Marktkommunikation

Marktkommunikation

Die Messlokation

Die Messlokation ist der Ort, an dem Energie messtechnisch erfasst wird, und der Bezugspunkt des Messstellenbetriebs. Dieser Artikel erklaert die 33-stellige Messlokations-ID, die Zuordnung zur Marktlokation und die Rolle der Messlokation in WiM und MSCONS.

Moderner Zählerschrank mit digitalem Stromzähler und Smart-Meter-Gateway
Messung wird erst durch Kennungen, Rollen und Datenflüsse zum Marktprozess.
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Kurzantwort

Die Messlokation ist der Ort, an dem Energie messtechnisch erfasst wird, samt allen technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und zur Übermittlung der Messwerte nötig sind. Sie ist der Bezugspunkt des Messstellenbetriebs. Das Messstellenbetriebsgesetz kennt den Begriff selbst nicht, es arbeitet mit Messstelle und Zählpunkt. Der Zählpunkt ist nach MsbG § 2 Nr. 28 der Punkt, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird. Die Messlokation als Lokationsobjekt der Marktkommunikation definiert die GPKE Teil 1 in Kapitel 3.3.

Jede Messlokation trägt eine eigene ID, die 33-stellige Zählpunktbezeichnung nach VDE-AR-N 4400. Der Netzbetreiber vergibt sie, und sie bleibt unverändert, solange die Messlokation existiert. An einer Messlokation arbeiten ein Messstellenbetreiber, ein Messkonzept und eine Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, das mehrere Zählwerke führen kann. Die Messlokation liefert die Messwerte, die Marktlokation ordnet sie kaufmännisch zu. Die Prozesse der WiM und die MSCONS beziehen sich auf die Messlokations-ID, die GPKE dagegen auf die Marktlokation.

Messlokation33-stellige IDein Messkonzeptein Messstellenbetreibereine Messeinrichtungoder ein iMSysZählwerk 1Zählwerk 2OBIS-KennzahlOBIS-Kennzahl
Eine Messlokation trägt genau ein Messkonzept, einen Messstellenbetreiber und eine Messeinrichtung. Die Messeinrichtung führt ein oder mehrere Zählwerke, jedes Zählwerk trägt eine OBIS-Kennzahl.
Zaehlerschrank mit zwei getrennten Zaehlerplaetzen, rechts ein elektronischer Haushaltszaehler
Jeder Zaehlerplatz in diesem Schrank ist eine eigene Messlokation mit eigener 33-stelliger ID. Der Zaehler rechts fuehrt im Display seine Zaehlwerke, etwa 1.8.0 fuer den Bezug und 2.8.0 fuer die Einspeisung.Foto: sarang / Wikimedia Commons – gemeinfrei

Definition und rechtliche Einordnung

Die GPKE Teil 1 beschreibt die Messlokation als eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und gegebenenfalls Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. In einer Messlokation wird jede relevante physikalische Größe zu einem Zeitpunkt maximal einmal ermittelt. Dieser Satz ist die praktische Abgrenzung: Wird eine Größe an einem Ort doppelt erfasst, etwa durch eine Vergleichsmesseinrichtung, liegt eine zweite Messlokation mit eigener ID vor.

Das Messstellenbetriebsgesetz liefert die Bausteine. Die Messstelle ist nach § 2 Nr. 11 die Gesamtheit aller Mess-, Steuerungs- und Kommunikationseinrichtungen an den Zählpunkten eines Anschlussnutzers. Die Messeinrichtung ist nach Nr. 10 ein Messgerät, das allein oder mit anderen Geräten für die Gewinnung eines oder mehrerer Messwerte eingesetzt wird. Die moderne Messeinrichtung nach Nr. 15 und das intelligente Messsystem nach Nr. 7 bauen darauf auf. Die Messlokation bündelt diese Bausteine an einem Zählpunkt zu einem Objekt, das die Marktkommunikation adressieren kann.

Begriff Quelle Kern
Zählpunkt MsbG § 2 Nr. 28 Punkt, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird
Messstelle MsbG § 2 Nr. 11 Gesamtheit der Mess-, Steuerungs- und Kommunikationseinrichtungen am Zählpunkt
Messeinrichtung MsbG § 2 Nr. 10 Messgerät zur Gewinnung eines oder mehrerer Messwerte
moderne Messeinrichtung MsbG § 2 Nr. 15 Messeinrichtung, die Verbrauch und Nutzungszeit abbildet, iMSys-fähig
intelligentes Messsystem MsbG § 2 Nr. 7 moderne Messeinrichtung, über ein Smart-Meter-Gateway eingebunden
Messlokation GPKE Teil 1, Kapitel 3.3 Lokation der Messung mit allen technischen Einrichtungen, eigene ID

Der Messstellenbetrieb setzt an der Messlokation an. Einbau, Betrieb, Wartung, Ablesung und Datenübermittlung beziehen sich immer auf eine konkrete Messlokation, nie auf die Marktlokation. Ein Wechsel des Messstellenbetreibers, ein Gerätewechsel und ein Ein- oder Ausbau sind Vorgänge an der Messlokation. Ein Lieferantenwechsel dagegen berührt die Messlokation nicht. Diese Trennung zur [[die-marktlokation]] ist der rote Faden jeder sauberen Systemabbildung.

Die Messlokations-ID: Zählpunktbezeichnung nach VDE-AR-N 4400

Die ID der Messlokation ist die Zählpunktbezeichnung. Die WiM definiert sie als eindeutige, nicht temporäre, alphanumerische Bezeichnung, die den Zählpunkt identifiziert. Ihre Bildung folgt der FNN-Anwendungsregel Messwesen Strom, dem Metering Code, veröffentlicht als VDE-AR-N 4400. Der Netzbetreiber vergibt die ID, und nach GPKE Teil 1 darf sie sich grundsätzlich nicht mehr ändern, solange die Messlokation besteht. Das gilt auch bei Netzübernahme, Netzabgabe oder einer geänderten Postleitzahl.

Der Metering Code hat eine Geschichte. Die Verbändevorgabe MeteringCode 2006 des VDN führte die strukturierte 33-stellige Zählpunktbezeichnung ein, der BDEW übernahm sie, seit 2011 trägt sie die Bezeichnung VDE-AR-N 4400. Zum 1. Februar 2018 löste die 11-stellige Marktlokations-ID die Zählpunktbezeichnung in den Wettbewerbssparten für die kaufmännische Sicht ab. Für die Messlokation bleibt die Zählpunktbezeichnung die ID.

Aufbau der 33 Stellen

Land2 StellenISO 3166-1Netzbetreiber6 StellenBDEW-NummerPostleitzahl5 StellenOrt der MessstelleZählpunktnummer20 StellenA bis Z und 0 bis 9
Die 33-stellige Zählpunktbezeichnung besteht aus vier Segmenten fester Länge. Es gibt keine Prüfziffer, die 20-stellige Zählpunktnummer vergibt der Netzbetreiber frei.
Segment Länge Inhalt Regel
Land 2 Länderkennung nach DIN EN ISO 3166-1 für Deutschland DE
Netzbetreiber 6 Netzbetreibernummer Vergabe durch den BDEW, rechtsbündig, links mit Nullen aufgefüllt
Postleitzahl 5 Postleitzahl des Ortes, in dem die Messstelle liegt ersatzweise der Unternehmenssitz des Netzbetreibers
Zählpunktnummer 20 frei vom Netzbetreiber vergebene Kennung des Zählpunkts nur Großbuchstaben A bis Z und Ziffern 0 bis 9, im Netzgebiet eindeutig und nicht temporär

Die vollständige Zählpunktbezeichnung ist eine Einheit aus 33 Zeichen. Anders als die Marktlokations-ID trägt sie keine Prüfziffer. Die Eindeutigkeit sichert der Netzbetreiber selbst, häufig über eine interne Anlagennummer oder über geografische Koordinaten in der Zählpunktnummer. Prüfungen auf Empfängerseite laufen deshalb nicht über eine Prüfziffer, sondern über den Abgleich mit den Stammdaten.

Vergibt ausnahmsweise nicht der Netzbetreiber die ID, etwa bei einer kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe durch einen anderen Marktpartner, gilt eine alternative Bildungsregel: 13-stellige Globale Lokationsnummer oder BDEW-Codenummer des vergebenden Unternehmens plus 20-stellige Zählpunktnummer, zusammen ebenfalls 33 Stellen.

Ein Beispiel Stelle für Stelle

Die Zählpunktbezeichnung DE00056266802AO6G56M11SN51G21M24S zerlegt sich so:

Stellen Zeichen Segment Lesung
1 bis 2 DE Land Deutschland nach ISO 3166-1
3 bis 8 000562 Netzbetreiber BDEW-Nummer 562, links mit Nullen aufgefüllt
9 bis 13 66802 Postleitzahl Ort der Messstelle, hier im Saarland
14 bis 33 AO6G56M11SN51G21M24S Zählpunktnummer 20 Zeichen, frei vergeben, im Netzgebiet eindeutig

Aus der ID lässt sich also der Netzbetreiber und grob der Ort ableiten, mehr nicht. Die Zählpunktnummer ist bewusst bedeutungsfrei, damit sie stabil bleibt, wenn sich am Zählpunkt etwas ändert. Eine ID sagt nichts über das Messkonzept, die Geräteausstattung oder die zugeordnete Marktlokation aus. Diese Angaben stehen in den Stammdaten und wandern über die [[stammdaten-und-konfigurationen]] zwischen den Marktpartnern.

So liest sich eine Messlokations-ID

DE sagt: deutsche Länderkennung. Die folgenden sechs Ziffern nennen den Netzbetreiber aus dem BDEW-Verzeichnis. Die nächsten fünf sind die Postleitzahl am Ort der Messstelle. Die letzten 20 Zeichen sind die Zählpunktnummer, die der Netzbetreiber in seinem Netzgebiet frei und eindeutig vergibt. Keine Stelle trägt eine Prüfziffer. Wer eine ID prüfen will, gleicht sie gegen die Stammdaten ab, nicht gegen eine Rechenregel.

Abgrenzung zu anderen Kennungen

Kennung Identifiziert Format
Messlokations-ID / Zählpunktbezeichnung den Ort der Messung 33 Stellen, Präfix DE, alphanumerisch
Marktlokations-ID den Ort der bilanziellen Entnahme oder Einspeisung 11 Stellen, rein numerisch, mit Prüfziffer
MaBiS-Zählpunkt den Aggregationspunkt der Bilanzierung Struktur der Zählpunktbezeichnung
Geräte-Identifikationsnummer nach DIN 43863-5 das physische Messgerät 14 Stellen, alphanumerisch, herstellerübergreifend
Zählernummer das eingebaute Gerät, aufgedruckt herstellerabhängig

Die Geräte-Identifikationsnummer nach DIN 43863-5 betrifft das Gerät, nicht den Ort. Sie ersetzt die früheren Eigentumsnummern und begleitet den Zähler über seinen gesamten Lebensweg, unabhängig davon, in welcher Messlokation er sitzt. Beim Gerätewechsel bleibt die Messlokations-ID gleich, die Geräte-ID wechselt. Die Norm wurde inzwischen durch DIN 43849:2024-05 abgelöst, die 14-stellige Nummer bleibt in Betrieb.

Genau eine Messlokation, genau ein Bündel technischer Einrichtungen

An einer Messlokation gibt es zu jedem Zeitpunkt genau einen Messstellenbetreiber. Die WiM verlangt, dass der Netzbetreiber jede einzelne Messlokation lückenlos einem Messstellenbetreiber zuordnet. Fehlt ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber, springt der grundzuständige Messstellenbetreiber ein. Eigentumsverhältnisse an den Geräten spielen für diese Zuordnung keine Rolle.

An einer Messlokation gilt genau ein Messkonzept. Es beschreibt, wie die Erfassung aufgebaut ist: welche Größen gemessen werden, in welche Richtung, mit welchen Zählwerken, ob direkt oder über Wandler. Die Messeinrichtung setzt dieses Konzept um. Ein einzelnes Gerät kann mehrere Zählwerke führen, etwa je Tarif oder je Energieflussrichtung. Jedes Zählwerk trägt eine OBIS-Kennzahl, die Messgröße, Richtung, Messart und Tarif codiert. Wie dieser Code aufgebaut ist, erklären die [[obis-kennzahlen]], die Struktur der Zählwerksdaten die [[zaehlwerk-und-zaehlwerksdaten]].

Bestandteil der Messlokation Anzahl je Messlokation Bemerkung
Messlokations-ID genau eine vom Netzbetreiber vergeben, stabil
Messstellenbetreiber genau einer je Zeitpunkt lückenlose Zuordnung durch den Netzbetreiber
Messkonzept genau eines beschreibt Aufbau und Richtung der Erfassung
Messeinrichtung oder iMSys in der Regel eine Vergleichsmesseinrichtung bildet eine eigene Messlokation
Zählwerk ein oder mehrere je Tarif, je Richtung, je Messgröße, je OBIS-Kennzahl

Messlokation und Marktlokation

Die Zuordnung von Messlokation zu Marktlokation ist nicht fest eins zu eins. Die GPKE Teil 1 nennt drei Grundtypen. Zusätzlich gibt es Marktlokationen ohne Messlokation, die Pauschalanlagen, deren Menge pauschal ermittelt wird.

n zu einsMesslokationZweirichtungMarktlokation BezugMarktlokation Einspeisungeins zu nMarktlokationMesslokation AMesslokation Beins zu einsMarktlokationMesslokation
Die drei Beziehungstypen zwischen Marktlokation und Messlokation nach GPKE Teil 1. Beim Zweirichtungszähler versorgt eine Messlokation zwei Marktlokationen.
Beziehung Wann Beispiel
1:1 die Energie einer Marktlokation wird mit genau einer Messlokation gemessen einfacher Haushalt mit einem Zähler
1:n die Erfassung braucht mehrere Messlokationen Industriestandort, Wohnhaus mit Untermessung
n:1 die gemessene Energie einer Messlokation wird für mehrere Marktlokationen gebraucht Zweirichtungszähler für eine verbrauchende und eine erzeugende Marktlokation
Marktlokation ohne Messlokation die Menge wird pauschal ermittelt Pauschalanlage, öffentliche Verbrauchseinrichtung nach MsbG § 72

Aus mehreren Messlokationen bildet der Netzbetreiber die Energiemenge einer Marktlokation durch Summen- oder Differenzbildung. Bei Summen- und Differenzmessungen fordert die VDE-AR-N 4400, dass alle beteiligten Messstellen mindestens gleich lange oder kürzere Registrierperioden nutzen als die gebildete Summe. Entsteht die Menge rechnerisch, spricht die Regel von einem virtuellen Zählpunkt. Auch dieser bekommt bei Bedarf eine Zählpunktbezeichnung nach derselben Bildungsregel.

Messlokation ohne Marktlokation

Nicht jede Messlokation gehört zu einer Marktlokation. Reine Netzmessungen an Umspannwerken, Netzkoppelpunkten und Ortsnetzstationen erfassen Energieflüsse im Netz, ohne dass dahinter ein Letztverbraucher oder eine Erzeugungsanlage im Sinne der Belieferung steht. Kontroll- und Vergleichsmessungen dienen der Qualitätssicherung der Abrechnungsmessung. In der Hoch- und Höchstspannung ist eine Vergleichsmesseinrichtung Pflicht, in anderen Spannungsebenen ist sie optional. Sie erhält eine eigene Zählpunktbezeichnung, die denselben Zählpunkt identifiziert, damit sich ihre Werte von der Abrechnungsmessung unterscheiden lassen.

Fall Zweck Marktlokation
Netzmessung Erfassung von Flüssen im Netz, Netzbilanz, Verluste keine
Kontrollmessung Plausibilisierung, Ersatzwertbildung keine eigene, Bezug zur bestehenden
Vergleichsmesseinrichtung redundante Abrechnungsmessung in HS und HöS dieselbe wie die Abrechnungsmessung, eigene ID

Messkonzepte

Das Messkonzept beschreibt den Aufbau der Erfassung an einer Messlokation. Es ist kein eigener Rechtsbegriff der GPKE, sondern die praktische Beschreibung, die Netzbetreiber und Messstellenbetreiber in ihren technischen Anschlussbedingungen und Formularen führen. Die folgende Übersicht ordnet die verbreiteten Varianten.

MesslokationMesskonzeptBezugsmessungeine RichtungZweirichtungsmessungBezug und EinspeisungKaskade undUntermessungMenge per DifferenzSummenzählermessungvirtueller ZählpunktWandlermessungSekundärwert malWandlerfaktor
Verbreitete Messkonzepte an einer Messlokation, von der einfachen Bezugsmessung bis zur rechnerischen Summenbildung über einen virtuellen Zählpunkt.
Messkonzept Aufbau Zählwerke und OBIS Typischer Einsatz
Bezugsmessung ein Zähler, eine Richtung Bezug, tariflos oder je Tarif einfacher Haushalt, Gewerbe ohne Erzeugung
Zweirichtungsmessung ein Zähler, beide Richtungen Bezug und Einspeisung getrennt Haushalt mit PV und Überschusseinspeisung
Volleinspeisung mit getrennter Bezugsmessung zwei Zähler oder zwei Messlokationen Erzeugung an einem Punkt, Eigenbedarf am anderen PV- oder BHKW-Anlage mit voller Einspeisung
Kaskade und Untermessung vorgelagerter Zähler plus nachgelagerte Zähler Hauptmessung und Unterzähler, Menge per Differenz Mieterstrom, Wohnhaus mit mehreren Parteien
Summenzählermessung mehrere Messungen, rechnerische Summe virtueller Zählpunkt mit eigener ID Standort mit mehreren Einspeisern oder Abgängen
Wandlermessung Zähler hinter Strom- oder Spannungswandlern Sekundärwerte, Umrechnung mit Wandlerfaktor Leistungen oberhalb der Grenze der Direktmessung

Bei der Wandlermessung misst der Zähler nicht die tatsächliche Größe am Zählpunkt, sondern einen heruntertransformierten Sekundärwert. Der Primärwert entsteht durch Multiplikation mit dem Wandlerfaktor, im Zähler selbst oder in einem nachgelagerten System. Im Niederspannungsnetz kommen nur Stromwandler zum Einsatz, in Mittel-, Hoch- und Höchstspannung Strom- und Spannungswandler. Der Wandlerfaktor gehört zu den Stammdaten der Messlokation, ein falscher Faktor skaliert jede Menge falsch.

Display einer modernen Messeinrichtung mit markierter Kennzahl 1.8.0
Auf dem Display der modernen Messeinrichtung an einer Messlokation steht die Kurzform der OBIS-Kennzahl. 1.8.0 ist der Bezugszaehlerstand, 2.8.0 waere die Einspeisung.Foto: RobbieIanMorrison / Wikimedia Commons – CC BY 4.0, Markierungen ergänzt

Wie sich aus mehreren Messlokationen, Marktlokationen und Ressourcen ein zusammenhängendes Gebilde ergibt, behandelt die [[lokationsbuendel-und-lokationsstruktur]].

Die Messlokation in WiM und MSCONS

Identifizierung in den WiM-Prozessen

Die WiM Teil 1 regelt in Kapitel 1.6, wie ein Sender eine Messlokation benennt. Grundsätzlich geschieht das über die postalische Adresse und die ID der Messlokation. Ist die ID noch nicht bekannt oder kann der Empfänger sie nicht zuordnen, nennt der Sender ersatzweise die ID einer zugeordneten Marktlokation oder eine Kombination aus postalischer Adresse und der Zählernummer der aktuell eingebauten Messeinrichtung. Bei der erstmaligen Inbetriebnahme dienen Adresse, Name des Anschlussnutzers oder Anschlussnehmers und nötige Zusatzangaben zur Identifikation. Sobald die Messlokation identifiziert ist, verwendet jede Folgenachricht die Messlokations-ID.

WiM-Prozess Bezug zur Messlokation
Beginn und Ende Messstellenbetrieb ordnet einen Messstellenbetreiber der Messlokations-ID zu
Wechsel des Messstellenbetreibers überträgt die Zuständigkeit für eine Messlokation, ID bleibt gleich
Gerätewechsel und Geräteübernahme tauscht die Messeinrichtung, Messlokations-ID bleibt, Geräte-ID wechselt
Ein- und Ausbau, Erweiterung ändert das Messkonzept oder die messtechnische Einordnung an der Messlokation
Messlokationsänderung Netzbetreiber oder Lieferant meldet dem Messstellenbetreiber eine Änderung an der Messlokation
Übermittlung von Werten knüpft Zeitreihen und Zählerstände an die Messlokations-ID

Messwerte in der MSCONS

Die MSCONS trägt Messwerte je Messlokation. Die Nachricht nennt die Zählpunktbezeichnung als Identifikator der Messlokation, darunter je Zählwerk eine Position mit OBIS-Kennzahl, Menge und Zeitbezug. Die zulässigen OBIS-Kennzahlen sind zuvor im Stammdatenaustausch der UTILMD vereinbart. Die MSCONS-Nachrichtenbeschreibung von EDI@Energy und die Anwendungshandbücher legen die Segmentbelegung fest. Details zu Nachrichtentypen behandelt der Artikel [[utilmd-und-mscons]].

Die Trennung der Bezugspunkte ist entscheidend. Die GPKE fragt nach der Marktlokation, wenn es um Belieferung und Bilanzierung geht. Die WiM und die Messwertübermittlung fragen nach der Messlokation. Ein System, das beide Ebenen in einem Feld führt, kann eine MSCONS mit mehreren Messlokationen zu einer Marktlokation nicht sauber verarbeiten.

Praxisbeispiel: Zweirichtungsmessung bei einer PV-Anlage

Ein Haushalt betreibt eine PV-Anlage mit Überschusseinspeisung. Der Messstellenbetreiber hat einen Zweirichtungszähler eingebaut. Es gibt eine Messlokation mit der ID DE00083452070XZ7402KP19RT55DA30MB, ein Messkonzept Zweirichtungsmessung und eine moderne Messeinrichtung mit zwei relevanten Zählwerken.

Stellen Zeichen Segment Lesung
1 bis 2 DE Land Deutschland
3 bis 8 000834 Netzbetreiber BDEW-Nummer 834
9 bis 13 52070 Postleitzahl Ort der Messstelle
14 bis 33 XZ7402KP19RT55DA30MB Zählpunktnummer 20 Zeichen, im Netzgebiet eindeutig

Die Messeinrichtung führt zwei Zählwerke. Das eine zählt die aus dem Netz bezogene Wirkarbeit, in Kurzform 1.8.0. Das andere zählt die ins Netz gelieferte Wirkarbeit, 2.8.0. Beide Zählwerke gehören zu derselben Messlokation und derselben ID.

Kaufmännisch entstehen zwei Marktlokationen. Die verbrauchende Marktlokation bekommt vom Stromlieferanten des Haushalts einen Liefervertrag, ihr ist das Zählwerk 1.8.0 zugeordnet. Die erzeugende Marktlokation ist Gegenstand der Einspeisevergütung oder der Direktvermarktung, ihr ist das Zählwerk 2.8.0 zugeordnet. Das ist der n:1-Fall: eine Messlokation, zwei Marktlokationen.

Der Messstellenbetreiber sendet die Messwerte in einer MSCONS. Die Nachricht nennt die Messlokations-ID einmal, darunter zwei Positionen: eine mit der OBIS-Kennzahl für den Bezug, eine mit der Kennzahl für die Einspeisung, jeweils mit Zählerstand und Ablesezeitpunkt. Der Netzbetreiber verteilt die Werte an die berechtigten Empfänger: den Bezug an den Stromlieferanten, die Einspeisung an den für die Erzeugung zuständigen Marktpartner.

Wechselt der Haushalt den Stromlieferanten, meldet der neue Lieferant den Lieferbeginn über die Marktlokations-ID der verbrauchenden Marktlokation. Die Messlokation, ihre ID, der Zweirichtungszähler und die Einspeisebeziehung bleiben unberührt. Baut der Messstellenbetreiber später den Zähler aus und ein neues intelligentes Messsystem ein, wechselt die Geräte-ID, die Messlokations-ID bleibt gleich, und die Zuordnung der beiden Marktlokationen ändert sich nicht.

Typische Missverständnisse

Die Messlokation ist der Zähler. Der Zähler ist ein Gerät in der Messlokation. Er wird getauscht, die Messlokation und ihre ID bleiben. Die Messlokation ist der Ort samt allen technischen Einrichtungen der Erfassung.

Jede Marktlokation hat genau eine Messlokation. Nur im Grundfall. Untermessung und getrennte Messkreise führen zu mehreren Messlokationen je Marktlokation, ein Zweirichtungszähler versorgt zwei Marktlokationen aus einer Messlokation, und eine Pauschalanlage hat gar keine.

Die Messlokations-ID hat wie die Marktlokations-ID eine Prüfziffer. Die 11-stellige Marktlokations-ID trägt eine Prüfziffer. Die 33-stellige Zählpunktbezeichnung nicht. Ihre Eindeutigkeit sichert der Netzbetreiber über die frei vergebene 20-stellige Zählpunktnummer.

Ein Lieferantenwechsel läuft über die Messlokations-ID. Belieferung und Bilanzierung knüpfen an die Marktlokation. Die Messlokations-ID steht im Zentrum der WiM-Prozesse und der Messwertübermittlung, nicht der GPKE.

Eine Messlokation braucht immer eine Marktlokation. Netzmessungen an Umspannwerken und Netzkoppelpunkten sowie Kontroll- und Vergleichsmessungen sind Messlokationen ohne zugeordnete Marktlokation.

Quellen und Pflegehinweis

Die Definition der Messlokation und die Beziehungstypen zur Marktlokation stehen in der GPKE Teil 1, Kapitel 3.2 und 3.3, in der jeweils gültigen Lesefassung der Bundesnetzagentur. Die Identifizierung einer Messlokation und die Prozesse mit Bezug zur Messlokations-ID regelt die WiM Strom Teil 1 und Teil 2. Aufbau und Bildungsregel der 33-stelligen Zählpunktbezeichnung stehen in der FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400, Kapitel 5, hier zitiert nach dem Entwurf 2023-09. Die gesetzlichen Bausteine Messstelle, Messeinrichtung und Zählpunkt definiert das Messstellenbetriebsgesetz in § 2. Die Geräte-Identifikationsnummer beschreibt DIN 43863-5, abgelöst durch DIN 43849:2024-05. Die Einbindung der Messlokation in die Nachrichten steht in den UTILMD- und MSCONS-Anwendungshandbüchern von EDI@Energy. Festlegungen, Lesefassungen und Formatstände ändern sich regelmäßig, vor jeder Umsetzung ist der aktuelle Stand auf den Seiten der Bundesnetzagentur, bei VDE|FNN und auf edi-energy.de zu prüfen.

Abrufdatum aller Quellen: 8. September 2026.

Primärquellen zum Nachlesen