Datenqualität und Ersatzwertbildung

Messwesen & Smart Metering

Plausibilisierung und Ersatzwertbildung: Wie fehlende oder auffällige Messwerte fachlich behandelt werden

Wie Messwerte geprüft, vorläufig überbrückt, durch Ersatzwerte ersetzt und später durch wahre Werte korrigiert werden. Mit klarer Abgrenzung der Wertstatus im Messwesen.

Moderner Zählerschrank mit digitalem Stromzähler und Smart-Meter-Gateway
Messung wird erst durch Kennungen, Rollen und Datenflüsse zum Marktprozess.
Auf dieser Seite 9 Abschnitte

Kurzantwort

Bei der Plausibilisierung wird geprüft, ob ein Messwert fachlich und rechnerisch zum Messkontext passt. Fehlt ein Wert, ist eine ganze Messwertreihe ausgefallen oder ist ein vorhandener Wert unplausibel, muss der Prozess den Zustand kenntlich machen und, soweit erforderlich, einen vorläufigen Wert oder Ersatzwert bilden. Der Ersatzwert ist kein ausgelesener Messwert: Er wird aus verfügbaren Informationen nach einem anerkannten Verfahren abgeleitet.

Der wahre Wert stammt aus der Messeinrichtung oder wird aus ausgelesenen Werten für die Marktlokation errechnet. Ein vorläufiger Wert überbrückt einen gestörten, fehlenden oder nicht plausiblen Wert, bis ein wahrer Wert oder Ersatzwert vorliegt, und ist nach WiM nicht abrechnungsrelevant. Ein Ersatzwert ist ein plausibler, ersatzweise gebildeter Wert; ein Ersatzwert an der Marktlokation ist abrechnungsrelevant. Der Status muss zusammen mit dem Wert verarbeitet und bei einer späteren Korrektur nachvollziehbar ersetzt oder storniert werden.

Systemlandkarte

Vom Rohwert zum korrigierten Messwert

3 Wertstatus · 1 Korrekturweg · 4 Prüf- und Sonderfälle

Wischen, falls das Diagramm breiter ist als die Spalte.

MessungAblauf der MesswertaufbereitungPrüfung, Historie und SonderfälleRohwertplausibelübermitteltkurzfristigWert fehltvorläufigals ErsatzspäterersetztMessung an der MeLoGerät · Zählwerk · ZeitPlausibilisierungVollständigkeit · BereichWahrer Wertausgelesen · errechnetAufbereitungStatus · ÜbermittlungVorläufiger Wertnicht abrechenbarErsatzwertgebildet · abrechenbarKorrektur / Stornospäterer wahrer WertPrüfebenenZeit · Bereich · RichtungStrukturelle Maßnahmewiederkehrende AusfälleHistoriealter und neuer WertSmart-Meter-GatewayAufbereitung § 60 Abs. 2
  • Messung
  • Prüfung
  • Wahrer Wert
  • Aufbereitung
  • Vorläufig
  • Ersatzwert
  • Korrektur

Ein Rohwert wird geprüft und bekommt einen Status: wahr, vorläufig oder ersetzt. Der Status bleibt über Aufbereitung, Übermittlung und spätere Korrektur sichtbar.

Messung an der MeLo
Der Rohwert kommt aus der Messeinrichtung an der Messlokation. Zu prüfen sind Messlokation, Gerät, Zählwerk, Richtung, Zeitstempel, Einheit und Konfiguration.
Plausibilisierung
Geprüft wird, ob der Wert oder die Reihe zum Messkontext passt: Vollständigkeit, Zeitbezug, Bereich, Kontinuität, Richtung und Kontext. Ein bestandener Test beweist nicht, dass der Wert wahr ist.
Wahrer Wert
Aus der Messeinrichtung ausgelesen oder aus ausgelesenen Werten für die Marktlokation errechnet und plausibel. Auf Marktlokationsebene ist er abrechnungsrelevant.
Aufbereitung
Der Wert wird mit seinem Status aufbereitet und an die berechtigten Stellen übermittelt. Der Status ist fachlicher Bestandteil der Daten, nicht nur ein Zusatzfeld.
Vorläufiger Wert
Überbrückt einen gestörten, fehlenden oder unplausiblen Wert bis zur Ermittlung eines wahren Werts oder Ersatzwerts. Nach WiM nicht abrechnungsrelevant.
Ersatzwert
Ein plausibler, aus verfügbaren Informationen nach einem anerkannten Verfahren gebildeter Wert. An der Marktlokation ist er abrechnungsrelevant und muss als Ersatz erkennbar bleiben.
Korrektur / Storno
Kommt später ein wahrer Wert hinzu, ersetzt oder storniert er den früheren Wert. Alt und neu dürfen nicht widersprüchlich parallel als gültig gelten.
Prüfebenen
Vollständigkeit, Zeitbezug, Bereich, Kontinuität, Richtung und Register sowie Kontext. Die Prüfregeln sollen Eingangsgrößen, Grenzwerte und Ergebnis dokumentieren.
Strukturelle Maßnahme
Bei wiederkehrenden Messwertausfällen verlangt § 55 Absatz 2 MsbG unverzüglich strukturelle Verbesserungen. Ein Ersatzwert ist dann keine dauerhafte Lösung.
Historie
Ursprüngliche Übermittlung, Ersatzwert und späterer Korrekturwert müssen zeitlich zusammengeführt werden können. Sonst ist eine Korrektur nicht nachvollziehbar.
Smart-Meter-Gateway
Bei intelligenten Messsystemen soll die Aufbereitung, insbesondere Plausibilisierung und Ersatzwertbildung, im Gateway erfolgen, soweit BSI und BNetzA dies vorsehen. Das ist eine Zielrichtung mit Voraussetzungen.
1 Prüfungprüft Vollständigkeit, Verlauf und Kontext
3 Wertstatuswahr, vorläufig oder ersetzt
1 Historiemacht Korrekturen nachvollziehbar
0 Schätzwerte ohne Kennzeichnungjeder Ersatz braucht Kontext

Was bedeutet Plausibilisierung?

Plausibilisierung ist die Prüfung eines Messwerts oder einer Messwertreihe anhand verfügbarer Informationen. Geprüft werden kann zum Beispiel, ob ein Wert im erwartbaren Wertebereich liegt, ob die Einheit und Richtung zur Messkonfiguration passen, ob Zeitstempel lückenlos sind und ob ein Zählerstandsgang monoton verläuft. Eine solche Prüfung beweist nicht, dass ein Wert physikalisch wahr ist. Sie erkennt Abweichungen, die eine weitere Behandlung erfordern.

Ein auffälliger Wert kann viele Ursachen haben: eine Kommunikationsstörung, ein Gerätewechsel, eine falsche Einheit, ein Zeitversatz, ein Zählerüberlauf oder ein tatsächlicher ungewöhnlicher Verbrauch. Deshalb darf eine Plausibilitätsprüfung nicht automatisch jeden Ausreißer durch einen Durchschnitt ersetzen. Zuerst müssen Messlokation, Gerät, Zählwerk, Richtung, Zeitraum und Konfiguration zusammen betrachtet werden.

Nach § 2 Nummer 17 MsbG sind Plausibilisierung und Ersatzwertbildung rechnerische Vorgänge der Messwertaufbereitung. Die Plausibilisierung beantwortet dabei die Frage, ob ein Wert verwendbar erscheint. Die Ersatzwertbildung beantwortet die andere Frage, welcher Wert an seine Stelle treten soll, wenn der wahre Wert nicht rechtzeitig oder nicht verlässlich verfügbar ist.

Die drei wichtigen Wertstatus

Status Bedeutung Abrechnungsrelevanz Typischer nächster Schritt
Wahrer Wert Aus der Messeinrichtung ausgelesen oder aus ausgelesenen Werten für die Marktlokation errechnet und plausibel. Ja, wenn er auf Marktlokationsebene vorliegt. Übermitteln, auswerten und historisieren.
Vorläufiger Wert Überbrückt einen gestörten, fehlenden oder unplausiblen Wert bis zur Ermittlung eines wahren Werts oder Ersatzwerts. Nein. Durch besseren Wert ersetzen oder den Prozess weiterführen.
Ersatzwert Plausibler Wert, der aus verfügbaren Informationen anstelle eines fehlenden oder unplausiblen wahren Werts gebildet wird. Ja, an der Marktlokation. Als Ersatz kennzeichnen und bei neuer Erkenntnis korrigieren.

Die Statusbezeichnung ist fachlicher Bestandteil der Daten. Ein Zahlenwert ohne Status beantwortet nicht, ob er gemessen, vorläufig überbrückt oder rechnerisch ersetzt wurde. Auch eine nachträgliche Korrektur darf die ursprüngliche Ursache nicht unsichtbar machen. Für die Prüfung müssen die ursprüngliche Übermittlung, der Ersatzwert und der spätere Korrekturwert zeitlich zusammengeführt werden können.

Wann wird ein Ersatzwert gebildet?

Ein Ersatzwert kommt in Betracht, wenn der wahre Wert fehlt, nicht plausibel ist oder innerhalb der maßgeblichen Frist nicht ermittelt werden kann. § 60 Absatz 1 MsbG verpflichtet den Messstellenbetreiber, Messwerte aufzubereiten und an die berechtigten Stellen zu übermitteln. § 60 Absatz 2 beschreibt für Messstellen mit intelligenten Messsystemen die vorgesehene Aufbereitung, einschließlich Plausibilisierung und Ersatzwertbildung, im Smart-Meter-Gateway, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen und Festlegungen dies vorsehen.

Die konkrete Methode hängt von Messwertart, Prozess und verfügbarer Historie ab. Mögliche Informationen sind benachbarte Intervalle, Zählerstände vor und nach der Lücke, vergleichbare Zeiträume, parallel gemessene Größen oder die technische Konfiguration. Die Methode muss zum Sachverhalt passen und darf keine Genauigkeit vortäuschen, die die Eingangsdaten nicht hergeben.

Bei wiederkehrenden Ausfällen ist ein Ersatzwert keine dauerhafte Lösung. § 55 Absatz 2 MsbG verlangt bei wiederkehrenden Messwertausfällen unverzüglich geeignete strukturelle Verbesserungsmaßnahmen zur Verbesserung von Qualität und Verfügbarkeit. Dazu können die Prüfung der Kommunikation, des Messgeräts, der Konfiguration oder des gesamten Übertragungswegs gehören.

Praxis-Hinweis

Prüfe bei einer Abweichung immer zuerst die Kette Messlokation → Messeinrichtung → Zählwerk/OBIS → Zeitstempel → Einheit und Richtung → Wertstatus. Erst wenn diese Zuordnung stimmt, sollte die Verbrauchs- oder Einspeisemenge mit historischen Werten verglichen werden. Ein ungewöhnlicher Wert kann korrekt sein; ein plausibler Ersatzwert kann dagegen fachlich falsch sein, wenn er der falschen Messlokation oder dem falschen Register zugeordnet wurde.

Vorläufiger Wert, Ersatzwert und Korrektur abgrenzen

Ein vorläufiger Wert ist eine Prozessüberbrückung. Er darf nicht stillschweigend wie ein abrechnungsrelevanter wahrer Wert behandelt werden. Der Ersatzwert ist dagegen die fachlich verwendbare Ersatzgröße, wenn ein wahrer Wert nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Beide können aus rechnerischen Verfahren hervorgehen, unterscheiden sich aber durch ihren Status und ihre Verwendung.

Kommt später ein wahrer Wert hinzu, muss der Empfänger erkennen können, auf welchen früheren Wert sich die Korrektur bezieht. Je nach Prozess geschieht das durch eine Korrektur, eine Stornierung und anschließende Neulieferung oder durch einen dafür vorgesehenen Folgeprozess. Entscheidend ist, dass der alte und der neue Wert nicht widersprüchlich parallel als gültig behandelt werden.

Der Messstellenbetreiber bleibt für die Messwertaufbereitung und die form- und fristgerechte Übertragung im Rahmen des Messstellenbetriebs verantwortlich. Für die konkrete Weiterverarbeitung können weitere Marktrollen zuständig sein. § 67 MsbG nennt für Übertragungsnetzbetreiber unter anderem die Plausibilisierung von Messwerten und die Bildung von Ersatzwerten bei Messfehlern. Zuständigkeit und Prozessschritt müssen deshalb aus der jeweils geltenden WiM- und MaBiS-Regel abgeleitet werden, nicht aus dem Wertstatus allein.

Plausibilitätsprüfungen in der Praxis

Prüfebene Beispielhafte Frage Möglicher Befund
Vollständigkeit Fehlen Intervalle oder Zählerstände? Kommunikationsausfall oder unvollständige Übertragung
Zeitbezug Sind Zeitzone, Auflösung und Reihenfolge korrekt? Zeitversatz oder doppelte Intervallgrenze
Bereich Liegt der Wert außerhalb technischer Grenzen? Übertragungsfehler, Einheit falsch oder echter Ausreißer
Kontinuität Passt der neue Zählerstand zum vorherigen? Rücksprung, Überlauf oder Gerätewechsel
Richtung und Register Passt Bezug/Einspeisung zum Zählwerk? Falsche OBIS- oder Registerzuordnung
Kontext Passt die Menge zu Anlage, Wetter oder Nutzung? Auffälligkeit, die fachlich untersucht werden muss

Die Prüfregeln sollten ihre Eingangsgrößen, Grenzwerte und Ergebnisse dokumentieren. Ein System sollte mindestens festhalten, welcher Wert geprüft wurde, welche Regel angeschlagen hat, welcher Status vergeben wurde, welche Methode den Ersatzwert erzeugt hat und ob später eine Korrektur eingegangen ist. So bleibt die Verarbeitung für Abrechnung, Bilanzierung und Klärfälle prüfbar.

Intelligente Messsysteme und Smart-Meter-Gateway

Bei intelligenten Messsystemen sieht § 60 Absatz 2 MsbG vor, dass die Aufbereitung der Messwerte, insbesondere Plausibilisierung und Ersatzwertbildung, im Smart-Meter-Gateway erfolgen soll, soweit das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies als technisch möglich bewertet und die Bundesnetzagentur darauf aufbauend eine Festlegung trifft. Das ist eine gesetzliche Zielrichtung mit Voraussetzungen; daraus folgt nicht, dass jede denkbare Prüfung automatisch im Gateway stattfindet.

Das MsbG verlangt für Smart-Meter-Gateways außerdem Anforderungen an Verarbeitung, Zeitstempelung, Übermittlung, Zugriffsschutz und sichere Zeitsynchronisation. Diese technischen Anforderungen sind für die Datenqualität relevant, ersetzen aber nicht die fachlichen Marktprozesse. Auch ein sicher übertragenes Datum kann dem falschen Register zugeordnet oder fachlich unplausibel sein.

Häufige Missverständnisse

„Plausibel bedeutet wahr.“ Nein. Plausibel bedeutet, dass der Wert die angewandten Prüfungen besteht. Ein wahrer Wert muss aus der Messeinrichtung stammen oder regelkonform aus ausgelesenen Werten errechnet sein.

„Ein Ersatzwert ist eine beliebige Schätzung.“ Nein. Er wird nach einem passenden Verfahren aus verfügbaren Informationen gebildet und muss als Ersatzwert erkennbar bleiben.

„Ein vorläufiger Wert darf abgerechnet werden.“ Nach der WiM ist ein vorläufiger Wert nicht abrechnungsrelevant. Er dient der Überbrückung, bis ein geeigneterer Wert vorliegt.

„Eine einzelne Prüfung genügt.“ Nein. Vollständigkeit, Zeitbezug, Register, Einheit, Richtung und Kontext können sich gegenseitig beeinflussen.

„Mit dem Ersatzwert ist der Fehler erledigt.“ Nicht bei wiederkehrenden Ausfällen. Dann sind zusätzlich strukturelle Verbesserungsmaßnahmen zur Messwertqualität und -verfügbarkeit erforderlich.

Quellen und Aktualität

Die Begriffe und Grundpflichten dieses Artikels folgen dem MsbG sowie der konsolidierten WiM-Strom-Fassung der Bundesnetzagentur. Die konkrete Ersatzwertmethode, Statuskennzeichnung, Frist und Korrektur richtet sich nach dem jeweils betroffenen Prozess und den am Stichtag gültigen Festlegungen und Anwendungshilfen. Geprüft am 8. September 2026.

Primärquellen zum Nachlesen