Auf dieser Seite 6 Abschnitte
Kurzantwort
Der Messstellenbetrieb beginnt, wenn ein Messstellenbetreiber die Verantwortung für eine konkrete Messstelle übernimmt und die dafür erforderlichen Vertrags- und Stammdatenbeziehungen wirksam sind. Er endet, wenn die Zuständigkeit wirksam auf einen anderen Betreiber übergeht oder die Messstelle dauerhaft entfällt. Ein Gerätewechsel allein beendet den Messstellenbetrieb nicht.
Der Stichtag ist entscheidend: Bis zum Ende des bisherigen Betriebs ist der bisherige Messstellenbetreiber zuständig; ab dem wirksamen Beginn übernimmt der neue Betreiber.
Was zum Beginn gehört
Am Beginn müssen mindestens Messlokation, Messgerät beziehungsweise Messsystem, zuständiger Betreiber, Vertragspartner und Gültigkeitsdatum eindeutig zusammenpassen. Bei einem neuen Messstellenbetrieb kommen je nach Fall Einbau, Inbetriebnahme, Parametrierung und die Anmeldung der technischen Einrichtung hinzu.
| Ereignis | Was ändert sich? | Worauf ist zu achten? |
|---|---|---|
| Neue Messstelle | Eine Messung wird erstmals eingerichtet | Zählwerk, Richtung, MeLo und MaLo korrekt anlegen |
| Betreiberwechsel | Die Zuständigkeit wechselt | Ende und Beginn ohne Lücke oder Überschneidung abgrenzen |
| Gerätewechsel | Die technische Einrichtung ändert sich | Historie und Anfangs-/Endwerte dokumentieren |
| Stilllegung | Messung wird dauerhaft beendet | Letzten Wert, Ausbau und Ende des Betriebs sichern |
Ende und Übergabe
Das Ende kann durch die Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers, die Rückgabe der Zuständigkeit an den grundzuständigen Messstellenbetreiber oder den Wegfall der Messstelle ausgelöst werden. Entscheidend ist nicht nur eine interne Kennzeichnung, sondern die wirksame Abgrenzung im Marktprozess.
Für die Übergabe werden insbesondere die Identifikation der MeLo, technische Geräte- und Zählwerksdaten, der Übergabezeitpunkt sowie der letzte verwendbare Messwert benötigt. Bei zeitlich aufgelösten Werten muss klar sein, welchem Betreiber jedes Intervall zugeordnet wird.
Führe für jeden Wechsel ein Übergabeprotokoll: MeLo, MaLo, Gerät, Zählwerk, alter MSB, neuer MSB, Stichtag, letzter Messwert und Verarbeitungsstatus. So lassen sich Abrechnungslücken und doppelte Zuständigkeiten schnell aufklären.
Begriffe abgrenzen
| Begriff | Bedeutung | Nicht dasselbe wie |
|---|---|---|
| Messstellenbetrieb | Betrieb, Wartung und mess- und eichrechtskonforme Messung | Stromlieferung |
| Messstellenbetreiber | Marktrolle, die den Betrieb verantwortet | Netzbetreiber als Netzbetreiber |
| Messlokation | Technischer Ort der Messwertentstehung | einzelnes Zählwerk |
| Betreiberwechsel | Übergang der Zuständigkeit | Gerätewechsel |
| Ablesewert | Messwert zu einem Zeitpunkt oder Stichtag | Vertragsbeginn |
Prüfschema
- Grund für Beginn oder Ende feststellen.
- MeLo, MaLo, Gerät und Zählwerk identifizieren.
- Vertrag und zuständige Marktrollen prüfen.
- Stichtag und Übergabewert festlegen.
- Marktprozess, Datenübermittlung und Abrechnung auf Konsistenz prüfen.
Quellen und Aktualität
Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben und WiM-Dokumente. Prozessversionen und Datenformate können sich ändern. Geprüft am 8. September 2026.
- MsbG § 3 – Messstellenbetrieb
- MsbG § 5 – Auswahlrecht des Anschlussnutzers
- MsbG § 9 – Messstellenverträge
- Bundesnetzagentur – Wechselprozesse im Messwesen
Primärquellen zum Nachlesen
- Messstellenbetriebsgesetz § 3 – Messstellenbetriebgesetze-im-internet.de
- Messstellenbetriebsgesetz § 5 – Auswahlrecht des Anschlussnutzersgesetze-im-internet.de
- Messstellenbetriebsgesetz § 9 – Messstellenverträgegesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur – Wechselprozesse im Messwesenbundesnetzagentur.de
