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Kurzantwort
Verlustenergie ist die elektrische Energie, die ein Netzbetreiber beschaffen muss, um physikalisch bedingte Verluste in Leitungen, Transformatoren und weiteren Netzanlagen auszugleichen. Beim Transport wird ein Teil der übertragenen Energie in Wärme und in geringerem Umfang in magnetischen Verlusten umgesetzt. Diese Energie erreicht keinen Letztverbraucher, muss aber im Netz bereitgestellt werden.
Verlustenergie ist damit zunächst eine physikalische Größe und ein Beschaffungsbedarf des Netzbetreibers. Sie ist nicht automatisch eine zusätzliche Position auf der einzelnen Kundenrechnung, nicht dasselbe wie Mehr-/Mindermengen und nicht identisch mit Ausgleichsenergie eines Bilanzkreises. § 10 StromNEV erlaubt, die tatsächlichen Beschaffungskosten der entsprechenden Verlustenergie bei den Netzkosten zu berücksichtigen. Die konkrete Veröffentlichung und Regulierung erfolgt nach den geltenden Vorgaben der Regulierungsbehörden.
Wo Verluste im Stromnetz entstehen
Jeder elektrische Leiter hat einen ohmschen Widerstand. Fließt Strom, entsteht Verlustleistung; vereinfacht gilt P Verlust = I² × R. Bei höherer Spannung kann dieselbe Leistung mit geringerem Strom übertragen werden. Deshalb dienen Hoch- und Höchstspannung auch dazu, Transportverluste zu begrenzen. Leitungen verlieren Energie durch Erwärmung, Transformatoren zusätzlich durch Wicklungs- und Kernverluste. Die Höhe hängt von Last, Leitungslänge, Spannungsebene, Temperatur, Netzstruktur und Betriebsmittel ab.
Die physikalische Verlustmenge ist die Differenz zwischen der Energie, die in ein abgegrenztes Netzgebiet eingespeist wird, und der Energie, die an den definierten Ausspeisepunkten wieder herauskommt. Diese Differenz ist nur sinnvoll, wenn Ein- und Ausspeisungen zeitlich, räumlich und messtechnisch konsistent abgegrenzt sind. Ein Netzbetreiber darf nicht einfach alle Abweichungen in dieser Differenz als technische Verluste interpretieren: Messfehler, fehlende Werte, falsche Zuordnungen oder zeitliche Verschiebungen können denselben Effekt erzeugen.
Neben den Netzverlusten gibt es Verluste in kundeneigenen Anlagen. Befindet sich der Messpunkt hinter einer kundeneigenen Umspannung oder Leitung, kann die entsprechende Energiemenge in der Messung bereits nicht enthalten sein. Die BNetzA weist im Muster-Netznutzungsvertrag darauf hin, dass solche Verluste der Sphäre des Entnahmekunden zugeordnet werden können und nicht pauschal dem Netzbetreiber zugerechnet werden dürfen. Entscheidend sind Messpunkt, Eigentum, Vertrag und die technisch korrekte Messwertaufbereitung.
Ermittlung als Energiendatenprozess
Für jedes Zeitintervall wird eine Verlustzeitreihe aus passenden Einspeise- und Entnahmemengen gebildet. Eine vereinfachte Darstellung lautet:
Verlustenergie(t) = Einspeisung(t) − Ausspeisung(t).
Vorzeichen und Systemgrenzen müssen in der Implementierung ausdrücklich festgelegt werden. Bei mehreren Spannungsebenen und Umspannstufen ist zu vermeiden, dass dieselbe Verlustmenge doppelt gezählt wird. Zeitreihen müssen dasselbe Raster, dieselbe Zeitzone, dieselbe Richtung und denselben Qualitätsstatus besitzen. Auch Sommerzeit, Ersatzwerte und nachträgliche Korrekturen sind relevant.
Ein Jahresverlustgrad ist nur eine Kennzahl, keine vollständige Zeitreihe. Er kann aus einer Verlustmenge im Verhältnis zu einer Bezugsgröße errechnet werden, sagt aber nicht, in welchen Viertelstunden die Verluste entstanden sind. Für Beschaffung und Abrechnung ist die zeitliche Struktur wichtig, weil Energiepreise und Netzauslastung schwanken. Durchschnittswerte eignen sich für Planung und Plausibilisierung; sie ersetzen nicht die operative Mengenbestimmung.
Die Datenstrecke sollte Quellen, Lauf, Stichtag und Version speichern. Ein nachträglich eingegangener Messwert darf nicht stillschweigend die bereits veröffentlichte Version überschreiben. Stattdessen wird eine neue Version erzeugt, deren Auswirkungen auf Menge, Kosten und nachgelagerte Meldungen nachvollziehbar sind.
Beschaffung der Verlustenergie
Der Netzbetreiber ist für die Beschaffung der Energie verantwortlich, die zum Ausgleich der physikalischen Verluste benötigt wird. Die BNetzA hat für die Beschaffung von Verlustenergie Grundsätze und Verfahren festgelegt. Je nach Netzbetreiber und geltendem Verfahren können Produkte, Ausschreibungszeiträume, Losgrößen und Beschaffungszeitpunkte voneinander abweichen. Eine allgemeine Aussage wie „Verlustenergie wird immer am Spotmarkt gekauft“ ist daher zu pauschal.
In der Kommunikation sollte klar bleiben, welche Rolle eine Marktpartei einnimmt. Ein Lieferant kann Kundendaten prognostizieren und Energie handeln, beschafft damit aber nicht automatisch die Verlustenergie des Netzbetreibers. Der Netzbetreiber kann Verlustenergie einkaufen, ohne diese Einkaufsvorgänge als Kundenverbrauch oder einzelne Bilanzkreisabweichung zu veröffentlichen. Rollen- und Zwecktrennung verhindert falsche Rückschlüsse in Reports.
Beschafft wird eine erwartete Menge. Die Prognose stützt sich auf historische Verlustprofile, erwartete Netzauslastung, Einspeisung, Wetter und Netzentwicklung. Tatsächliche Verluste weichen davon ab. Überschüsse oder Fehlmengen müssen nach den geltenden Handels- und Bilanzierungsregeln behandelt werden. Beschaffungsentscheidungen sind deshalb mit Mengenrisiko und Preisrisiko verbunden.
§ 10 StromNEV knüpft die Kostenposition an die tatsächlichen Kosten der Beschaffung der entsprechenden Verlustenergie im abgelaufenen Kalenderjahr. Die Verordnung verlangt außerdem die Veröffentlichung der durchschnittlichen Verluste je Netz- und Umspannebene sowie der durchschnittlichen Beschaffungskosten des Vorjahres bis zum 1. April eines Jahres. Diese Veröffentlichung ist eine Transparenz- und Regulierungsinformation; sie ist nicht automatisch der individuelle Arbeitspreis jedes Netznutzers.
Die BNetzA führt für Verteilnetzbetreiber Referenzpreise im Rahmen der volatilen Kosten. Solche Werte ändern sich von Jahr zu Jahr mit den Beschaffungskosten. Ein veröffentlichter Referenzpreis darf deshalb nicht zeitlos in einen Artikel oder eine Softwarekonstante übernommen werden. Für ein konkretes Abrechnungsjahr müssen die gültige Festlegung, der Netzbetreiber und der relevante Zeitraum geprüft werden.
Abgrenzung zu Netzentgelt, Bilanzierung und Ausgleichsenergie
| Begriff | Was wird beschrieben? | Typische Verantwortung |
|---|---|---|
| Physikalischer Netzverlust | Energie, die im Netzbetrieb umgesetzt wird | Netzbetreiber / technische Bilanz |
| Verlustenergie | Beschaffte Energie zum Ausgleich dieser Verluste | Netzbetreiber |
| Netzentgelt | Preis für Netznutzung einschließlich regulierter Kostenbestandteile | Netzbetreiber und Lieferant nach Vertrag |
| Bilanzkreisabweichung | Differenz zwischen bilanzieller Position und Ist-Menge | Bilanzkreisverantwortlicher |
| Ausgleichsenergie | Bewertung des Bilanzkreis-Ungleichgewichts | ÜNB und BKV |
| Mehr-/Mindermenge | Differenz aus bilanzierten und später festgestellten Mengen in bestimmten Lieferprozessen | Netzbetreiber und Lieferant |
Die Verlustenergie ergänzt die physikalische Bilanz des Netzes. Ein Bilanzkreis kann eine Position für Einspeisung und Entnahme führen, ohne dass seine Abweichung genau der Netzverlustmenge entspricht. Der Bilanzkreis ist eine kaufmännische Saldierungsgröße; das Netz ist ein physisches System mit mehreren Ebenen und Flüssen. Beide Perspektiven verwenden Energiemengen, beantworten aber unterschiedliche Fragen.
Auch die Rechnung braucht eine saubere Abgrenzung. Kosten für Verlustenergie können in der regulierten Netzkostenbasis berücksichtigt werden und wirken damit mittelbar in der Entgeltbildung. Daraus folgt nicht, dass auf jeder Rechnung eine Zeile „Ihr Netzverlust“ stehen muss. Vertragliche und regulatorische Preisblätter bestimmen die konkrete Darstellung.
Qualitätssicherung und typische Fehler
Ein Verlustenergieprozess sollte zunächst seine Systemgrenze dokumentieren: Welche Netz- und Umspannebenen, Einspeisepunkte, Ausspeisepunkte und kundeneigenen Anlagen sind enthalten? Danach folgen Vollständigkeitsprüfung, Richtungsprüfung und Intervallabgleich. Eine Differenz darf nur dann als Verlust gelten, wenn die Eingangsreihen fachlich vergleichbar sind.
Häufige Fehler sind doppelte Umspannung, vermischte Vorzeichen, ein falscher Wirksamkeitstag bei Netzzuordnungen und das Ersetzen eines fehlenden Wertes durch Null. Ebenso problematisch ist, ein Messintervall mit dem Empfangszeitpunkt einer Nachricht gleichzusetzen. Korrekturen müssen über Versionen fortgeschrieben werden.
Ein Kontrollbericht sollte je Intervall mindestens Einspeisung, Ausspeisung, berechneten Verlust, Status und verwendete Quellen zeigen. Zusätzlich sind Monats- und Jahreswerte gegen historische Verlustgrade sowie gegen technische Netzverhältnisse zu plausibilisieren. Große negative Verluste sind ein Warnsignal für Vorzeichen- oder Zuordnungsfehler, nicht automatisch ein ungewöhnlicher Netzbetrieb.
Für die Mengenabstimmung ist eine feste Reihenfolge hilfreich. Zuerst werden Rohwerte auf Vollständigkeit und Zeitbezug geprüft, danach werden Zählerstände in Energiemengen umgerechnet und erst anschließend aggregiert. Die Systemgrenze wird je Netz- und Umspannebene separat geprüft. Werden Ergebnisse aus verschiedenen Ebenen addiert, ist zu dokumentieren, warum keine doppelte Erfassung einer Umspannung entsteht. Ein Monatsabschluss ohne diese Reconciliation kann rechnerisch abgeschlossen aussehen, ist aber fachlich nicht belastbar.
Auch die Kostenrechnung braucht ein eigenes Prüfprotokoll. Beschaffte Mengen, Lieferantenrechnungen, Preisbestandteile und Mengenabweichungen müssen auf den zugrunde liegenden Beschaffungsvorgang zurückgeführt werden können. Die Kosten einer Verlustenergieposition sind nicht ohne Weiteres mit dem Börsenpreis einer beliebigen Stunde gleichzusetzen. Preis, Produkt, Beschaffungszeitpunkt und regulatorische Anerkennung gehören zusammen.
SAP IS-U und EDM
In SAP IS-U und einem angeschlossenen EDM werden Verlustmengen meist als eigene Zeitreihenart mit Einheit, Richtung, Netzebene und Qualitätsstatus geführt. Die technische Ausprägung hängt von Release und kundenspezifischer Architektur ab; fachlich wichtig sind jedoch Herkunft, Gültigkeit und Versionierung. Die Verlustzeitreihe sollte nicht als unsichtbarer Zuschlag in eine Kundenverbrauchszeitreihe geschrieben werden.
Ein robuster Lauf trennt Messwertimport, Validierung, Aggregation, Verlustberechnung, Prognose, Beschaffung und Kostenbewertung. So bleibt nachvollziehbar, ob eine Differenz aus einer Messwertkorrektur oder aus einem tatsächlichen Betriebsereignis stammt. Wiederholungsläufe müssen idempotent sein. Tests brauchen Normalintervalle, fehlende Werte, Zeitumstellung, Netzumbau, negative Differenzen und nachträgliche Korrekturen.
Praxisbeispiel: Verlustzeitreihe eines Verteilnetzes
Für eine Viertelstunde werden an der Übergabe aus dem vorgelagerten Netz 1.000 kWh gemessen. Die korrekt abgegrenzten Ausspeisungen an nachgelagerte Netze und Letztverbraucher ergeben 970 kWh. Die rechnerische Differenz beträgt 30 kWh. In der nächsten Viertelstunde fehlen bei einer großen Einspeisung die Messdaten. Die Datenplattform darf diese Lücke nicht mit Null füllen; sie muss die Berechnung als unvollständig markieren oder einen nach dem einschlägigen Prozess gebildeten Ersatzwert verwenden.
Später wird der fehlende Wert korrigiert. Die Verlustzeitreihe wird neu berechnet, die neue Version an die betroffenen Auswertungen weitergegeben und der ursprüngliche Lauf archiviert. Für die Netzentgeltkalkulation wird anschließend nicht einfach diese einzelne Viertelstunde berechnet, sondern der regulatorisch relevante Jahres- und Kostenstand herangezogen. Das Beispiel zeigt: physikalische Berechnung, Datenqualität und regulatorische Kostenbehandlung sind miteinander verbunden, aber nicht derselbe Vorgang.
Für die operative Steuerung kann der Netzbetreiber aus der historischen Reihe ein Prognoseprofil für den nächsten Tag bilden. Dieses Profil dient der Beschaffung, ist aber nicht mit der später gemessenen Verlustenergie gleichzusetzen. Bei einem Netzausbau, einer neuen Einspeiseanlage oder einer außergewöhnlichen Lastsituation muss das Profil neu kalibriert werden. Ein gutes EDM bewahrt deshalb Prognose, Messstand und Abrechnungsstand getrennt.
Typische Missverständnisse
„Verlustenergie ist Strom, den der Kunde zusätzlich verbraucht.“ Nein. Sie entsteht im Netz und wird zur technischen Bilanzierung beschafft.
„Jede Differenz zwischen zwei Messungen ist Netzverlust.“ Nein. Messfehler, Lücken, Zeitversatz und falsche Systemgrenzen können Differenzen erzeugen.
„Verlustenergie ist Ausgleichsenergie.“ Nein. Ausgleichsenergie bewertet Bilanzkreisabweichungen; Verlustenergie gleicht physikalische Netzverluste aus.
„Der Referenzpreis ist der individuelle Verlustenergiepreis jedes Netzes.“ Nein. Er ist eine regulatorische Referenz im jeweils geltenden Mechanismus.
„Verluste können pauschal als Aufschlag auf jedes Entgelt gesetzt werden.“ Nicht ohne Rechtsgrundlage und korrekte Entgeltbildung.
„Ein hoher Verlustgrad beweist ineffiziente Netzanlagen.“ Nicht allein. Der Wert kann durch Netzstruktur, Auslastung, Spannungsebene, Einspeiseverhalten und die Abgrenzung der Messpunkte beeinflusst sein. Für eine technische Bewertung braucht es Zeitreihen, Anlagenkenntnis und Vergleichszeiträume.
„Eine nachträgliche Korrektur ist nur ein IT-Thema.“ Nein. Sie kann Beschaffung, Kostenabgrenzung, Berichte und regulatorische Nachweise betreffen. Deshalb müssen fachliche Verantwortlichkeit und Freigabestatus mit der Datenversion gespeichert werden.
Quellen und Pflegehinweis
Maßgeblich sind § 10 StromNEV, aktuelle Festlegungen der BNetzA und die Veröffentlichungen des jeweiligen Netzbetreibers. Preise, Beschaffungsverfahren und regulatorische Mechanismen sind zeitabhängig. Dieser Artikel wurde am 8. September 2026 geprüft; vor einer produktiven Umsetzung sind der aktuelle Beschlussstand, Preisblätter, Vertrag und Datenformatstand zu prüfen.
Primärquellen zum Nachlesen
- Stromnetzentgeltverordnung § 10 – Behandlung von Netzverlustengesetze-im-internet.de
- Bundesnetzagentur – Verlustenergie und Referenzpreisebundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Festlegung Ausschreibungsverfahren Verlustenergie (BK6-08-006)bundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur – Netznutzungsvertrag Strom (BK6-13-042)bundesnetzagentur.de
- Stromnetzentgeltverordnung § 4 – Grundsätze der Netzkostenermittlunggesetze-im-internet.de
