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Kurzantwort
Anlage ist kein fester Begriff, sondern ein Wort, das jede Rechtsquelle für sich belegt. Das EEG nennt jede Einrichtung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Anlage und erklärt bei Solaranlagen sogar jedes Modul zur eigenständigen Anlage. Das EnWG kennt die Erzeugungsanlage als Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie und daneben die Kundenanlage, eine vom Netz ausgenommene Infrastruktur zur Weiterverteilung. § 14a EnWG regelt steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe, Wallbox und Speicher. Das Marktstammdatenregister trennt die Einheit, also die einzelne technische Einrichtung, von der Anlage als förderrechtlicher Klammer. Und die Marktkommunikation führt die technische Ressource und die steuerbare Ressource als eigene Marktobjekte.
Wer die Ebenen nicht trennt, ordnet Prozesse falsch zu. Ein Gerätewechsel betrifft die Messlokation, ein Lieferantenwechsel die Marktlokation, die Registrierungspflicht die Einheit im Register, die netzorientierte Steuerung die steuerbare Ressource. Dieselbe Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt in der Marktkommunikation zwei Marktlokationen, eine für den Bezug und eine für die Einspeisung, gemessen an einer einzigen Messlokation. Jede dieser Ebenen hat eine eigene Kennung mit eigener Vergabestelle.

Warum Anlage mehrdeutig ist
Das Wort Anlage trägt in der Energiewirtschaft mindestens fünf Bedeutungen, die nebeneinander gelten. Im Alltag meint es die technische Sache, das Betriebsmittel, den Wechselrichter oder die Wärmepumpe an der Wand. Im EEG meint es die kleinste stromerzeugende Einrichtung. Im EnWG steht es einmal für die Erzeugungsanlage und einmal für die Kundenanlage, zwei völlig verschiedene Dinge. Im Register trennt es die Einheit von der Anlage als Bündel. Und in der Marktkommunikation taucht es gar nicht als eigenes Objekt auf, dort heißen die Objekte Marktlokation, Messlokation, Netzlokation und Ressource.
Die folgende Tabelle ordnet jedem Begriff seine Rechtsquelle zu und nennt den Kern der Definition.
| Begriff | Rechtsquelle | Kern der Definition | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Anlage im EEG | EEG 2023 § 3 Nr. 1 | jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, bei Solaranlagen jedes Modul für sich; auch Speicher, die zwischengespeicherten Grünstrom zurückwandeln | Bezugspunkt für Vergütung, anzulegenden Wert, Anlagenzusammenfassung nach § 24 |
| Anlagenbetreiber im EEG | EEG 2023 § 3 Nr. 2 | wer die Anlage unabhängig vom Eigentum für die Stromerzeugung nutzt | Adressat der Meldepflichten und der Zahlungen, muss nicht Eigentümer sein |
| Erzeugungsanlage | EnWG § 3 Nr. 43 | Anlage zur Erzeugung von elektrischer Energie | technische Anschluss- und Netzsicht, unabhängig vom Energieträger |
| Kundenanlage | EnWG § 3 Nr. 24a, seit der Novelle 2024 Nr. 65 | Energieanlage zur Abgabe von Energie auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet, die eine unbedeutende Zahl von Letztverbrauchern versorgt und den Anschluss diskriminierungsfrei zulässt; nicht als Netz reguliert | Areal- und Mieterstromkonstellationen, Weiterverteilung ohne Netzentgelt für die interne Infrastruktur |
| Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung | EnWG § 3 Nr. 24b, seit der Novelle 2024 Nr. 66 | wie oben, jedoch für ein Betriebsgebiet, in dem der Betreiber oder ein verbundenes Unternehmen den Großteil der Energie selbst verbraucht; das Kriterium der Energiemenge entfällt | Industrie- und Gewerbeareale mit hohem Eigenverbrauch |
| Verbrauchseinrichtung | EnWG § 14a, MsbG § 2 | Gerät oder Anlage, die dem Netz Strom entnimmt | Grundfall jeder Entnahme, vom Haushalt bis zur Produktionslinie |
| steuerbare Verbrauchseinrichtung | EnWG § 14a Absatz 3 | Wärmepumpe, nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkt, Anlage zur Kälteerzeugung oder zur Speicherung elektrischer Energie, Nachtstromspeicherheizung, angeschlossen in der Niederspannung | Anspruch auf reduziertes Netzentgelt gegen Zustimmung zur netzorientierten Steuerung |
| Einheit im MaStR | MaStRV § 2 | ortsfeste technische Einrichtung zur Erzeugung, Speicherung oder zum Verbrauch von Strom oder Gas, etwa eine Stromerzeugungseinheit | Registrierungsobjekt, trägt die MaStR-Nummer, wird vom Netzbetreiber geprüft |
| Anlage im MaStR | MaStRV § 2 | die EEG- oder KWK-Anlage als förderrechtliche Klammer über eine oder mehrere Einheiten | trägt die EEG-Nummer, Zuordnung von Förderung und Abrechnung |
| technische Anlage, Betriebsmittel | VDE-AR-N 4100, NAV | die physische elektrische Anlage hinter der Anschlussstelle, Leitungen, Schutz, Zähleranschluss | Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung durch den eingetragenen Installateur |
| Marktobjekt | GPKE, WiM, Beschlüsse BK6-16-200 und folgende | Marktlokation, Messlokation, Netzlokation, technische und steuerbare Ressource | Bezugspunkte des elektronischen Datenaustauschs, jeweils mit eigener ID |
Zur Kundenanlage gehört ein aktueller Hinweis. Der Europäische Gerichtshof hat am 28. November 2024 entschieden, dass die allgemeine Kundenanlage nach dem bisherigen § 3 Nr. 24a EnWG mit der Strombinnenmarktrichtlinie nicht vereinbar ist. Der Gesetzgeber hat § 3 neu nummeriert und über eine Übergangsregelung in § 118 EnWG die bisherige Rechtslage für Bestandskundenanlagen bis 2029 fortgeschrieben. Für Neuanschlüsse ist der Begriff unionsrechtskonform auszulegen. Wer heute ein Fachkonzept schreibt, führt beide Nummernstände und beobachtet die Anpassung.
Im Marktstammdatenregister registriert der Betreiber zuerst sich selbst und erhält eine Akteursnummer mit dem Präfix ABR. Danach registriert er seine Einheiten. Eine Stromerzeugungseinheit ist die technische Einrichtung, die direkt Strom erzeugt, etwa der Photovoltaikgenerator oder das Blockheizkraftwerk. Sie erhält eine MaStR-Nummer mit dem Präfix SEE und zwölf Ziffern. Handelt es sich um eine EEG-geförderte Erzeugung, entsteht zusätzlich die Anlage als förderrechtliche Klammer mit einer Nummer mit dem Präfix EEG. Mehrere Einheiten können unter einer EEG-Anlage hängen. Ein Batteriespeicher zählt als eigene Einheit mit eigener SEE-Nummer, auch wenn er im selben Gehäuse wie der Wechselrichter sitzt.
Vom Physischen zum Kaufmännischen
Die saubere Trennung gelingt über ein Schichtenmodell. Ganz unten liegt der physische Anschluss, ganz oben das kaufmännische Marktobjekt. Jede Schicht hat eine eigene Frage, eine eigene Zuständigkeit und eine eigene Kennung.
| Schicht | Objekt | Frage | Zuständig | Kennung |
|---|---|---|---|---|
| Netz | Netzanschluss, Hausanschluss | Wo hängt das Grundstück am Verteilnetz, auf welcher Spannungsebene | Netzbetreiber, Anschlussnehmer | Netzlokation, NeLo-ID |
| Kundenseite | Kundenanlage, elektrische Anlage | Wie ist hinter der Anschlussstelle verteilt, verplombt, geschützt | Anschlussnutzer, eingetragener Installateur | keine Markt-ID, Anlagendokumentation |
| Geräte | Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen | Was erzeugt oder verbraucht Strom | Anlagenbetreiber | im MaStR die Einheit mit SEE-Nummer |
| Messung | Zähler, Messeinrichtung, Messlokation | Wo entsteht der Messwert, welche Einrichtung ermittelt ihn | Messstellenbetreiber | Messlokation, MeLo-ID mit Präfix DE und 33 Zeichen |
| Markt | Marktlokation | Wo setzen Belieferung und Bilanzierung an, wer ist Lieferant | Netzbetreiber, Lieferant, Bilanzkreisverantwortlicher | Marktlokation, MaLo-ID, elf Ziffern mit Prüfziffer |
| Steuerung und Redispatch | technische Ressource, steuerbare Ressource | Welche Einheit wandelt um, welche wird geführt | Netzbetreiber, Einsatzverantwortlicher | TR-ID und SR-ID, elf Stellen alphanumerisch |
Der Zähler ist ein Betriebsmittel, ein austauschbares Gerät. Die Messlokation ist der Ort der Messung samt der Einrichtungen, die den Messwert ermitteln und übermitteln. Ein Gerätewechsel tauscht den Zähler, die Messlokation bleibt. Die Marktlokation ist der bilanzielle Ort, an dem Energie entnommen oder eingespeist wird. Ein Lieferantenwechsel ändert die Zuordnung an der Marktlokation, die Messlokation bleibt unberührt. Die Beziehungen zwischen diesen Objekten fasst die Marktkommunikation im Lokationsbündel zusammen, das die Zuordnung von Marktlokation, Messlokation, Netzlokation und Ressource beschreibt.
Eine physische Anlage, mehrere Marktobjekte
Eine Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung zeigt den Bruch zwischen Physik und Marktmodell am deutlichsten. Physisch steht ein Zweirichtungszähler im Zählerschrank. Er misst in beide Richtungen, den Bezug aus dem Netz unter der OBIS-Kennzahl 1.8.0 und die Lieferung ins Netz unter 2.8.0. Das ist eine Messlokation mit einer MeLo-ID.
Im Marktmodell entstehen daraus zwei Marktlokationen. Die Entnahme-Marktlokation trägt den Haushaltsverbrauch, ihr ist ein Stromlieferant zugeordnet, sie hängt in einem Entnahmebilanzkreis. Die Einspeise-Marktlokation trägt die eingespeiste Überschussmenge, ihr ist bei fester Einspeisevergütung der Netzbetreiber als Abnehmer zugeordnet, bei Direktvermarktung ein Direktvermarkter, sie hängt in einem Einspeisebilanzkreis. Beide Marktlokationen haben eine eigene, elfstellige MaLo-ID. Der Netzbetreiber vergibt sie und ordnet beide derselben Messlokation zu.
Bei Volleinspeisung sieht das Bild anders aus. Dann misst ein eigener Erzeugungszähler die gesamte Produktion, es entstehen eine getrennte Messlokation für die Erzeugung und eine für den Hausverbrauch, und jede trägt ihre eigene Marktlokation. Wird die Wärmepumpe für das reduzierte Netzentgelt nach § 14a separat gemessen, kommt eine weitere Messlokation mit eigener Marktlokation hinzu. Die Zahl der Marktobjekte richtet sich nach dem Messkonzept, nicht nach der Zahl der Geräte.

Die ID-Landkarte
Die Kennungen für Anlagen und Marktobjekte kommen von verschiedenen Stellen und erfüllen verschiedene Zwecke. Wer sie verwechselt, verknüpft im System die falschen Datensätze.
| Kennung | Identifiziert | Format | Vergabestelle | Zweck |
|---|---|---|---|---|
| MaStR-Nummer der Einheit | die einzelne Stromerzeugungs-, Speicher- oder Verbrauchseinheit | SEE plus zwölf Ziffern |
Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister, automatisch bei Registrierung | Register, Monitoring, Netzbetreiberprüfung, Voraussetzung für die Förderung |
| EEG-Nummer im MaStR | die EEG-Anlage als förderrechtliche Klammer | EEG plus zwölf Ziffern |
Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister | Zuordnung von Förderart und anzulegendem Wert im Register |
| EEG-Anlagenschlüssel | die EEG-Anlage in der Abrechnung mit dem Netzbetreiber | 33 Stellen, beginnend mit E, danach Regelzone, Betriebsnummer und Netznummer des Netzbetreibers, Anlagenbezeichnung, laufende Nummer |
Netzbetreiber | EEG-Jahresmeldung, EEG-Abrechnung, Herkunftsnachweise |
| Marktlokations-ID | den bilanziellen Ort der Entnahme oder Einspeisung | elf Ziffern, letzte Stelle Prüfziffer | Netzbetreiber, nach Bildungsvorschrift der Bundesnetzagentur | Lieferantenzuordnung, Bilanzierung, Netznutzungsabrechnung |
| Messlokations-ID | den Ort der Messung samt Messeinrichtung | DE, sechsstellige Betriebsnummer des Netzbetreibers, Postleitzahl, 20 Stellen, zusammen 33 Zeichen |
Netzbetreiber | Zuordnung von Messwerten, Messstellen- und Gerätewechsel |
| Netzlokations-ID | den Ort der Netzanbindung | elf Stellen, analog zur Marktlokations-ID | Netzbetreiber | Netzanschlusssicht, Netz- und Umspannebene, Redispatch |
| TR-ID | eine technische Ressource, also eine Erzeugungs- oder Verbrauchseinheit an einer Marktlokation | elf Stellen alphanumerisch | Codevergabestelle des BDEW an den Netzbetreiber | Marktkommunikation im Redispatch, Zuordnung zu Erzeugungsanlagen |
| SR-ID | eine steuerbare Ressource, also die für die Steuerung geführte Einrichtung | elf Stellen alphanumerisch | Codevergabestelle des BDEW an den Netzbetreiber | netzorientierte Steuerung nach § 14a, Redispatch, Fernwirktechnik |
| Akteursnummer | den Marktakteur, etwa den Anlagenbetreiber | ABR plus zwölf Ziffern |
Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister | Zuordnung von Einheiten und Anlagen zu einem Betreiber |
Zwei Fehler treten oft auf. Der erste setzt die SEE-Nummer mit der Marktlokations-ID gleich. Die SEE-Nummer kommt von der Bundesnetzagentur und benennt die technische Einheit im Register. Die Marktlokations-ID kommt vom Netzbetreiber und benennt den bilanziellen Ort. Der zweite Fehler verwechselt den EEG-Anlagenschlüssel mit der EEG-Nummer im MaStR. Der Anlagenschlüssel stammt vom Netzbetreiber und läuft durch die EEG-Abrechnung, die EEG-Nummer stammt aus dem Register.
Registrierung im Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das zentrale amtliche Register der Stammdaten des Strom- und Gasmarktes. Rechtsgrundlage ist die Marktstammdatenregisterverordnung auf Basis des EnWG. Die Bundesnetzagentur betreibt das Register, seit Januar 2019 läuft das Webportal.
Der Ablauf hat eine feste Reihenfolge. Der Betreiber legt ein Benutzerkonto an und registriert sich als Akteur. Dann registriert er jede Einheit, den Photovoltaikgenerator, den Batteriespeicher, das Blockheizkraftwerk, jeweils einzeln. Bei EEG-geförderter Erzeugung entsteht zusätzlich die EEG-Anlage. Nach der Registrierung erhält der Betreiber die MaStR-Nummern, und der Netzbetreiber bekommt einen Vorgang zur Netzbetreiberprüfung. Er gleicht die Daten mit seinen Unterlagen ab und ergänzt technische Angaben.
Die Frist steht in § 5 MaStRV. Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert sein. Auch spätere Änderungen an den eingetragenen Daten sind binnen eines Monats nachzutragen. Registrierungspflichtig ist der Anlagenbetreiber, also wer die tatsächliche Sachherrschaft über die Einheit ausübt. Ein Installateur oder Dienstleister darf die Eingabe übernehmen, die Verantwortung für Richtigkeit und Fristen bleibt beim Betreiber.
Die Registrierung hängt eng an Netzanschluss und Inbetriebsetzung. Die Inbetriebnahme im Sinne des EEG ist die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, also nach dauerhafter Installation am vorgesehenen Ort. Ab diesem Datum läuft die Monatsfrist. Für EEG-Anlagen ist der Eintrag im Register Voraussetzung für den vollen Anspruch auf die Einspeisevergütung oder die Marktprämie. Fehlt die rechtzeitige Registrierung, kürzt sich der Zahlungsanspruch, und es droht ein Bußgeld.
Bezug zu den Prozessen
Die Anlagenbegriffe hängen an konkreten Prozessen, die parallel zur Marktkommunikation laufen.
| Prozess | Anlass | Beteiligte | Ergebnis für die Objektwelt |
|---|---|---|---|
| Netzanschlussbegehren | neuer Anschluss oder Leistungserhöhung | Anschlussnehmer, Netzbetreiber | Netzverträglichkeitsprüfung, Anschlusszusage, spätere Netzlokation |
| Anmeldung der Erzeugungsanlage | PV, Speicher, BHKW hinter dem Anschluss | Anlagenbetreiber, Installateur, Netzbetreiber | Datenblatt nach VDE-AR-N 4105, Zuordnung zum Netzverknüpfungspunkt |
| Inbetriebsetzung | technische Betriebsbereitschaft erreicht | Installateur, Messstellenbetreiber | Zählersetzung, Vergabe von MeLo-ID und MaLo-ID durch den Netzbetreiber |
| MaStR-Registrierung | Inbetriebnahme der Einheit | Anlagenbetreiber, Bundesnetzagentur, Netzbetreiber | SEE-Nummer, EEG-Nummer, Netzbetreiberprüfung |
| Einspeisevergütung oder Direktvermarktung | laufende Vermarktung des Stroms | Netzbetreiber, Direktvermarkter, Bilanzkreisverantwortlicher | Zuordnung der Einspeise-Marktlokation, ab 100 Kilowatt installierter Leistung Pflicht zur Direktvermarktung |
| Steuerbarkeitsvereinbarung nach § 14a | Wärmepumpe, Wallbox, Speicher in der Niederspannung | Anschlussnutzer, Netzbetreiber | steuerbare Ressource mit SR-ID, reduziertes Netzentgelt |


Für die Detailsicht auf die Marktobjekte lohnen die Artikel [[die-marktlokation]] und [[die-messlokation]]. Wie technische und steuerbare Ressourcen an der Netzanbindung hängen, steht in [[netzlokation-und-technische-ressource]]. Die Zuordnung mehrerer Lokationen zu einer Anschlusssituation behandelt [[lokationsbuendel-und-lokationsstruktur]], den Zusammenhang der IDs vertieft [[malo-melo-nelo-und-ressource]].
Praxisbeispiel: Einfamilienhaus mit PV, Speicher und Wärmepumpe
Ein freistehendes Einfamilienhaus in der Niederspannung. Auf dem Dach liegt eine Photovoltaikanlage mit 9,8 Kilowatt Spitzenleistung, im Keller ein Batteriespeicher mit 8 Kilowattstunden nutzbarer Kapazität, im Technikraum eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit rund 3 Kilowatt elektrischer Leistung und Heizstab, die netzwirksame Leistung liegt über 4,2 Kilowatt. Die Anlage speist Überschüsse ein.
Zuerst die Anlagenbegriffe. Die Installation hinter dem Hausanschluss ist die elektrische Anlage des Anschlussnutzers nach VDE-AR-N 4100. Eine Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG ist sie nicht, weil nur ein Letztverbraucher versorgt wird. Der Photovoltaikgenerator ist eine Erzeugungsanlage nach EnWG und eine Anlage nach EEG, dort ist jedes Modul rechtlich eine eigene Anlage. Batteriespeicher und Wärmepumpe sind Verbrauchseinrichtungen. Die Wärmepumpe und optional die Wallbox sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a.
Dann die Messung. Ein Zweirichtungszähler erfasst Bezug und Einspeisung, das ist eine Messlokation mit einer MeLo-ID. Der Bezug läuft unter der OBIS-Kennzahl 1.8.0, die Einspeisung unter 2.8.0. Wählt der Betreiber das reduzierte Netzentgelt für die Wärmepumpe mit separater Messung, kommt ein zweiter Zähler mit eigener Messlokation hinzu.
Dann die Marktobjekte. Der Netzbetreiber bildet eine Entnahme-Marktlokation für Haushalt, Wärmepumpe und Speicherladung aus dem Netz und eine Einspeise-Marktlokation für den Photovoltaik-Überschuss. Beide haben eine elfstellige MaLo-ID. Die Netzanbindung des Grundstücks ist die Netzlokation. Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe werden als technische Ressourcen mit TR-ID geführt, die Wärmepumpe zusätzlich als steuerbare Ressource mit SR-ID.
Dann das Register. Der Betreiber hat eine Akteursnummer mit Präfix ABR. Der Photovoltaikgenerator ist eine Stromerzeugungseinheit mit SEE-Nummer, dazu die EEG-Anlage mit EEG-Nummer. Der Netzbetreiber vergibt den 33-stelligen EEG-Anlagenschlüssel für die EEG-Abrechnung. Der Batteriespeicher ist eine eigene Einheit mit eigener SEE-Nummer.
| Objekt im Haus | Begriff und Rechtsquelle | Kennung | Vergabestelle |
|---|---|---|---|
| Netzanschluss des Grundstücks | Netzanschluss nach EnWG, Netzlokation der Marktkommunikation | NeLo-ID, elf Stellen | Netzbetreiber |
| Verkabelung, Verteilung, Zähleranschluss | elektrische Anlage nach VDE-AR-N 4100 | keine Markt-ID | Anschlussnutzer, Installateur |
| PV-Generator auf dem Dach | Erzeugungsanlage nach EnWG, Anlage nach EEG, Stromerzeugungseinheit im MaStR | SEE-Nummer, EEG-Nummer, EEG-Anlagenschlüssel | Bundesnetzagentur und Netzbetreiber |
| Batteriespeicher | Speichereinheit, Verbrauchs- und Erzeugungseinrichtung | eigene SEE-Nummer | Bundesnetzagentur |
| Wärmepumpe | steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Absatz 3 | Teil der Entnahme-MaLo, steuerbare Ressource mit SR-ID | Netzbetreiber, Codevergabestelle BDEW |
| Zweirichtungszähler | Messeinrichtung an einer Messlokation | MeLo-ID mit Präfix DE, 33 Zeichen | Netzbetreiber |
| Haushaltsbezug plus Wärmepumpe plus Speicherladung | Entnahme-Marktlokation | MaLo-ID, elf Ziffern | Netzbetreiber |
| PV-Überschuss ins Netz | Einspeise-Marktlokation | eigene MaLo-ID, elf Ziffern | Netzbetreiber |
| PV, Speicher, Wärmepumpe als geführte Einheiten | technische Ressourcen | je eine TR-ID, elf Stellen | Codevergabestelle BDEW an den Netzbetreiber |
| Betreiber des Hauses | Anlagenbetreiber nach EEG, Marktakteur | ABR-Nummer | Bundesnetzagentur |
Zum Schluss die Prozesse. Der Betreiber stellt das Netzanschlussbegehren, der Installateur meldet Photovoltaik und Speicher nach VDE-AR-N 4105 an, der Messstellenbetreiber setzt den Zähler, der Netzbetreiber vergibt MeLo-ID und MaLo-IDs. Nach der Inbetriebsetzung registriert der Betreiber die Einheiten binnen eines Monats im Marktstammdatenregister, der Netzbetreiber prüft. Für die Einspeisung wählt der Betreiber bei dieser Größe die feste Einspeisevergütung, ab 100 Kilowatt wäre die Direktvermarktung Pflicht. Für die Wärmepumpe schließt er die Vereinbarung nach § 14a und erhält das reduzierte Netzentgelt.

Typische Missverständnisse
Die Anlage und die Marktlokation sind dasselbe.
Die Anlage ist physisch, die Marktlokation kaufmännisch. Eine Anlage kann keine, eine oder mehrere Marktlokationen tragen. Eine Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung erzeugt zwei Marktlokationen an einer Messlokation. Eine reine Verbrauchsanlage trägt eine Entnahme-Marktlokation.
Die MaStR-Nummer ist die Marktlokations-ID.
Die SEE-Nummer vergibt die Bundesnetzagentur im Register und benennt die technische Einheit. Die MaLo-ID vergibt der Netzbetreiber und benennt den bilanziellen Ort. Verschiedene Vergabestellen, verschiedene Formate, verschiedene Zwecke. Auch der EEG-Anlagenschlüssel des Netzbetreibers ist eine dritte, eigene Kennung.
Eine Kundenanlage ist ein kleines Netz und zahlt kein Netzentgelt.
Die Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a und 24b EnWG ist gerade die vom Netzregime ausgenommene Infrastruktur zur Weiterverteilung. Für die durchgeleitete Energie fallen die üblichen Netzentgelte an, nur die interne Infrastruktur wird nicht als Netz reguliert. Nach dem EuGH-Urteil vom November 2024 gilt für die allgemeine Kundenanlage eine Übergangsfrist bis 2029.
Ein Zähler ist eine Messlokation ist eine Marktlokation.
Der Zähler ist ein austauschbares Betriebsmittel. Die Messlokation ist der Ort der Messung und bleibt beim Gerätewechsel bestehen. Die Marktlokation ist der bilanzielle Ort. Ein Zweirichtungszähler an einer Messlokation bedient zwei Marktlokationen mit getrennter Belieferung und getrennter Bilanzierung.
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a ist die technische Ressource.
Das Objekt des § 14a ist die steuerbare Verbrauchseinrichtung, in der Marktkommunikation abgebildet als steuerbare Ressource mit SR-ID. Die technische Ressource mit TR-ID ist der Oberbegriff für Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten an einer Marktlokation. Jede steuerbare Ressource gehört zu einer technischen Ressource, aber nicht jede technische Ressource ist steuerbar.
Quellen und Pflegehinweis
Die Anlagenbegriffe des EEG stehen in § 3 EEG 2023, die Anlagenzusammenfassung in § 24. Die Erzeugungsanlage und die beiden Kundenanlagen definiert § 3 EnWG, seit der Novelle 2024 unter neuen Nummern und im Licht des EuGH-Urteils vom 28. November 2024. Die steuerbare Verbrauchseinrichtung regelt § 14a EnWG, die konkrete Leistungsschwelle steht in der Festlegung der Bundesnetzagentur zur netzorientierten Steuerung. Messstelle, Zählpunkt, moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem und die Rollen Anschlussnehmer und Anschlussnutzer definiert § 2 MsbG. Marktlokation und Messlokation stammen nicht aus dem MsbG, sondern aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation und den Prozessen der GPKE und der WiM. Einheit und Anlage im Registersinn, die Registrierungsfrist von einem Monat und die Netzbetreiberprüfung regelt die MaStRV, ergänzt durch die Webhilfe des Marktstammdatenregisters. Der Aufbau von MaLo-ID und MeLo-ID steht in der Anwendungshilfe der Bundesnetzagentur, der Aufbau von TR-ID und SR-ID in der Anwendungshilfe Identifikatoren des BDEW. Anschluss und Inbetriebsetzung von Kundenanlagen und Erzeugungsanlagen in der Niederspannung regeln VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105. Nummernstände, Fristen und Bildungsvorschriften ändern sich mit jeder Novelle und jedem Formatstand, vor der Umsetzung ist der aktuelle Stand zu prüfen.
- Energiewirtschaftsgesetz § 3, Begriffsbestimmungen
- Energiewirtschaftsgesetz § 14a, netzorientierte Steuerung
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 § 3, Begriffsbestimmungen
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 § 24, Zusammenfassung von Anlagen
- Messstellenbetriebsgesetz § 2, Begriffsbestimmungen
- Verordnung über das Marktstammdatenregister (MaStRV)
- Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister
- Marktstammdatenregister, Webhilfe und FAQ
- Bundesnetzagentur, Anwendungshilfe zur Marktlokations-ID (PDF)
- Bundesnetzagentur, Marktlokation (Glossar)
- BDEW, Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikation (PDF)
- BDEW, Generierung des EEG-Anlagenschlüssels (PDF)
- VDE FNN, Technische Anschlussregeln Niederspannung
Abrufdatum aller Quellen: 8. September 2026.
Primärquellen zum Nachlesen
- Energiewirtschaftsgesetz – § 3 Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
- Energiewirtschaftsgesetz – § 14a, netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungengesetze-im-internet.de
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 – § 3 Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
- Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 – § 24, Zusammenfassung von Anlagengesetze-im-internet.de
- Messstellenbetriebsgesetz – § 2 Begriffsbestimmungengesetze-im-internet.de
- Verordnung über das Marktstammdatenregister (MaStRV)gesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur – Marktstammdatenregister, Aufgabe und Portalbundesnetzagentur.de
- Marktstammdatenregister – Webhilfe und FAQmarktstammdatenregister.de
- Bundesnetzagentur – Anwendungshilfe zur Marktlokations-Identifikationsnummerbundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Marktlokation (Glossar)bundesnetzagentur.de
- BDEW – Anwendungshilfe Identifikatoren in der Marktkommunikationbdew-codes.de
- VDE FNN – Technische Anschlussregeln Niederspannung, VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105vde.com
