesetzlichen Zeitbestimmungen und technischen Spezifikationen maßgeblich. Geprüft am 8. September 2026.
- Bundesnetzagentur: WiM Strom
- Messstellenbetriebsgesetz
- Einheiten- und Zeitgesetz
- BSI: Smart Metering
Primärquellen zum Nachlesen
- Bundesnetzagentur, WiM Strombundesnetzagentur.de
- Messstellenbetriebsgesetz, §§ 2, 55 und 60gesetze-im-internet.de
- Einheiten- und Zeitgesetzgesetze-im-internet.de
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Smart-Meteringbsi.bund.de
